Neuer Lockdown:Was Österreich-Reisende wissen müssen

Skiurlaub in Corona: Kann ich Urlaub im Hochrisikogebiet kostenlos stornieren?

Eigentlich sollte in Österreich unter 2-G-Regeln die Wintersaison starten.

(Foto: Florian Schuh/dpa-tmn)

Einreise, Maßnahmen vor Ort, Rückkehr nach Deutschland: Die wichtigsten Fragen und Antworten für Winterurlauber.

Schritt für Schritt hat die Alpenrepublik in den vergangenen Tagen und Wochen angesichts der vierten Covid-Welle neue Maßnahmen erlassen. Zuletzt galten bereits ein Lockdown für Ungeimpfte und eine 2-G-Regelung für Hotels und Restaurants. Geimpfte waren also noch vergleichsweise wenig eingeschränkt. Nun gibt es neue Einschnitte, mit entsprechenden Konsequenzen auch für geimpfte Urlauberinnen und Urlauber.

Was ändert sich ab Montag?

Aus dem Lockdown für Ungeimpfte wird ab 22. November angesichts der dramatischen Pandemielage in Österreich ein Lockdown für alle. Dieser kann insgesamt 20 Tage andauern, spätestens ab 12. Dezember soll automatisch wieder zum Lockdown nur für Ungeimpfte umgestellt werden, wie die Regierung in Wien mitteilte. Die Maßnahmen sehen bis dahin wie in den früheren Lockdowns unter anderem Ausgangsbeschränkungen sowie die Schließung der Gastronomie und auch von Kulturbetrieben vor.

Was heißt das für den Tourismus?

Das völlige Ausufern der Corona-Krise werfe ein schlechtes Licht auf das Land, sagte Susanne Kraus-Winkler vom Fachverband Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Die Gäste seien nicht nur wegen der schönen Landschaft gekommen, sondern auch wegen des Gefühls der Sicherheit. Der Lockdown selbst sei nun alternativlos: "Wir müssen das jetzt mittragen", sagte Kraus-Winkler. Durch die erwartete Schließung von Hotels für Touristen verzögert sich auch der Start der geplanten Wintersportsaison. So wollte der Tiroler Skiort Ischgl am 25. November die Skisaison eröffnen. Aktuelle Informationen soll es zum Beispiel auf der Website des österreichischen Tourismus-Portals geben.

Welche Regeln gelten, wenn man trotzdem nach Österreich einreisen will oder muss?

Bei der Einreise aus Deutschland muss derzeit der Nachweis einer gültigen Impfung oder einer Genesung vorgelegt werden können, alternativ ein negativer Covid-Test. Man kann sich stattdessen auch bis 24 Stunden nach der Einreise vor Ort testen lassen, muss sich in diesem Fall aber vorab anmelden. Mit Wirkung vom 22. November an erkennt Österreich keine Antigen-Schnelltests, sondern nur noch PCR-Tests an. Detaillierte Informationen finden sich in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amts.

Was passiert bei der Rückkehr aus Österreich nach Deutschland?

Eine sogenannte covidbedingte Reisewarnung des Auswärtigen Amts gilt bereits seit 14. November für fast ganz Österreich, mit Ausnahme der Gemeinden Mittelberg und Jungholz und dem Rißtal am Achensee, ebenso wie die Einstufung Österreichs zum Hochrisikogebiet. Dies bedeutet für Ungeimpfte eine Quarantänepflicht nach der Rückkehr, auch für ungeimpfte Kinder. Sind diese noch unter zwölf, müssen sie nach ihrer Rückkehr allerdings keine Negativtests erbringen, ihre Isolation endet stattdessen nach dem fünften Tag der Einreise automatisch. Erwachsene können sich nach fünf Tagen freitesten. An diesen Regelungen ändert sich durch den neuen Lockdown in Österreich nichts, Geimpfte können weiter ohne Auflagen heimreisen. Alle Reiserückkehrer sind allerdings verpflichtet, die digitale Einreiseanmeldung unter einreiseanmeldung.de auszufüllen und die Bestätigung bei der Einreise mit sich zu führen

Können Reisen nach Österreich storniert werden?

