Ausgangsbeschränkung an Ostern:Ans Meer, an den See oder auf den Berg?

Oder nur in den Schrebergarten, wenn überhaupt: Was in den einzelnen Bundesländern an Ostern in Zeiten der Corona-Pandemie erlaubt ist - und was nicht.

Von Eva Dignös und Katja Schnitzler

Double Fence Now Separates Lovers During Coronavirus Crisis At German-Swiss Border

Kleiner Ballverkehr: Zwei Mädchen spielen in Konstanz über den provisorischen Grenzzäunen zwischen Deutschland und der Schweiz Federball.

(Foto: Daniel Kopatsch/Getty Images)

Baden-Württemberg

Ein Spaziergang im Grünen, eine Fahrrad- oder Motorradtour, anschließend vielleicht noch Würstchen vom Grill im eigenen Garten - das bleibt in Baden-Württemberg trotz der Corona-Pandemie erlaubt. Unterwegs sein darf man aber nur allein, mit einer weiteren Person oder mit den im Haushalt lebenden Menschen, also Familienangehörigen oder WG-Partnern (hier alle Bestimmungen für Baden-Württemberg im Überblick). Bei Treffen in der eigenen Wohnung sind die Regeln nicht ganz so streng: Maximal fünf Personen können sich dort zum Osterfrühstück verabreden. Leben sie in häuslicher Gemeinschaft oder sind sie in gerader Linie verwandt - wie beispielsweise Eltern, Großeltern und Kinder - darf die gemütliche Runde noch größer sein. Die Zweitwohnung darf genutzt werden, Tagesausflüge sind ebenfalls erlaubt. Tourismusminister Guido Wolf bittet trotzdem darum, nach Möglichkeit zumindest die touristischen Highlights am Bodensee oder im Schwarzwald zu meiden. Einige Wanderparkplätze und Uferpromenaden wurden von den Kommunen bereits am vergangenen sonnigen Wochenende gesperrt.

Bergsteigen Ammergäuer Alpen Coronavirus Ausgangsbeschränkung Ausflug Bergtour Berg

Allein auf den Berg, hier auf der Friederspitze in den Ammergauer Alpen? Besser nicht!

(Foto: Angelika Warmuth/dpa)

Bayern

Bayern hat besonders strenge Ausgangsbeschränkungen verhängt - eigentlich. Grundsätzlich gilt: Das Haus verlassen dürfen diejenigen, die zur Arbeit müssen, zum Arzt, um Lebensmittel zu kaufen oder um anderen zu helfen. Doch: Vor die Tür dürfen Bayern auch für Bewegung an der frischen Luft - allerdings nur allein oder gemeinsam mit jemandem aus demselben Haushalt. Ein Treffen oder gar Osterbrunch mit Freunden ist verboten. Eltern und Großeltern sollte man nur besuchen, wenn diese dringend Hilfe benötigen. Vielleicht kann man an den Feiertagen gemeinsam per Video-Chat frühstücken oder Eier suchen. Gute Nachrichten aber für Liebende, die sich trotz Fernbeziehung endlich wiedersehen wollen: Das ist auch in Bayern erlaubt, für mehrere Tage oder sogar Wochen.

Wer rausgeht, muss mobil bleiben: Picknick ist verboten, längere Pausen auf der Parkbank sind zumindest unerwünscht. Zwar darf man grillen, allerdings nicht im Park, sondern nur im Garten oder auf dem Balkon. Klein- oder Schrebergärten können Besitzer weiterhin nutzen, nur gelten hier dieselben Regeln wie in anderen Privatgärten: Rein darf nur, wer im selben Haushalt wohnt oder Lebenspartner ist. Und was ist mit dem Wohnwagen auf dem Dauercampingplatz oder dem Zweitwohnsitz? Eigentlich "sollten Fahrten zum Dauercampingplatz oder Zweitwohnsitz nicht stattfinden", informiert das Bayerische Innenministerium und appelliert: "Bitte überlegen Sie, ob diese Fahrt jetzt zwingend notwendig ist." Darüber muss wohl auch der Schrebergärtner nachdenken.

