Reisen im Winter:Was ist erlaubt, was bleibt verboten?

Stillstehender Sessellift in Oberhof in Thüringen

Die allermeisten Skilifte in Deutschland stehen - wie hier in Oberhof in Thüringen - wegen des Lockdowns weiterhin still.

(Foto: dpa)

Bitte zu Hause bleiben - das gilt in Deutschland auch in den nächsten Wochen. Doch was ist mit dem Winterurlaub? Welchen Folgen haben die neuen Einreisesperren? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Von Eva Dignös

Es bleibt beim Lockdown in Deutschland: Bis mindestens 7. März gelten Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, um das Coronavirus an der Ausbreitung zu hindern, so der Beschluss von Bund und Ländern vom 10. Februar. Wer im Ausland war, muss sich auf Tests und verschärfte Kontrollen einstellen. Das durchkreuzt auch Reisepläne. Womit müssen Urlauber rechnen? Was ist mit Reisen im Winter? Und mit Buchungen für die kommenden Monate?

Darf man überhaupt noch reisen?

Reisen per se ist nicht verboten, aber ausdrücklich nicht erwünscht. Schon seit Anfang November appellieren Bund und Länder eindringlich, "von nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch ins Ausland abzusehen". Mit zunehmender Verbreitung hochansteckender Virusvarianten hat sich der Ton noch einmal verschärft: "Es geht schlicht und einfach um das große Ziel, das ist das Einmaleins des Infektionsschutzes, den Eintrag eines hochinfektiösen Virus nach Deutschland einzudämmen", begründete Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die neuen Einreisebeschränkungen, die am 30. Januar in Kraft traten. Das Kabinett beschloss dafür ein Beförderungsverbot: Es untersagt Fluggesellschaften, Bahn-, Bus- und Schiffsunternehmen, Personen aus sogenannten Virusvariantengebieten nach Deutschland zu bringen. Ausreiseverbote, wie sie beispielsweise in Belgien gelten, sind in Deutschland hingegen nicht geplant.

Wer darf nun noch über die Grenze?

Die Bundesregierung will verhindern, dass sich Virusmutanten in Deutschland ausbreiten. Deshalb dürfen Reisende aus Ländern, die von den Coronavarianten besonders betroffen sind, seit 30. Januar nicht mehr ins Land. Die Liste, auf der unter anderem Großbritannien, Irland, Portugal, Brasilien sowie mehrere afrikanische Staaten stehen, wird laufend aktualisiert. So sollen die Reisebeschränkungen ab 14. Februar auch für Tschechien und das österreichische Bundesland Tirol in Kraft treten. Die Einreisesperre gilt nicht für deutsche Staatsbürger und Personen mit Aufenthaltsrecht in Deutschland: Sie dürfen heimkehren, fallen aber unter die verschärften Testauflagen und müssen bereits an der Grenze ein maximal 48 Stunden altes negatives Testergebnis vorweisen. Die Einreisebeschränkungen betreffen Land-, Luft- und Seegrenzen. Kontrolliert werden soll an den Grenzübergängen und in Form von Stichproben im Rahmen der grenznahen Schleierfahndung: Autofahrer müssen damit rechnen, angehalten und aufgefordert zu werden, sich auszuweisen und ihr Testergebnis zu präsentieren. Auch an den Flughäfen sind Kontrollen zu erwarten.

Was bedeutet das für Deutsche, die gerade im Ausland sind?

Zu Beginn der Corona-Pandemie strandeten mehr als 200 000 Deutsche im Ausland. Geschlossene Grenzen und gestrichene Flugverbindungen machten ihnen die Heimreise unmöglich. Aufwendige Rückholaktionen, zum Teil von Reiseveranstaltern, zum Teil vom Auswärtigen Amt organisiert, waren erforderlich. Damit ist aktuell nicht zu rechnen: Es sind wegen der Pandemie deutlich weniger Menschen im Ausland unterwegs. Allerdings sind Flugausfälle möglich. Die Einreisebeschränkungen werden nämlich unter anderem mit einem Personenbeförderungsverbot bei Flügen aus den sogenannten Virusvariantengebieten umgesetzt. Das wird nicht zu einer kompletten Einstellung des Flugverkehrs beispielsweise von und nach Großbritannien führen, denn Reisende mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland sollen zurückkehren können. Die Zahl der angebotenen Verbindungen dürfte sich aber reduzieren. Sofern ein stornierter Flug unter die Regelungen der EU-Fluggastrechte fällt, müssen die Airlines bis zu einem Ersatzflug Betreuungsleistungen erbringen. Dazu gehören die Unterbringung in einem Hotel sowie die Verpflegung. Auch Mehrkosten für einen teureren Rückflug müssen übernommen werden.

