Hebt der gebuchte Flieger nicht ab, ist die Rechtslage eigentlich klar: Dann muss der Passagier entweder umgebucht werden oder er bekommt sein Geld zurück. Nur: Was passiert, wenn der Flug über ein Vermittlungsportal gekauft wurde, das dafür eine Provision bekommen hat? Darüber hat am Mittwoch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden.
Darum ging es im konkreten Fall:
Eine Familie aus Hamburg hatte über das Online-Portal Opodo Flüge nach Portugal gebucht und dafür 1108,88 Euro bezahlt. Doch der Flieger der spanischen Airline Vueling von Hamburg nach Faro hob nicht ab. 1031,88 Euro war die Fluggesellschaft bereit zu erstatten, nicht jedoch die 77 Euro, die das Vermittungsportal für die Buchung kassiert hatte.
Das sagt der Europäische Gerichtshof:
Die Airline müsse ihren Kunden den kompletten Flugpreis erstatten - samt Vermittlungsgebühren, entschied das Gericht. Ziel der EU sei es, Fluggästen einen möglichst umfassenden Schutz zu gewährleisten, deshalb werde auch in diesem Fall die Fluggastrechte-Verordnung zu ihren Gunsten ausgelegt. (Az. C-601/17)
Eine Einschränkung machte das Gericht allerdings: Provisionen müssen nur dann zurückgezahlt werden, wenn sie mit Wissen des Luftfahrtunternehmens festgelegt wurden. Der Fall der Hamburger Familie wird deshalb noch einmal das Amtsgericht Hamburg beschäftigen. Es muss prüfen, ob Vueling von der Provision Kenntnis hatte.
SZ.de/edi/mkoh/mit Material von dpa
Weitere Reiserecht-Urteile finden Sie auf den folgenden Seiten.