Alle Fragen, alle Antworten:Lipgloss verboten, Deo tabu

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Nun gelten die neuen EU-Vorschriften für das Handgepäck in Flugzeugen. So kommen Sie durch die Kontrolle.

Wahrscheinlich mit Flüssigsprengstoff wollten Terroristen mehrere Flugzeuge explodieren lassen - die Londoner Behörden konnten den Terroranschlag am 10. August noch verhindern.

(Foto: Foto: AP)

Da es derzeit keine Möglichkeit gibt, schnell genug vor dem Abflug die mitgebrachten Flüssigkeiten der Passagiere auf eine mögliche Sprengkraft zu untersuchen, hat die Europäische Union strenge Sicherheitsvorschriften beschlossen, die vom 6. November an gelten.

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten in Kürze...

Wo greifen die neuen Regeln?

Die neuen Bestimmungen gelten "bis auf weiteres" auf allen Flügen, die in der EU starten sowie in der Schweiz, Norwegen und Island. Betroffen ist aber nur Handgepäck - in den normalen Koffer dürfen also weiterhin Flaschen & Co gepackt werden.

Was ist beim Packen zu beachten?

(Foto: Foto: ddp)

Die Flüssigkeiten müssen in Tuben, Dosen oder Flaschen verpackt sein, die je maximal nur 100 Milliliter fassen dürfen. Die Fläschchen oder Tuben darf der Passagiern nur in einem durchsichtigen und zudem wiederverschließbaren Plastikbeutel tragen. Dieser darf maximal einen Liter fassen.

Was fällt alles unter "Flüssigkeiten"?

"Flüssigkeiten" sind nach den neuen EU-Regeln nicht nur Getränke oder Parfums, sondern auch alle Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotionen, Öle, Cremes, Feuchttücher, Deoroller und Zahnpasten. Denn Sprengstoff kann auch in halbflüssiger Gelform gefertigt werden. Auch Brotaufstriche sind tabu.

Wichtig für weibliche Reisende: Laut EU-Kommission fällt auch Lipgloss unter kritische "Flüssigkeiten", während fester, herausdrehbarer Lippenstift ganz normal mitgenommen werden darf und auch nicht in die Plastiktüte muss.

Wo erhalte ich die nötigen Plastikbeutel?

An vielen Flughäfen werden Geschäfte Plastikbeutel mit Reißverschluss anbieten. Um Schlangen zu vermeiden, sollten Reisende die Tüten aber bereits zu Hause packen. Erlaubt sind Standard-Gefrierbeutel, wie sie jeder Supermarkt führt. Die Tüten müssen jedoch wiederverschließbar sein. Nicht erlaubt sind dagegen einfache Plastikbeutel, die mit einem Gummi zusammengebunden werden.

Wie wird das Gepäck kontrolliert?

Die Beutel mit den Flüssigkeiten müssen an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden. Es steht im Ermessen der Beamten, ob sie die Behälter öffnen oder röntgen. Das Bundesinnenministerium rät, alle Flüssigkeiten, die nicht zwingend ins Handgepäck müssen, in den großen Koffer zu packen und vorher einzuchecken.

(Foto: Foto: AP)

Welche Ausnahmen gibt es?

Babynahrung, Medikamente oder Insulin und Säfte für Diabetiker dürfen auch weiterhin ohne Mengenbeschränkung an Bord und müssen auch nicht in den Plastikbeutel. Das Innenmisterium empfiehlt, für Medikamente ein ärztliches Attest oder einen Ausweis bereitzuhalten. Nur so kann der Passagier den Sicherheitsbeamten im Zweifelsfall nachweisen, dass er die Medikamente auf dem Flug wirklich benötigt.

(Foto: Foto: AP)

Kann ich weiter Parfum oder Alkohol beim Duty-Free-Shop kaufen?

Alle Duty-Free-Produkte, die nach dem Sicherheitscheck in einem EU-Land gekauft werden, dürfen weiter an Bord. Parfums oder Alkohol werden aber von den Geschäften in "manipulationssicheren Taschen" versiegelt, die vor dem Flug nicht mehr geöffnet werden dürfen. An die Tüte gehört der Kaufbeleg. Es dürfen nur Produkte an Bord, die am gleichen Tag gekauft wurden.

(Foto: Foto: Reuters)

Was passiert mit Duty-Free-Artikeln aus einem Nicht-EU-Land?

(Foto: Foto: AP)

Wer Duty-Free-Artikel aus einem Nicht-EU-Land mitbringt und seine Reise mit einem anderen Flug fortsetzen will, muss mit Problemen rechnen: Die Getränke und Parfums müssen wahrscheinlich an der Sicherheitskontrolle zurückgelassen werden.

Dauert nun alles länger?

(Foto: Foto: dpa)

Die Flughäfen rechnen mit erheblich längeren Kontrollen. Reisende sollten frühzeitig erscheinen.

Was ändert sich außerdem?

Die Fluggäste müssen nach den neuen Vorschriften an den Sicherheitskontrollen Mäntel und Jacken ausziehen und durchleuchten lassen. Laptops sowie größere elektrische Geräte muss man aus den Taschen herausnehmen.

Von Anfang Mai 2007 an gilt auch eine strengere Vorschrift für die Größe des Handgepäcks: Sie wird auf 56 mal 45 mal 25 Zentimeter begrenzt. Dies entspricht den bereits geltenden Regeln der internationalen Luftverkehrsvereinigung IATA.

Jeder Passagier darf zudem nur noch ein Stück Handgepäck an Bord bringen.

© sueddeutsche.de/AFP - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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