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Auswahlverfahren:Wie wird eine Stadt zur Kulturhauptstadt?

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Kulturhauptstadt - so ein Titel schmückt den Stadtnamen und ist für die Kommunen außerdem bares Geld wert. Dach was muss man tun, um ihn zu bekommen?

Hintergrund

Eine Initiative der griechischen Kultusministerin Melina Mercouri führte 1985 zu einem Beschluss im EU-Kulturministerrat: Seitdem wird jährlich mindestens eine Kulturstadt Europas ausgerufen. Als deutsche Stadt hatte zuletzt Weimar im Jahr 1999 während der deutschen EU-Präsidentschaft den Titel inne. Im Jahr 2010 wird Europa eine deutsche und eine ungarische Kulturhauptstadt haben. Aus einheimischer Sicht bewerben sich darum Essen und Görlitz.

Auswahlverfahren in Deutschland

Die Auswahl der innerstaatlichen Städtekandidaturen in Deutschland erfolgt nach einem zwischen dem Bundesrat, der Kultusministerkonferenz und dem Auswärtigen Amt einvernehmlich festgelegten Verfahren.

Über ihre Bewerbung informieren die Städte zunächst die Kulturressort ihrer Länder, die die Unterlagen an das Auswärtige Amt weiterleiten. Das Amt wiederum übermittelt die Bewerbungen an den Bundesrat, der dazu Stellung nimmt. Daraufhin teilt das Auswärtige Amt den Gremien der EU die deutsche(n) Bewerbung(en) - einschließlich der Stellungnahme des Bundesrates - mit.

Rotationsprinzip

EU-Mitgliedstaaten können für ein bestimmtes Jahr eine oder mehrere Kulturhauptstädte vorschlagen, gegebenenfalls mit Angaben einer Präferenz.

Expertenkommission

Eine internationale, unabhängige, 7-köpfige Kommission begutachtet die Kandidaturen, die jährlich neu zusammengestellt werden. Für diese Jury werden zwei Mitglieder vom Europäischen Parlament, zwei vom Rat, zwei von der EU-Kommission und ein Mitglied vom Ausschuss der Regionen (AdR) benannt. Die Jury gibt eine an das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission zu richtende Empfehlung ab. Das Europäische Parlament kann innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Erhalt dieses Berichtes über die Bewerbung eine Stellungnahme abgeben. Anschließend legt die Kommission dem Rat ihre Empfehlung vor. Die Nominierung durch den Rat soll möglichst vier Jahre vor dem Ereignis erfolgen.

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Quelle: Auswärtiges Amt
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