Darf man innerhalb von Deutschland noch reisen?

Übernachtungsangebote im Inland - also auch in Ferienwohnungen oder Gästehäusern - dürfen nach wie vor "nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt" werden. Damit sind allenfalls Geschäftsreisen erlaubt.

Wo die Corona-Infektionszahlen besonders hoch sind, wird der Radius, in dem sich Menschen um ihren Wohnort bewegen dürfen, auf 15 Kilometer eingeschränkt; maßgeblich ist dabei nicht die private Adresse, sondern die Gemeindegrenze des Heimatorts. Das gilt für Landkreise und Städte mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner. Die Einzelheiten der Umsetzung regeln die Bundesländer - und mittlerweile sind auch die Gerichte damit befasst. So wurde die 15-Kilometer-Regel in Bayern zunächst vom Verwaltungsgerichtshof außer Vollzug gesetzt und mittlerweile aus der Verordnung gestrichen. Im Freistaat können Regionen mit hohen Infektionszahlen aber weiterhin Ausflügler aussperren.

Kann ein schon gebuchter Urlaub in Deutschland kostenlos storniert werden?

Ja, solange die Hotels Touristen nicht aufnehmen dürfen, ist das möglich: Kann ein Hotelier oder Ferienhausvermieter die Unterkunft aufgrund behördlicher Auflagen gar nicht zur Verfügung stellen, muss der Gast nach deutschem Recht dafür auch nichts bezahlen. Er darf kostenlos von der Buchung zurücktreten und Anzahlungen zurückfordern. Urlauber sollten sich auf die "Unmöglichkeit der Leistung" berufen, heißt es beim Verbraucherzentrale Bundesverband.

Die Europäische Pauschalreiserichtlinie greift bei Urlaubspaketen: Wenn sie nicht wie geplant realisiert werden können oder sie vom Veranstalter abgesagt werden, bekommt der Kunde sein Geld zurück - und zwar binnen 14 Tagen. Gutscheine können angeboten, müssen aber nicht akzeptiert werden.

Darf man Verwandte in anderen Teilen Deutschlands besuchen?

Hier gilt weiterhin der dringende Appell, auch in den nächsten Wochen zu Hause zu bleiben - also auf private Reisen und Besuche zu verzichten, sofern sie nicht unbedingt notwendig sind. Private Zusammenkünfte sind nur noch mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt, ganz gleich, ob im Freien oder in der Wohnung.

Darf man irgendwo einen Skiurlaub machen?

In Deutschland bleiben auch die Skigebiete geschlossen. In Österreich ist der Skibetrieb zwar seit Weihnachten erlaubt, allerdings nur für Einheimische. Hotels dürfen auch dort keine Touristen beherbergen. Urlauber aus Risikogebieten - dazu gehört Deutschland - müssen bei der Einreise ein negatives PCR- oder Antigen-Testergebnis vorlegen und in Quarantäne. Verschärfte Regeln gelten für Tirol, in dem viele Infektionen auf die südafrikanische Virus-Variante zurückgehen. Im Nicht-EU-Land Schweiz laufen in vielen Skiorten die Lifte, in Italien hingegen sollen sie frühestens Anfang März geöffnet werden. In Frankreich bleiben sie bis auf Weiteres geschlossen.

Und wie sind die Reiseaussichten für einen spontanen Urlaub in den Nachbarländern?

Alle Länder, die an Deutschland angrenzen, sind Corona-Risikogebiete. Reisen dorthin sind nicht verboten, sollten aber nach Möglichkeit unterbleiben. Wer trotzdem fährt, muss sich bei der Rückkehr testen lassen , entweder unmittelbar vor oder direkt nach der Heimreise. War man zuvor in einem Staat, in dem der Inzidenzwert über 200 liegt oder in dem Virusvarianten mit besonders hoher Ansteckungsgefahr kursieren, muss der Test grundsätzlich bereits vor der Einreise erfolgen. Die Liste der betroffenen Länder wird vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht. Unabhängig davon bleibt es bei der Quarantäne sowie bei der digitalen Einreiseanmeldung. Mindestens fünf Tage muss man zu Hause bleiben, erst dann darf man sich testen lassen und bei einem negativen Ergebnis die normalerweise zehntägige Isolation abkürzen. Wer nicht im Homeoffice arbeiten kann, bekommt in dieser Zeit nach einer freiwilligen Reise ins Risikogebiet übrigens kein Gehalt.