Ausflüge zu Seen und in die Berge sind ebenfalls nicht strikt verboten. Allerdings bittet das Innenministerium, lieber nahe der Wohnung frische Luft zu schnappen. Einige Gemeinden sperren zudem beliebte (Wander-)Parkplätze. Einfach mit dem Auto oder dem Motorrad durch die Landschaft zu fahren, ist übrigens nicht erlaubt - wiederum wegen der Unfallgefahr. Für die Spritztour müsste man also das Rad nehmen (ebenfalls hoffentlich ohne Unfall). Doch beim Radfahren überwiegt wie beim Joggen und Spazierengehen die Stärkung der physischen und psychischen Gesundheit. (Hier finden Sie alle Bestimmungen für Bayern im Überblick.)

Sonnenaufgang in Berlin

Der Sonnenaufgang hinter der Quadriga auf dem Brandenburger Tor ist beeindruckend - Touristen bekommen ihn allerdings wegen der Reise- und Ausgangsbeschränkungen derzeit nicht zu Gesicht.

(Foto: dpa)

Berlin

Das Verbot der "Gruppenbildung" gilt auch in der Hauptstadt, ebenso die Anordnung, die eigene Wohnung so wenig wie möglich zu verlassen. Wer ohne triftigen Grund unterwegs ist, kann mit einem Bußgeld zwischen 10 und 100 Euro bestraft werden. Oberstes Ziel sei die "Reduzierung der physischen Kontakte", teilt ein Sprecher der Innenverwaltung mit. Dafür gebe es staatliche Regelungen, es sei aber auch das Verantwortungsbewusstsein aller gefordert.

Spaziergänge und Sport im Freien sind erlaubt, zu zweit oder mit denjenigen, die in derselben Wohnung leben. Wer dabei kurz verschnaufen muss, darf sich auf die Parkbank oder auf die Wiese setzen - unter Einhaltung des Mindestabstands. Ein Picknick allerdings zählt nicht als Erholungspause. Gestattet ist auch ein Besuch in der Wohnung des Ehe- oder Lebenspartners, ebenso bei alten oder kranken Menschen. In der Verantwortung des Einzelnen liegt dann die Entscheidung, wie viel Nähe dabei vertretbar ist (hier alle Bestimmungen für Berlin im Überblick). Man darf aus der Stadt heraus und wieder in die Stadt hinein, "sofern es auf direktem Weg von beziehungsweise zu der Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft erfolgt" - aber in Berlin gilt wie in allen anderen Bundesländern: Reisen sollen nur dann unternommen werden, wenn es unbedingt notwendig ist.

Sonnenuntergang am Rangsdorfer See

Kleine Ausflüge bleiben in Brandenburg erlaubt, zum Beispiel zum Sonnenuntergang am Rangsdorfer See.

(Foto: dpa)

Brandenburg

Brandenburg ist vor allem für viele Berliner eine beliebte Ausflugsregion - das will die Landesregierung auch über die Ostertage nicht unterbinden, appelliert aber zugleich an die Menschen, diese Möglichkeiten "maßvoll" zu nutzen. "Kleine Ausflüge kann jeder machen - auch nach Brandenburg", sagte Innenminister Michael Stübgen dem RBB-Inforadio. Touristische Aktivitäten seien zwar verboten, sportliche wie Radfahren hingegen erlaubt: "Wir haben uns bewusst dafür entschieden, Brandenburg nicht nach Berlin hin abzuschotten oder eine neue Berliner Mauer zu bauen." Bei jeder Art von Sport und Bewegung an der frischen Luft sind die üblichen Abstandsregeln einzuhalten: Unterwegs sein darf man nur allein, mit einer weiteren Person oder mit Menschen aus demselben Haushalt. Das gilt nicht nur an Land, sondern auch auf dem Wasser. Eine Paddeltour auf einer der zahlreichen Wasserstraßen im Land ist erlaubt, nicht jedoch in der Gruppe. Bootsbesitzer dürfen auf dem Wasser übernachten, Boote dürfen dafür aber nicht vermietet werden. Die Ostereier müssen zu Hause oder im eigenen Garten versteckt werden und von der Familie oder Mitbewohnern wiedergefunden werden: Auch aufs Privatgrundstück darf niemand zur Osterfeier eingeladen werden, nur Besuche bei Lebenspartnern sind zulässig (hier alle Bestimmungen für Brandenburg im Überblick).

Ein Radfahrer mit Mundschutz fährt über den Bremer Marktplatz.

Ein einsamer Radfahrer mit Mundschutz fährt über den Marktplatz in Bremen.

