Coronavirus:Was China-Reisende jetzt wissen müssen

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Sicherheitskräfte mit Atemschutzmasken auf dem Platz des Himmlischen Friedens in Peking (Foto: Mark Schiefelbein/dpa)
  • Die Lufthansa hat ebenso wie etwa British Airways ihre Flüge von und nach China gestrichen.
  • Zudem ist in einigen Regionen Chinas das Reisen derzeit unmöglich, in anderen stark eingeschränkt.
  • Attraktionen wie die Verbotene Stadt in Peking oder Teile der Großen Mauer sind nicht zugänglich.

Von Katja Schnitzler

Das Auswärtige Amt warnt in seinem Sicherheitshinweis vor Reisen in die zentralchinesische Provinz Hubei und fliegt deutsche Staatsbürger von dort aus. Eine Reise in die Millionenstädte unter Quarantäne wäre gerade gar nicht möglich, der Verkehr hinein und heraus ist gestoppt: Wuhan und andere Großstädte in der Provinz Hubei wurden weitgehend isoliert.

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Europas größte Fluggesellschaft Lufthansa hat zudem wie andere Airlines ihre Flüge von und nach China eingestellt: nach Peking und Shanghai sowie nach Nanjing, Shenyang und Qingdao bis zum 28. März - nur Hongkong wird weiter angeflogen, wenn auch seltener als sonst.

Auch Individualreisende erhalten das Geld zurück, wenn ihr Flug gestrichen wurde. Wer aber aus Furcht vor Ansteckung derzeit nicht nach Hongkong möchte, muss die Stornokosten selbst tragen. Denn eine Reisewarnung hat das Auswärtige Amt nur für die Provinz Hubei ausgesprochen; von nicht notwendigen Reisen in ganz China (mit Ausnahme der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao) wird abgeraten. Da es bei der medizinischen Versorgung zu Einschränkungen kommen könne, solle man sich angesichts der Lage überlegen, früher abzureisen.

Eine Reiserücktrittversicherung zahlt ebenfalls nicht, wenn der Kunde nur Angst vor der Krankheit hat und nicht vor Urlaubsantritt selbst erkrankt. Wer unterwegs Symptome bekommt, bräuchte sowieso eine Reiseabbruchversicherung - diese empfiehlt sich nur bei teureren Reisen. Eine Auslandskrankenversicherung sollten aber selbst Privatversicherte abschließen, da bei ihnen meist die Kosten für einen Rücktransport nicht abgedeckt sind.

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Diese Rechte haben Pauschalurlauber

Pauschalurlauber kontaktieren am besten direkt ihre Veranstalter: Diese bieten Umbuchungen an oder zahlen den Reisepreis zurück. Wegen der außergewöhnlichen Umstände werden die Kunden aber keinen Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden bekommen.

Studiosus und Marco-Polo-Reisen etwa haben alle Reisen nach China bis Mitte April abgesagt, derzeit sind aber keine Gäste im Land: Der nächste Trip sollte am 15. März starten. Zudem dürfen bei Studiosus und Marco Polo Kunden mit einer geplanten Abreise ins Land der Mitte bis zum 31. Mai kostenlos umbuchen oder stornieren.

DER Touristik (Dertour, ITS, Jahn Reisen, Meiers Weltreisen und ADAC Reisen) und Tui bieten kostenlose Stornierungen und Umbuchungen für Asien-Reisen an, die zwischen Anfang Februar und 31. März gebucht wurden beziehungsweise noch werden. Falls sich das Virus weiter ausbreitet, könnte der Urlaub dann bis zwei Wochen vor Abreise noch geändert werden (bei Tui müsste schon 30 Tage vor Reiseantritt storniert werden). Bei der FTI Group ist der Stichtag 21. Februar.

China selbst ist für deutsche Veranstalter eher ein kleiner Markt. Der Deutsche Reiseverband (DRV) teilte mit, dass jährlich etwa 600 000 bis 650 000 Bundesbürger in das Land reisen. Davon sind etwa zwei Drittel Geschäftsreisende. Umgekehrt ist Deutschland dagegen ein beliebtes Reiseziel für Touristen aus China, vor allem im Sommer. Peking hat nun wegen des Coronavirus allerdings den Verkauf von Pauschalreisen auch ins Ausland untersagt - wie lange das Verbot in Kraft bleibt, ist ungewiss.

Attraktionen gesperrt

Für deutsche Pauschalreisende, die derzeit in China unterwegs sind oder bald eine Reise planen, gilt: Müssen sie zu große Abstriche bei einzelnen Programmpunkten machen, gibt es Geld zurück. So ist zum Beispiel in Peking der Zutritt zur Verbotenen Stadt untersagt - das Palastmuseum ist eine der Hauptattraktionen der Metropole.

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Auch andere beliebte Sehenswürdigkeiten wurden gesperrt, wie der beliebte Abschnitt der Großen Mauer Badaling im Norden von Peking; das Disneyland in Shanghai hat ebenfalls geschlossen. Zudem ist der Reiseverkehr im Land teilweise stark eingeschränkt.

Fällt damit der Höhepunkt der Pauschalreise aus, dürfen Kunden kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten. Das Urteil des Bundesgerichtshof zu solchen Fällen gilt etwa auch bei den Bränden in Australien, wie Reiserechtsexperte Paul Degott erklärt.

Auch Kreuzfahrt-Anbieter ändern ihre Pläne und Routen: So wird die generalüberholte Norwegian Spirit im Sommer doch nicht in asiatischen Gewässern schippern, sondern im Mittelmeer. Und Aida Cruises hat die Saison in der Region vorzeitig beendet, nachdem der Aida Vita in einem Hafen in Vietnam das Anlegen untersagt worden war. Ist die Schiffsreise abgesagt, bekommen Passagiere ihr Geld zurück - eine Ersatztour müssen sie nicht annehmen, erklärt Rechtsanwalt Kay Rodegra, Herausgeber der Würzburger Tabelle zum Reiserecht bei Kreuzfahrten. Werde die Kreuzfahrt allein aus wirtschaftlichen Gründen annulliert und nicht, weil etwa zahlreiche Häfen an der Route gesperrt sind, könnte den Kunden zudem Schadenersatz zustehen.

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Was das Auswärtige Amt rät

  • Reisende sollten sich in die Krisenvorsorgeliste des Amtes eintragen.
  • Mehr Zeit einplanen: Viele internationale Airports kontrollieren nun, ob Passagiere Fieber haben.
  • Aktuelle Einreisebestimmungen im Auge behalten: Wer China verlassen will oder vor kurzem dort war, darf vielleicht nicht ohne weiteres in einen anderen Staat reisen.
  • In Deutschland ist gerade "Grippesaison", die Symptome sind sehr ähnlich zur Infektion mit Coronaviren. Daher sollten sich Reisende möglichst frühzeitig gegen Grippe impfen lassen, um unnötige Corona-Verdachtsfälle zu vermeiden.
  • In China sollten Touristen regelmäßig und richtig die Hände waschen und diese generell aus dem Gesicht fernhalten.
  • In Ausbruchsgebieten sollte man in der Öffentlichkeit Schutzmasken tragen.
  • Der Kontakt zu Tieren sollte vermieden werden - ebenso wie Märkte, auf denen tote oder lebende Tiere verkauft werden.
  • Bei Fieber, Husten oder Atemschwierigkeiten sollte man zum Arzt gehen und auf die Chinareise hinweisen.
  • Weitere Informationen finden Reisende im Merkblatt COVID-19 sowie auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts und der WHO.
© SZ.de/mit Material von dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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