Fahren Züge und Fernbusse?

Notwendige Reisen können nach wie vor stattfinden, auch mit der Deutschen Bahn. Viele Züge sind bereits deutlich leerer, weil weniger Menschen unterwegs sind. Um aber grundsätzlich für mehr Abstand in den Waggons zu sorgen, können in Fernzügen nicht mehr alle Sitze reserviert werden. An den Stornobedingungen ändert sich nichts: Nur die teuren Flexpreis-Fahrkarten können vor dem ersten Geltungstag kostenlos storniert oder umgetauscht werden. Beim Sparpreis ist zwar ebenfalls bis zum Tag vor der Fahrt eine Stornierung möglich. Sie kostet allerdings zehn Euro und es gibt nur einen Gutschein. Supersparpreistickets können weder storniert noch umgetauscht werden.

Der Fernbusanbieter Flixbus hat seine Touren in Deutschland, Österreich und der Schweiz Anfang November eingestellt. Der Flugverkehr ist ohnehin schon seit Monaten stark reduziert. Sollte ein gebuchter Flug gestrichen werden, haben Passagiere nach EU-Recht einen Anspruch auf Erstattung des Flugpreises. Die aktuellen Corona-Beschränkungen berechtigen aber nicht dazu, einen Flug einfach kostenlos abzusagen.

Die Maskenpflicht wurde verschärft: In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften müssen künftig sogenannte OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen mit den Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden. Was man beim Gebrauch beachten muss, erfahren Sie hier (SZ Plus).

Wie sieht es mit Reisen in den kommenden Monaten aus?

Wann und wohin im Frühjahr wieder gereist werden darf, wird davon abhängen, ob es gelingt, die Zahl der neuen Infektionen zu senken. Der lange gebuchte Osterurlaub im April kann trotzdem jetzt noch nicht kostenlos storniert werden. Die Beschränkungen für Reisen in Deutschland sind vorerst bis 7. März befristet und Angst vor Corona reicht als Rücktrittsgrund nicht aus. Wie es danach weitergeht, hängt von der Infektionslage ab. Urlauber, die bereits sicher sind, dass sie nicht reisen wollen, sollten ihren Gastgeber kontaktieren: Vielleicht lässt sich der Hotelier darauf ein, den Aufenthalt zu verschieben. Verpflichtet dazu ist er nicht.

Die Reiserücktrittskostenversicherung bietet keinen Schutz. Sie übernimmt zwar Stornogebühren, wenn eine Reise nicht angetreten werden kann. Gezahlt wird aber nur bei plötzlichen Erkrankungen, Todesfällen in der engeren Verwandtschaft, bei unerwarteter Arbeitslosigkeit oder schweren Vermögensschäden - und selbst dann nicht immer: Manche Versicherungen schließen Leistungen bei "Schäden, Erkrankungen und Tod infolge von Pandemien" aus.

Die meisten Ziele im Ausland bleiben vorerst ohnehin unerreichbar - sei es, weil Reisewarnungen verhängt wurden, sei es, weil Urlauber aus Deutschland gar nicht ins Land gelassen werden. Denn auch Deutschland gilt für viele Staaten als Corona-Risikogebiet. Möglich sind derzeit Reisen beispielsweise nach Kuba, aber nur mit einem negativen Coronatest. Das beliebte Wintersonnenziel Mauritius lässt Touristen ebenfalls ins Land, allerdings sollten sie Zeit mitbringen: Nach einem Test am Flughafen müssen sie erst einmal für zwei Wochen in einem dafür staatlich zugelassenen Hotel in Quarantäne, regelmäßiges Fiebermessen und weitere Tests inklusive.

Und: Die Lage kann sich schnell ändern, manchmal sogar während eines Urlaubs. Die Kanarischen Inseln waren mehrere Wochen lang als einzige spanische Region nicht auf der Liste der Risikogebiete und damit eine Möglichkeit für einige sonnige Urlaubstage. Steigende Infektionszahlen führten jedoch dazu, dass seit 20. Dezember erneut eine Reisewarnung gilt. Auch die portugiesische Urlaubsinsel Madeira war noch lange ein Winterziel ohne Reisewarnung - seit 9. Januar ist sie ebenfalls Risikogebiet.

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