Rückreise nach Deutschland:Wie Urlauber wieder heimkommen

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Geschlossene Gesellschaft: Check-in der Austrian Airlines am Wiener Flughafen (Foto: Alex Halada/AFP)
  • In der größten Rückholaktion in der Geschichte der Bundesrepublik wurden mehr als 240 000 Menschen heimgeholt.
  • In einigen Ländern sitzen die Reisenden aber langfristig fest, da alle Verbindungen eingestellt sind.
  • Insgesamt befinden sich mehrere Hunderttausend Deutsche im Ausland, allerdings haben viele von ihnen dort ihren Wohnsitz.

Von Eva Dignös, Irene Helmes und Katja Schnitzler

Einen Monat nach Beginn der Rückholaktion der Bundesregierung sind mittlerweile mehr als 240 000 im Ausland gestrandete Deutsche wieder zu Hause, der vorerst letzte Rückholflug landete aus Südafrika kommend am Freitag in Frankfurt. Damit ist die größte Rückholaktion in der Geschichte der Bundesrepublik weitgehend abgeschlossen. Allerdings werden sich die Botschaften weiter um Einzelfälle kümmern - was nicht bedeutet, dass diese alle nach Hause kommen, wenn etwa sämtliche Verbindungen eingestellt sind.

Wie viele rückkehrwillige Deutsche noch genau im Ausland festsitzen, kann das Auswärtige Amt nicht sagen. In einzelnen Ländern melden sich auch noch Deutsche, nachdem der letzte Rückholflieger abgehoben ist, in anderen Regionen blieben Grenzübergänge und Airports auch für Heimreisende dicht.

Außenminister Heiko Maas hatte die Rückholaktion Mitte März gestartet, um zusammen mit Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften Deutsche aus knapp 60 Ländern zurückzuholen, aus denen es keine regulären Flüge mehr gibt. Das Auswärtige Amt hat dafür auch selbst Flugzeuge gechartert, die in 260 Flügen rund 66 000 Personen aus 65 Ländern zurückbrachten, darunter etwa 6100 Bürger anderer EU-Staaten und 3300 Menschen aus weiteren Ländern. Die EU-Außenminster hatten im Lauf der Krise vereinbart, bei der Rückholung enger als zu Beginn zusammenzuarbeiten: Bürger anderer europäischer Länder konnten so einfacher in den Flugzeugen eines anderen Staates mitfliegen.

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Reisende, die im Ausland strandeten, kritisierten oftmals die Airlines: Mit dem radikalen Zusammenstreichen der internationalen Verbindungen auch aus ökonomischen Gründen hätten sie dazu beigetragen, dass Urlauber überhaupt festsaßen - ihr Rückflug fand einfach nicht mehr statt. Stattdessen mussten sich die Reisenden um oft teurere Ersatztickets bemühen und hoffen, dass diese Maschinen tatsächlich noch abhoben. Mehrkosten für Flüge können indes bei EU-Airlines zurückverlangt werden. Viele Buchungsplattformen waren außerdem nicht mehr erreichbar und die Kriterien für die Vergabe der Plätze intransparent, berichteten Betroffene.

Die Regierung hatte zunächst 50 Millionen Euro für die größte Rückholaktion in der Geschichte der Bundesrepublik bereitgestellt. Insgesamt befinden sich mehrere Hunderttausend Deutsche im Ausland, sehr viele davon haben dort auch ihren Wohnsitz. "Aber von denen wollen nicht alle zurück", betonte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts. Außenminister Heiko Maas rief dazu auf, die Reisewarnung für alle touristischen Auslandsreisen unbedingt einzuhalten. Es sei "wirklich unverantwortlich, jetzt noch ins Ausland zu fahren, weil man möglicherweise damit rechnen muss, für eine längere Zeit nicht mehr nach Deutschland zurückzukommen". Ob die weltweite Reisewarnung vor dem Sommer aufgehoben werden könne, lasse sich noch nicht abschätzen. "Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann man keine Prognose darüber treffen, wie lange die Reisewarnung aufrechterhalten wird", sagte der SPD-Politiker. "Solange es Ausgangssperren gibt in vielen Ländern, wird dort auch kein Urlaub zu machen sein. Wir werden das von Woche zu Woche entscheiden." Man werde außerdem versuchen, sich "so gut es geht" auch europäisch abzustimmen.