(Foto: Sina Schuldt/dpa)

Bremen

Einfach mal raus, den schönen Tag im Grünen verbringen: Das ist in Bremen möglich. Nicht nur Spaziergänge und "Solo-Sportarten" sind gestattet, sondern auch Tagesausflüge in Erholungsgebiete. Nur zu nahe kommen darf man sich nicht: Wie fast überall gilt ein Mindestabstand von 1,50 Metern. Sich mit mehreren Freunden zur Wanderung zu verabreden, ist verboten. Die Familie, die ohnehin zusammen wohnt, darf als Gruppe unterwegs sein, ansonsten maximal zwei Personen (hier alle Bestimmungen für Bremen im Überblick). Wer sich nicht daran hält, zahlt 50 bis 150 Euro - pro Person.

Nur wenige Menschen sitzen in Hamburg an der Außenalster.

So leer ist es selten bei schönem Wetter an der Außenalster: Auch in Hamburg muss Abstand gehalten werden.

(Foto: Stuart Franklin/Getty Images)

Hamburg

Manche Spaziergänger und Fahrradfahrer haben in den vergangenen Tagen unerlaubt eine Grenze übertreten: Nördlich des Stadtstaats ist Schleswig-Holstein und dort dürfen Touristen nicht mehr einreisen. Auch Radfahrer und Fußgänger wurden kontrolliert und zurückgewiesen. Das sorgte für Ärger und soll künftig nicht mehr vorkommen: Man habe sich mit dem Nachbarland darauf geeinigt, dass es nicht sinnvoll sei, Menschen zu überprüfen, die sich "im Nahbereich ihres Wohnorts an der Landesgrenze" bewegten, teilte Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher mit. Touren in Richtung Nord- oder Ostsee dagegen müssen ausbleiben: Schleswig-Holstein duldet grundsätzlich keine Tagesausflügler, Mecklenburg-Vorpommern verhängt ein entsprechendes Verbot über die Ostertage. Innerhalb der Hamburger Stadtgrenzen sind Sport im Freien und Ausflüge in die Naherholungsgebiete erlaubt, allerdings nur mit maximal einer nicht zum Hausstand gehörenden Person. Hungrig sollte man nicht auf Wanderschaft gehen: Der Verzehr von Lebensmitteln in der Öffentlichkeit ist nicht gestattet (hier alle Bestimmungen für Hamburg im Überblick).

Polizisten patroullieren auf dem Großen Feldberg im Taunus.

Polizisten patroullieren auf dem Feldberg-Plateau im Taunus. Sie sollen verhindern, dass es auf dem beliebten Ausflugsberg zu größeren Menschenansammlungen kommt.

(Foto: Andreas Arnold/dpa)

Hessen

Zu Ostern eine Wanderung auf den Großen Feldberg im Taunus? Besser nicht. Tagesausflüge sind in Hessen zwar nicht verboten, die Landesregierung appelliert jedoch an die Bevölkerung, von allen nicht notwendigen Reisen und Unternehmungen abzusehen. Der Zweitwohnsitz oder der Kleingarten darf aber genutzt werden.

Sollte es trotz des Kontaktverbots zu viele Menschen nach draußen ziehen, würden die Vollzugsorgane schnell reagieren, teilte eine Sprecherin des Sozialministeriums mit. Dann können beispielsweise Parkplätze gesperrt werden - oder die Zufahrtsstraße zum Großen Feldberg, wie am vergangenen Wochenende wegen des Autofahrer- und Biker-Andrangs bereits geschehen. Grundsätzlich gilt: Draußen darf man sich nur maximal zu zweit aufhalten oder zusammen mit denjenigen, mit denen man zusammenwohnt. Ein Picknick im Park jedoch ist verboten - zumindest, wenn es mit Picknickdecke und gut gefülltem Lebensmittelkorb größere Ausmaße annimmt. Nachdem die entsprechenden Beschränkungen für viel Diskussion gesorgt hatten, präzisierte das Innenministerium: Eine kurze Rast mit Snack ist Spaziergängern gestattet, nicht jedoch Verabredungen zum Picknick oder gar Grillen und Feiern (hier alle Bestimmungen für Hessen im Überblick).

Die Seebrücke von Zinnowitz auf Usedom ist nahezu menschenleer.

Nur noch zwei einsame Spaziergänger sind auf der Seebrücke in Zinnowitz auf der Insel Usedom unterwegs. Touristen ist die Einreise schon länger nicht mehr erlaubt.

