Die geleakten Telefonnummern - die ohne Namen in den Daten stehen - stellen nach Informationen des Pegasus-Projekts potenzielle Ziele für Überwachungsmaßnahmen dar. Diese Nummern müssen zuvor herausgesucht oder herausgefunden worden sein, weil sie Personen zugeordnet wurden, die offenbar von Interesse für eine Behörde waren. Aus den Daten allein wird jedoch nicht ersichtlich, ob die Telefone tatsächlich mit der Spähsoftware infiziert wurden. Diesen Part der Beweisführung übernahmen die Experten des Amnesty International Security Lab: Sie haben 67 Geräte untersucht, deren Nummern in den Daten zu finden waren. Auf 37 davon fanden sich Spuren von Pegasus-Software; bei 23 Telefonen davon konnte eine Infektion nachgewiesen werden, bei den übrigen 14 zumindest Spuren eines Versuchs. Klar ist, dass längst nicht alle 50 000 Telefonnummern auch angegriffen wurden, zumal auf der Liste auch Nummern von Telefonen stehen, die aus technischen Gründen gar nicht mit Pegasus infiziert werden können - etwa Festnetzanschlüsse oder US-amerikanische Nummern. Die NSO erklärt, dass Telefone in den USA mit Pegasus nicht ausgespäht werden können. Forensische Untersuchungen belegen zumindest nicht das Gegenteil.
In einem Schreiben an die
Washington Post, die Teil des Pegasus-Projekt-Teams ist, äußerte die NSO die Vermutung, bei den Daten, die dem Rechercheverbund vorliegen, könnte es sich um sogenannte Home Location Register (HLR)-Daten handeln - ohne einzugestehen oder unmissverständlich zu dementieren, dass es sich um Daten handelt, die von NSO-Kunden genutzt wurden. HLR-Daten existieren für jedes Mobilgerät, es handelt sich um unverwechselbare Codes - eindeutige digitale Fingerabdrücke. Sie können genutzt werden, um herauszufinden, ob das Telefon gerade eingeschaltet ist und, wenn ja, in welchem Netz es eingeloggt ist, erklärte ein amerikanischer IT-Sicherheitsexperte dem
Guardian. Von einer mit der NSO-Technologie vertrauten Person, die nicht namentlich genannt werden möchte, erfuhr das Pegasus-Projekt-Team, dass eine HLR-Datenabfrage Teil des NSO-Systems sei - und integraler Teil des Ausspähprozesses. So wurde es laut mehreren Quellen auch bei Vorführungen bei deutschen Behörden dargestellt.