Aus welchen Ländern wurden Deutsche heimgeholt?

Die Rückholaktion der Bundesregierung galt für folgende besonders betroffene Länder (genaue Informationen zur Rückreise finden Sie hier, über den Twitter-Kanal des Auswärtigen Amtes sowie die Social-Media-Seiten der Botschaften und auf den Webseiten der jeweiligen Konsulate - diese können Sie einfach über den Länderlink aufrufen): Ägypten, Algerien, Angola, Argentinien, Australien, Bahamas, Bali (Indonesien), Bolivien, Cabo Verde, Chile, Costa Rica, Côte d'Ivoire, der Dominikanischen Republik, Ecuador, El Salvador, Gambia, Ghana, Guatemala, Guinea, Honduras, Indien, Jamaica, Kambodscha, Kamerun, Kanarische Inseln (Spanien), Kenia, Kolumbien, Kuba, Laos, Liberia, Marokko, Mauritius, Mexiko, Myanmar, Namibia, Nepal, Neuseeland, Nicaragua, Nigeria, Pakistan, Panama, Paraguay, Peru, den Philippinen, Ruanda, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Sri Lanka, Südafrika, Sudan, Thailand, Togo, Tunesien, Uganda, Uruguay und Vietnam. Inzwischen sind die Rückholungen so gut wie abgeschlossen. Auf der Krisenvorsorgeliste sollten sich alle Deutschen im Ausland zusätzlich eintragen, um mit aktuellen Informationen versorgt zu werden, und die Nachrichten der Konsulate auch in den sozialen Medien verfolgen.

Wer wurde nach Deutschland zurückgeholt?

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Das Rückholprogramm war vorrangig für Deutsche und ihre Familienangehörigen in den besonders von Reiseeinschränkungen betroffenen Regionen gedacht, die sich dort vorübergehend aufhalten, also beispielsweise für einen Urlaub, einen Schüleraustausch oder einen Freiwilligendienst. Für Personen, die einen Aufenthaltstitel für Deutschland haben, in Deutschland leben und von dort in den Urlaub gereist sind, bemühte man sich "im Rahmen der Kapazitäten, eine Lösung zu finden", hieß es beim Auswärtigen Amt.

Veranstalter und Reedereien sowie Airlines schickten ebenfalls Flugzeuge, um ihre Kunden nach Hause zu bringen. Bei der Lufthansa galt seit 23. März ein Rückkehrer-Flugplan. Er orientierte sich vier Wochen lang im Wesentlichen an den Bedürfnissen europäischer Staatsbürger, die in ihre Heimatländer zurückkehren möchten, teilte das Unternehmen mit.

Individualreisende mussten versuchen, sofern ihr Land nicht auf der Rückholliste steht, selbst eine Ausreise zu organisieren. Nur wenn das nicht gelang, wollte sich das Auswärtige Amt "bemühen, für alle Deutschen eine Lösung zu finden" - oder wenn Länder ihren Luft- und Fährverkehr ganz einstellten. Wer als Individualreisender an einem Ziel unterwegs war, von dem noch Veranstalter heimflogen, konnte versuchen, in diesen Maschinen einen freien Platz zu bekommen - Rückkehrer hatten berichtet, dass nicht alle Sitze belegt waren.

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Müssen Rückkehrer daheim in Quarantäne?

Deutsche, EU-Bürger und langjährig in Deutschland lebende Ausländer müssen seit 10. April grundsätzlich für zwei Wochen in häusliche Quarantäne, wenn sie nach mindestens mehreren Tagen im Ausland in die Bundesrepublik zurückkehren - so sollen Infektionsketten unterbrochen werden. Das empfahl das Corona-Krisenkabinett den Bundesländern, diese stimmten zu. Die Quarantänepflicht soll keine Berufspendler betreffen, zudem gibt es Ausnahmen für bestimmte Gruppen wie etwa Lastwagenfahrer und medizinisches Personal sowie Transitreisende in der EU.

Alle anderen Einreisenden sind verpflichtet, "sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern", heißt es in der Verordnung. Während dieser Zeit sei es "nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören". Ausnahmen gibt es etwa für Pflegekräfte.