(Foto: dpa)

Mecklenburg-Vorpommern

Familienbesuche "innerhalb der Kernfamilie", also beispielsweise bei den Eltern, sind in Mecklenburg-Vorpommern nicht ausdrücklich verboten, sollten allerdings "auf das absolut unbedingt notwendige Minimum" reduziert oder am besten gleich ganz gestrichen werden: Die Ostertage werden, so die eindringliche Bitte, am besten zu Hause verbracht, mit einem Osterspaziergang beispielsweise oder mit einer Radtour - maximal zu zweit oder mit der Familie. "Verzichten Sie auf Privatreisen jeder Art, auch an Zweitwohnsitze", lautet der Appell der Landesregierung. Den Tagesausflug an die Küste, nach Rügen, Usedom, Hiddensee oder an die Mecklenburgische Seenplatte wollte die Landesregierung selbst den Einheimischen von Karfreitag bis Ostermontag ausdrücklich verbieten, dieser Maßnahme schob jedoch das Oberverwaltungsgericht Greifswald am Donnerstag in zwei Eilverfahren einen Riegel vor. Der entsprechende Paragraf wurde außer Vollzug gesetzt. Bestehen bleibt das Einreiseverbot für Touristen aus anderen Bundesländern, das bereits seit Mitte März gilt (hier alle Bestimmungen für Mecklenburg-Vorpommern im Überblick).

Spaziergänger am Nordseestrand von Cuxhaven-Duhnen

Bitte mit Abstand: Spaziergänger sind in Cuxhaven am Nordseestrand unterwegs.

(Foto: dpa)

Niedersachsen

Im Unterschied zu vielen anderen Bundesländern bleiben auch in Niedersachsen private Besuche über die Feiertage möglich, wenn auch "auf ein absolut nötiges Minimum reduziert". Möglichst klein und möglichst gleichbleibend sollte der Kreis derjeniger sein, die in der Wohnung oder im Garten zusammenkommen, heißt es in den Erläuterungen zu den Kontaktbeschränkungen (hier alle Bestimmungen für Niedersachsen im Überblick): "Die hier denkbaren Konstellationen sind sehr unterschiedlich: Manche treffen sich mit ihren bereits ausgezogenen Kindern, andere mit nur einem engen Freund oder einer Freundin, wieder andere mit dem Ehepaar aus der Nachbarschaft." Große Familienfeiern oder Partys sind tabu, ebenso ein Kurzurlaub. Im Freien gelten dieselben Restriktionen wie in den meisten anderen Bundesländern: Ein Spaziergang ist mit den Mitgliedern des eigenen Haushalts oder maximal zu zweit erlaubt, auch auf dem Fahrrad oder Motorrad dürfen keine größeren Gruppen unterwegs sein. Ausflüge sind nicht verboten, die Möglichkeiten aber ohnehin bereits eingeschränkt: Die Inseln in der Nordsee sind seit 16. März für Touristen abgeriegelt, in den Küstenorten auf dem Festland sind ebenfalls Sperrungen möglich, sollte der Andrang der Sonnenhungrigen zu groß werden. So dürfen in den Landkreisen Aurich und Wittmund während der Ostertage keine Wohnmobile und Wohnwagen mehr auf öffentlichen Verkehrsflächen geparkt werden.

Coronavirus · Köln

Am Abend am Rhein, besser allein - oder höchstens zu zweit den Sonnenschein genießen.

(Foto: dpa)

Nordrhein-Westfalen

Selbst Kleinigkeiten, die das Leben verschönern, können gerade zur Gefahr werden. Kirschblüten zum Beispiel. Zu viele Menschen kamen sich zu nah, um das Frühlingsschauspiel in Bonn zu bewundern - nun sind die Straßen der Altstadt für Besucher gesperrt. "Leider hat sich seit Beginn der Kirschblüte Ende vergangener Woche gezeigt, dass die Anziehungskraft dieses Naturschauspiels größer ist als die Bereitschaft, das Kontaktverbot zu befolgen und Abstand zu halten", sagte der Bonner Oberbürgermeister Ashok Sridharan. Er machte von dem Recht Gebrauch, dass Städte und Gemeinden die Regeln der Landesregierung noch weiter verschärfen können.

In ganz Nordrhein-Westfalen gilt: Jeder darf raus, gerne auch länger, solange man sich an das Kontaktverbot hält. In der Öffentlichkeit - und auch in Privatautos - dürfen höchstens zwei Personen miteinander unterwegs sein. Sind es mehr, müssen sie Mitglieder eines Haushalts oder einer Familie sein, auch wenn nicht mehr alle unter einem Dach leben. Die Verbote sind allerdings Auslegungssache: Picknicken etwa ist nicht erlaubt, gemeinsam zu zweit und mit etwas Abstand die Brotzeit im Freien zu verzehren aber schon.

