Mit strengen gesetzlichen Vorkehrungen wollen die chinesischen Behörden die jahrtausendealte Große Mauer vor Beschädigungen schützen.
Die Pekinger Regierung veröffentlichte am Mittwoch auf ihrer Webseite die landesweit gültigen Bestimmungen, die empfindliche Geldstrafen etwa für das unerlaubte Urinieren oder das Errichten von Anbauten an dem als Nationaldenkmal verehrten, 6350 Kilometer langen Bauwerk vorsehen.
Auch das Ausgraben von Steinen, das Pflanzen von Bäumen und das Einritzen von Namen ist nun verboten. Auch die in jüngster Zeit populär gewordenen nächtlichen Partys an weniger gut zugänglichen Bereichen der Mauer sollen vom 1. Dezember 2006 an verboten sein.
Die kommunalen Verwaltungen sollen zudem die Anzahl der Besucher begrenzen, die das Bauwerk erklimmen. Etwa zehn Millionen Touristen besuchen pro Jahr das Weltkulturerbe.
Bis zu 50.000 Euro Strafe
Bei Verstößen gegen die Vorschriften drohen Geldstrafen zwischen umgerechnet 996 und 50.000 Euro.
Die Große Mauer ist besonders in Badaling, dem nahe Peking gelegenen Hauptanlaufpunkt für Touristen, fast durchgängig mit eingeritzten Namen und Graffitis bedeckt.
Auch für die Show wurde die Große Mauer genutzt: Der Trickkünstler David Copperfield "ging" 1986 hindurch; 2001 sprang der Stuntman Yu Shunye auf einem Motorrad über die Mauer. Im folgenden Jahr wollte es ihm Wang Jiaxiong auf dem Mountainbike gleichtun - und stürzte vor einem entsetzten Publikum in den Tod.
In den abgelegeneren Regionen haben Bauern teilweise eiserne Stiegen ins Mauerwerk geschlagen, um Touristen die Begehung zu erleichtern. Von dem ehemals 6300 Kilometer langen Schutzwall gegen die Völker aus dem Norden sind heute noch 2500 Kilometer erhalten, die teilweise stark vom Verfall bedroht sind.
Zum ersten Mal wurde die Mauer in der Qin-Dynastie (221 bis 206 vor Christus) errichtet, in der Ming-Dynastie (1368 bis 1644 nach Christus) wurde sie wieder aufgebaut.