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Wer per Flugzeug oder Schiff kommt, muss Reiseroute und Kontaktdaten bekannt geben, das Gesundheitsamt an seinem Wohnort soll dann die Einhaltung der Quarantäne überwachen.

Bußgelder hängen davon ab, wie groß das "Ausmaß der durch die Tat entstandenen Gefahren für die öffentliche Gesundheit" ist, ob der Betreffende fahrlässig gehandelt hat oder sich uneinsichtig zeigt und ob ein Wiederholungsfall vorliegt. Wer nach der Einreise gegen das Gebot der häuslichen Quarantäne verstößt, soll laut Bußgeld-Katalog zwischen 500 Euro und 10 000 Euro zahlen. Verstöße gegen das Besuchsverbot sollen mit einer Strafe von mindestens 300 Euro und höchstens 5000 Euro geahndet werden. Fährt jemand nicht direkt nach Hause, soll er 150 Euro bis 3000 Euro bezahlen. Wer seiner Verpflichtung, Kontakt zum Gesundheitsamt aufzunehmen, nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld zwischen 150 Euro und 3000 Euro rechnen.

Menschen, die weder Deutsche noch dauerhaft hier ansässig sind, dürfen wegen der Corona-Pandemie ohnehin schon seit Mitte März nur noch aus einem "triftigen Reisegrund" nach Deutschland kommen. Seit dem 16. März finden an den Grenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark in Abstimmung mit den Nachbarstaaten vorübergehend Grenzkontrollen statt. In Grenzregionen, in denen es keine solchen Kontrollen gebe, nutzt die Bundespolizei die "bestehenden Fahndungs- und Kontrollinstrumente". Das bedeutet, dass auch Menschen, die von dort einreisen, in Quarantäne oder zurückgeschickt werden können, wenn sie von der Polizei im 30-Kilometer-Grenzraum angesprochen werden.

Wer zahlt für die Rückholaktion?

Die Bundesregierung will erst zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, in welchem Umfang aus dem Ausland zurückgeholte Urlauber zur Kasse gebeten werden. Es gebe zwar die Festlegung, dass eine Kostenbeteiligung im Rahmen eines normalen Economy-Tickets nötig sei, sagte Außenminister Heiko Maas. Eine endgültige Entscheidung werde aber erst zu einem späteren Zeitpunkt fallen, "weil wir überhaupt keine Zeit haben, uns mit solchen Verwaltungsfragen auseinanderzusetzen". In Regierungskreisen wurde zugleich betont, dass von einer späteren Eigenbeteiligung auszugehen sei - zumal einige Passagiere auch ihre kommerziellen Tickets storniert hätten, um dann mit von der Regierung gecharterten Flugzeugen zurückzufliegen. Bei Pauschalreisenden ersetzt der Veranstalter die Kosten.

Wer zahlt, wenn der Rückflug annulliert wurde und sich der Reisende eine teurere Heimkehr organisieren muss?

Airlines weltweit haben ihr Flugprogramm extrem gekürzt, Lufthansa etwa um 95 Prozent. Dadurch fallen auch normale Rückflüge aus, sodass die Passagiere ausgerechnet in der Corona-Krise ihre Heimreise nicht antreten können. Kunden einer EU-Airline steht nach der Fluggastrechteverordnung zu, dass die Airline nicht nur das Geld für den annullierten Flug zurückzahlt, "sondern sich auch um die Versorgung der Passagiere kümmert und sie zum Beispiel falls nötig in einem Hotel unterbringt - und vor allem für einen Ersatzflug sorgt", erklärt Reiserechtsexperte Paul Degott. Kümmere sich die Airline oder bei Pauschalreisen der Veranstalter gar nicht oder nicht schnell genug, müssen die Urlauber selbst nach einem Rückflug suchen. Dafür sollten sie per Mail eine Frist setzen - während der weltweiten Gesundheitskrise und ob der Reduzierung der Flugverbindungen reichen wenige Stunden.