Ansonsten wird an die Vernunft appelliert, auf Tagesausflüge oder Wanderungen zu verzichten. Und, so mahnt, Ministerpräsident Armin Laschet: Auch an der niederländischen Nordseeküste seien deutsche Tagestouristen "derzeit unerwünscht". Umgekehrt sollten Niederländer nicht ins Sauerland fahren. Die Auszeit im Schrebergarten ist aber noch drin, dieser ist kein öffentlicher Raum. Nur rät die Landesregierung, keine Grillfeste oder Gruppen-Ostereiersuchen zu veranstalten: Wegen der Infektionsgefahr sollte am besten auch im Schrebergarten die Zwei-Personen-Regel befolgt werden. (Weitere Informationen zu Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.)

Eine wasserspeiende Brunnenfigur vor dem historischen Rathaus von Koblenz trägt einen Mundschutz.

Für den Schlängel, eine Brunnenfigur vor dem historischen Rathaus von Koblenz, war noch ein Mundschutz übrig.

(Foto: dpa)

Rheinland-Pfalz

Auch in Rheinland-Pfalz sollten Ostereier nur in der Wohnung oder im eigenen Garten gesucht werden. Verboten sind Ausflüge nicht, aber es gilt die "dringende Empfehlung", auf private Reisen und auf Tagestouren zu verzichten, ebenso auf Besuche bei Verwandten und Freunden. Wer die freien Tage in seinem eigenen Ferienhaus oder auf seiner Parzelle in der Kleingartenanlage verbringen möchte, darf das - aber auch hier ist die Maßgabe: so wenig Kontakt zu anderen wie möglich. Kein Plausch am Gartenzaun, kein Feierabendbierchen mit den Nachbarn. Maximal zu zweit ist ein Spaziergang erlaubt - oder zusammen mit den Menschen, mit denen man im Haushalt zusammenlebt (hier die Bestimmungen für Rheinland-Pfalz im Überblick). Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 200 Euro. Hundert Euro sind fällig, falls man anderen Menschen näher kommt als 1,50 Meter. Sollte das gute Wetter doch zu viele Menschen auf die Wanderwege und in Parks locken, behalten sich die Behörden außerdem Sperrungen vor.

Ein Mann passiert einen Grenzübergang zwischen Frankreich und dem Saarland.

Eigentlich ist die Grenzbrücke gesperrt, die das saarländische Kleinblittersdorf mit dem französischen Grosbliederstroff verbindet. Dieser Mann übergeht das einfach.

(Foto: Oliver Dietze/dpa)

Saarland

Im Saarland gelten ähnlich wie in Bayern nicht nur Kontakt-, sondern auch Ausgangsbeschränkungen: Die Wohnung darf nur aus triftigem Grund verlassen, Freunde oder Bekannte dürfen nicht besucht werden. Sport und Bewegung an der frischen Luft bleiben aber erlaubt, entweder allein, zu zweit oder mit Personen, die im selben Haushalt leben. Viele Grenzübergänge Richtung Frankreich sind geschlossen, ohnehin dürfen nur noch Berufspendler ein- und ausreisen (hier alle Bestimmungen für das Saarland im Überblick).

Coronavirus · Dresden

Joggen mit Hund - erlaubt! Im Hintergrund steht das Blaue Wunder, die Brücke in Dresden verbindet die Stadtteile Blasewitz und Loschwitz.

(Foto: Ronald Bonß/dpa)

Sachsen

In Sachsen darf die Wohnung ebenfalls nur verlassen werden, wenn es unbedingt notwendig ist, zum Einkaufen beispielsweise oder für einen Spaziergang - der allerdings sollte "vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs" stattfinden und nicht erst nach längerer Autofahrt zum Beispiel in die Sächsische Schweiz oder ins Erzgebirge. Eine Tour mit dem Motorrad, nur des schönen Wetters wegen, ist ebenfalls nicht erlaubt. Dieses strikte Ausflugsverbot wurde am Dienstag vom Oberverwaltungsgericht Bautzen bestätigt: Maximal zehn bis 15 Kilometer dürfe man sich zum Zwecke der Bewegung an der frischen Luft von seiner Wohnung entfernen, konkretisierten die Richter. Die Fahrt zum Zweitwohnsitz dagegen bleibt möglich - unabhängig davon, wie weit er vom Hauptwohnsitz entfernt ist. Liegt er in einem anderen Bundesland, gelten die dortigen Regelungen, ebenso die Maßgabe der Bundesregierung, auf Reisen so weit wie möglich zu verzichten. Verwandte dürfen nur besucht werden, wenn diese am gleichen Wohnsitz gemeldet sind, ansonsten bleibt über Ostern nur der Familienchat via Telefon und Video. Weshalb Treffen in kleinen Gruppen überhaupt verboten sind, wird auf der Regierungswebseite schlicht so beantwortet: "Damit Sie und andere gesund bleiben." (hier alle Bestimmungen für Sachsen im Überblick)

