Weder vor dem Zoll noch vor dem Finanzamt müssen Deutschlands Olympiasieger Angst haben. Eine Goldmedaille ist nämlich nichts anderes als eine mit 7,5 Gramm Gold überzogene Silbermedaille. Ihr materieller Wert läge zwar „gerade über dem Freibetrag“, so Felix Becker, Steuerberater der Kanzlei Juhn in Köln. Artikel 81 der Zollbefreiungsverordnung stelle jedoch „Ehrenabzeichen aller Art“ zollfrei. Und steuerlich? „Wäre die Medaille aus purem Gold, läge die Sache bei einem Wert von 20 000 Euro zumindest hinsichtlich der Einkommensteuer schon anders“, so Becker in einem Fachaufsatz. Und was ist mit jenen 20 000 Euro, die jeder deutsche Olympiasieger als Prämie von der Sporthilfe kassieren wird (für Silber gibt es 15 000, für Bronze 10 000)? Da müsse man unterscheiden, erklärt Becker: Ein Profisportler habe den Betrag als steuerpflichtige Einnahme beim Finanzamt anzugeben. Ein Amateur nicht, denn seine Sportart gelte steuerrechtlich als Liebhaberei – Olympiasieg hin oder her.