Nur: Die wenigen Plätze auf Rückflügen nach Deutschland sind knapp, daher steigen die Preise; außerdem sind Einzelflüge generell viel teurer als Hin- und Rückflug-Pakete. Wer seinen annullierten Flug bei einer Airline mit Sitz in der EU gebucht hat, kann die Zusatzkosten bei der Fluggesellschaft zurückfordern. Habe diese die Beförderung "schuldhaft verweigert", etwa aus rein ökonomischen Gründen, stehe Passagieren zudem Schadenersatz zu, sagt Degott: Es reiche nicht aus, dass sich die Airline auf die Coronakrise berufe. Hat die Fluggesellschaft ihren Sitz allerdings außerhalb der EU, gelten die Rechte des jeweiligen Landes.

Was ist mit den Ländern, für die es kein Rückholprogramm gibt?

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Für alle Reisenden, die zurück nach Deutschland wollen, gilt: Sie sollten sich zunächst in den Reise- und Sicherheitshinweisen sowie in den Infokanälen des Auswärtigen Amtes in den sozialen Medien sowie über die Webseiten und Social Media Kanäle der deutschen Auslandsvertretungen über die aktuelle Lage in ihrem Land informieren. Es wird eindringlich dazu aufgefordert, alle noch vorhandenen Ausreise- und Rückkehrmöglichkeiten zu nutzen und sich in die Krisenvorsorgeliste "Elefand" einzutragen.

Aus der Türkei oder Spanien konnten laut Auswärtigem Amt fast alle Touristen sogar mit regulären Flügen ausreisen. Wer jetzt noch in Spanien unterwegs ist, sollte auf kommerziellen Flügen so schnell wie möglich heimreisen, solange die Verbindungen noch bestehen, rät das Auswärtige Amt auf seiner Informationsseite für Spanien: Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze und Pensionen mussten am 25. März schließen. Nur die Kanarischen Inseln waren im Rückholprogramm aufgelistet. Trotz der strengen Ausgangssperre dürfen Touristen in Spanien zum Flughafen fahren, da dies bereits Teil der Heimreise ist - nur könnten sie unterwegs Probleme in Polizeikontrollen bekommen, denn manche Beamte lassen nur Autos durch, in denen der Fahrer allein unterwegs ist, selbst wenn in dem ausländischen Pkw nur Heimfahrer sitzen. Die Fahrt zum Flughafen oder zur französische-spanischen Grenze sei aber ausdrücklich von der Ausgangssperre ausgeschlossen, informiert die Deutsche Botschaft in Spanien. Eine entsprechende Bescheinung können Reisende von der Webseite der Botschaft herunterladen. "Sollte die Polizei Ihnen in einem solchen Fall die Weiterreise verweigern, nehmen Sie mit der Botschaft Kontakt auf", erklärt das Auswärtige Amt. Auch Mietwagen werden eventuell gestoppt, dabei dürfen sie am Airport zurückgegeben werden. Hier sollten am besten die Flugtickets schon vorzeigbar sein. In Bussen kann nur jeder dritte Sitzplatz besetzt werden. Ins Taxi darf nur ein Passagier einsteigen, außer er begleitet zum Beispiel Minderjährige oder ältere Menschen. Die deutsche Botschaft habe die spanische Regierung gebeten, diese Regelung für Heimreisende zu lockern, heißt es auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

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Flugreisende, die im Rahmen der Rückholaktion der Bundesregierung nach Deutschland geflogen werden, können ihr ursprüngliches Ticket oder ihre Bordkarte kostenfrei als Fahrkarte in den Zügen der Deutschen Bahn verwenden. Sie dürfen damit bis zum eigentlichen Zielflughafen in der Heimat fahren. Dies gilt bis zum 30. April 2020.

Und wenn man im Reiseland unter Quarantäne steht?

Die Bundesregierung wolle allen Deutschen, die im Ausland gestrandet sind, eine Rückkehr nach Deutschland ermöglichen. "Das gilt auch für diejenigen, die sich aktuell in Quarantäne befinden", so ein Sprecher des Auswärtigen Amtes zu Beginn der Rückholaktion. Bei der Tui hieß es, man müsse sich an die Vorgaben des jeweiligen Landes halten. So durften etwa Touristen aus den Quarantänehotels in Ägypten dann heimfliegen, da sie bis 24 Stunden vor Abflug symptomfrei und ohne Fieber waren - ansonsten hätten sie vorerst in Ägypten bleiben müssen.

© SZ.de mit Material von dpa, Reuters und AP - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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