Coronavirus · Halle (Saale)

Nur wenige Menschen gehen über den Markt mit dem Roten Turm in Halle, Sachsen-Anhalt.

(Foto: Jan Woitas/dpa)

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt müssen längere Osterausflüge in diesem Jahr ausfallen. "Reisen zu Freizeitzwecken und aus touristischen Gründen" sind untersagt. Viele Ausflügler aus Niedersachsen standen schon in den vergangenen Tagen im Harz vor abgesperrten Parkplätzen. Wer trotzdem aus einem anderen Bundesland einreist, kann mit einem Bußgeld von bis zu 400 Euro bestraft werden. Auch ein Zweitwohnsitz darf nicht mehr aufgesucht werden. Reisen aus familiären Gründen bleiben dagegen gestattet, Besuche bei Lebenspartnern, bei den Eltern oder bei den Kindern sind erlaubt (hier alle Bestimmungen für Sachsen-Anhalt im Überblick).

Coronavirus - Nordsee Schleswig Holstein

Sinnfrei rumstehen: Strandkörbe an der Nordsee in Ording, Schleswig-Holstein

(Foto: Carsten Rehder/dpa)

Schleswig-Holstein

Noch mindestens bis 19. April besteht in Schleswig-Holstein ein Einreiseverbot für Touristen, Tagesausflügler und Zweitwohnungsbesitzer. Einreise-Verstöße kann die Polizei mit 150 bis 500 Euro ahnden. Wer sich schon in seiner Zweitwohnung aufhält, darf bleiben, sofern sich das Domizil nicht auf den Inseln befindet. Auch die Schleswig-Holsteiner können in den Ostertagen in ihrem Bundesland unterwegs sein, wie fast überall entweder allein oder zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts. Die Inseln und Halligen allerdings sind lediglich ihren Hauptbewohnern vorbehalten. Ausflügler sollten außerdem genügend Proviant einpacken. Nicht nur Restaurants und Cafés sind geschlossen, sondern auch Eis- und Imbissbuden. Für Familienbesuche im privaten Raum gibt es keine Beschränkungen - aber "die dringende Bitte, die Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren". Deshalb sind auch Feiern und Partys verboten (hier alle Bestimmungen für Schleswig-Holstein im Überblick).

"Bleibt gesund und bleibt zu Hause" steht auf einem Plakat vor dem Goethe-Schiller Denkmal in Weimar.

Am Goethe-Schiller-Denkmal in Weimar trägt der Lorbeerkranz den Mundschutz.

(Foto: Bodo Schackow/dpa)

Thüringen

Das Gesundheitsministerium in Thüringen formuliert es positiv: "Es ist expliziter Wunsch der Landesregierung, dass die Menschen an die frische Luft gehen, sich in der Natur bewegen und ihre Kleingärten pflegen." Es gibt deshalb keine Betretungsverbote für touristische Gebiete, auch der Zweitwohnsitz darf genutzt werden, sogar ein Picknick ist erlaubt, wenn nur diejenigen auf der Decke sitzen, die sonst die Wohnung teilen. Einzuhalten sind ansonsten die auch in den meisten anderen Bundesländern gültigen Abstands- und Hygieneregeln: so wenig Kontakt wie möglich zu Menschen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören - und wenn sich der Kontakt nicht vermeiden lässt, dann nur mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern (hier alle Bestimmungen für Thüringen im Überblick).

Zur SZ-Startseite
Der Manly Beach in Sydney wurde wegen der Corona-Pandemie geschlossen.

Abgesagte Reisen
:Gutschein oder Geld zurück?

Kurzarbeit, Wirtschaftskrise - das Geld für eine wegen Corona abgesagte Reise könnten viele gut für den Alltag gebrauchen. Wann besteht Anspruch auf Erstattung? Und was bringt das neue Gutscheinmodell? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: