Frankfurter Flughafen:Weg frei für neue Landebahn

Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat alle Eilanträge gegen die Erweiterung des Frankfurter Flughafens abgelehnt. Der Betreiber Fraport will schnell mit dem Bau beginnen.

Der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat sämtliche noch anhängige Eilanträge gegen die Erweiterung des Frankfurter Flughafens abgelehnt. Die Beschlüsse seien unanfechtbar, teilte das Gericht mit. Dem Bau der neuen Landebahn stehe damit nichts mehr entgegen.

Frankfurter Flughafen: Kann weiter wachsen: der Frankfurter Flughafen

Kann weiter wachsen: der Frankfurter Flughafen

(Foto: Foto: AP)

Bereits am 2. Januar war ein Eilrechtsschutzbegehren der Naturschutzorganisation BUND abgelehnt worden. Das hessische Wirtschaftsministerium hatte den Plan für den Ausbau des Airports im Dezember 2007 festgestellt.

Geplant ist eine neue Landebahn nordwestlich des Flughafens. Außerdem soll ein drittes Terminal gebaut und das Fracht- und Wartungszentrum im Süden des Flughafens erweitert werden. Dazu müssen größere Waldflächen gerodet werden, die an den Flughafen angrenzen.

Der Verwaltungsgerichtshof hat zwar noch Zweifel an der geplanten Nachtflugregelung. Der Plan, bis zu 150 planmäßige Flugbewegungen in der Nacht zuzulassen, entspreche nach derzeitiger Einschätzung nicht dem gesetzlich gebotenen Schutz der Nachtruhe. Derartige Planungsmängel könnten aber noch ausgeräumt werden und stünden dem Baubeginn nicht entgegen.

Der Frankfurter Flughafen-Betreiber Fraport wird nach eigenen Angaben spätestens Anfang Februar mit der Rodung für den Bau der neuen Landebahn beginnen. Bis dahin würden wie geplant die Vorarbeiten fortgesetzt, sagte ein Sprecher. Die Ablehnung der Eilanträge entspreche der Rechtsauffassung des Unternehmens.

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