Pauschalurlauber dürfen bei "unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen" am Urlaubsort, die eine "Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen", vom Vertrag zurücktreten, ohne die sonst üblichen Stornogebühren bezahlen zu müssen. Eine Reisewarnung gilt dafür als "starkes Indiz". Alle schon geleisteten Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen erstattet werden. Das gilt auch, wenn es der Veranstalter ist, der die Reise absagt. Selbst wenn keine Reisewarnung vorliegt, gibt es seit einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt (Az.: 32 C 2136/20) recht gute Chancen auf einen kostenlosen Rücktritt, sofern eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Virus vorliegt. Zum Zeitpunkt der Buchung darf diese Entwicklung allerdings noch nicht absehbar gewesen sein. Immer mehr Reiseveranstalter sehen sich angesichts der aktuellen Lage daher nicht mehr in der Pflicht, Stornogebühren zu erstatten.

Findet die Reise erst in einigen Monaten statt, können sich Verbraucher nicht auf die aktuelle Reisewarnung, einen kurzfristigen Lockdown oder die derzeitige Infektionslage berufen. Dann sind - sofern der Veranstalter keine Umbuchung erlaubt - Stornogebühren zu entrichten.

Was ist mit individuell gebuchten Reisen?

Individualreisende, die Anreise und Unterkunft getrennt voneinander organisieren, sind rechtlich schlechtergestellt als Pauschalreisende: Selbst eine Reisewarnung berechtigt sie nicht zum kostenfreien Rücktritt. Je kurzfristiger die Absage, umso höher sind in der Regel die Stornogebühren.

Anders sieht es aus, wenn das Urlaubsziel aufgrund der Einreisebestimmungen gar nicht erreichbar ist oder ein Beherbergungsverbot verhängt wird: Kann eine Leistung wegen behördlicher Auflagen nicht erbracht werden, ist der Preis zurückzuzahlen, erklärte Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Rechtsklagen des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), bereits in diesem Frühjahr. Sie berief sich dabei auf Österreichs Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (§ 1168 Abs 1).

Allerdings versuchten sich im vergangenen Winter bereits einige Betriebe - etwa Skilift-Besitzer, die Saisonkarten verkauft hatten - mit geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor einer Rückzahlung zu drücken: Plötzlich war diese nur noch eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr vorgesehen. "Solche Klauseln sind unseres Erachtens meist gröblich benachteiligend und daher unzulässig", erklärte Rechtsexpertin Gelbmann.

Wie könnte es im Laufe des Winters weitergehen?

Wer jetzt erst für spätere Zeitpunkte bucht, sollte in jedem Fall auf möglichst kulante Stornobedingungen achten. Viele Hoteliers und Ferienhausvermieter kommen ihren Kunden derzeit entgegen.

Auf klassische Weihnachtsurlauber hofft selbst Susanne Kraus-Winkler vom Fachverband Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich kaum mehr, da sei allenfalls noch mit ein paar Stammgästen zu rechnen. Die Branche setze auf ein Durchstarten in der zweiten Saisonhälfte ab Mitte Januar: "Wir hoffen, dass noch was zu retten ist." Laut dem österreichischem Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hängen etwa 15 Prozent der österreichischen Wirtschaftsleistung vom Tourismus und somit teils auch vom Wintersport ab. Als Folge des Lockdowns könne hoffentlich ein Teil der Skisaison stattfinden, sagte Blümel am Freitag.

Schon die jüngste deutsche Reisewarnung für Österreich hatte zu einer Stornierungswelle in den Hotelbetrieben geführt. In der Wintersaison entfielen zuletzt knapp 37 Prozent aller Übernachtungen auf deutsche Touristen. Mit einem Hotelsterben rechnet Kraus-Winkler jedoch nicht. Der Umsatzausfall werde wohl durch die Regierung zumindest teilweise abgefedert. Die große Frage sei jedoch, wann man endlich wieder positive Signale als Tourismus-Ziel aussenden könne.

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