Internationale Recherche
Was ist das Damascus Dossier?
Dutzende Journalistinnen und Journalisten aus mehreren Ländern haben Dokumente und Fotos aus dem syrischen Geheimdienstapparat ausgewertet. Sie befragten Augenzeugen und Beteiligte, identifizierten Tote, besuchten Überlebende von Verfolgung und Folter, rekonstruierten Abläufe. Das Ergebnis ist das Damascus Dossier. Die Fakten zur Recherche in Fragen und Antworten:
Woraus besteht das Damascus Dossier?
Das Damascus Dossier ist ein Datensatz, der sich in zwei große Blöcke teilt. Zum einen umfasst er mehr als 60 000 vertrauliche Dokumente aus den Jahren 1994 bis 2024, die aus verschiedenen Abteilungen des syrischen Geheimdienstapparats stammen. Bei den Dokumenten handelt es sich unter anderem um Dienstanweisungen, Protokolle von Sitzungen, um abgehörte Telefonate, Einsatzpläne sowie Totenscheine.
Außerdem sind mehr als 70 000 Fotos enthalten. Diese Bilder zeigen unter anderem die Leichen von 10 212 Häftlingen, die in Geheimdienstgefängnissen, Militärkrankenhäusern und Haftanstalten der Militärpolizei zu Tode gekommen sind.
Die Fotos und Dokumente erlauben einen Einblick in die Bürokratie des Schreckens, mit der das Assad-Regime die eigene Bevölkerung unterdrückt und kontrolliert hat, sowie freiheitliche Bestrebungen in Syrien verhindern wollte. Die Daten zeigen, wie unverfroren das Regime des langjährigen Machthabers Baschar al-Assad sein brutales Vorgehen geplant und wie akribisch es die eigenen Verbrechen dokumentiert hat.
Anfragen der Recherchegruppe an die ehemalige syrische Regierung blieben unbeantwortet.
Was unterscheidet das Damascus Dossier von anderen Berichten über Menschenrechtsverbrechen in Syrien?
Menschenrechtsverbrechen in Syrien werden seit Jahren thematisiert und sind auch durch Zeugenaussagen gut dokumentiert. Das Damascus Dossier erlaubt es aber erstmals in diesem Ausmaß nachzuvollziehen, wie das Regime selbst seine Verbrechen eingeordnet und abgebildet hat. Die enthaltenen Fotos stammen aus den Jahren 2012 bis 2024 und schließen damit wohl an die sogenannten „Caesar“-Fotos an, die der Militärfotograf Farid al-Madhan, Deckname Caesar, 2013 mithilfe von Vertrauten außer Landes brachte. Sie waren damals ein erster Nachweis dafür, wie systematisch Baschar al-Assad zwischen 2011 und 2013 seine Bevölkerung in den Geheimdienstgefängnissen foltern ließ.
Die neuen Fotos, zu einem großen Teil angefertigt im Militärkrankenhaus Harasta, legen nahe, dass diese Methoden trotz Sanktionen bis kurz vor dem Sturz Assads im Dezember 2024 weiter angewendet wurden.
Wie ist die SZ an die Daten gekommen?
Vertrauliche Quellen haben die Datensätze dem NDR zugespielt. Der NDR hat die Daten daraufhin im Rahmen einer seit mehr als elf Jahren bestehenden Recherchekooperation mit der Süddeutschen Zeitung und dem WDR geteilt sowie auf internationaler Ebene das International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ) einbezogen.
Welche Medien waren an der Auswertung beteiligt?
Als einzige deutsche Medien arbeiten SZ, NDR und WDR mit dem Damascus Dossier. Über das ICIJ sind weltweit weitere 22 Redaktionen beteiligt: Daraj Media und ARIJ (Libanon/Jordanien), Siraj (Syrien), die europäischen Zeitungen, Magazine und Online-Medien Le Monde (Frankreich), El País (Spanien), De Tijd, Knack, Le Soir (alle Belgien), Times of London (Vereinigtes Königreich), Profil (Österreich), Irish Times (Irland), Utrikesmagasinet (Schweden), VG (Norwegen) und L’Espresso (Italien) sowie der kanadische Toronto Star und die US-amerikanische Washington Post. Dazu kommen die Rundfunk- und Fernsehanstalten SVT (Schweden), La Sexta (Spanien), ORF (Österreich), CBC/Radio-Canada (Kanada), Yle (Finnland) und Pointer (KRO-NCRV) (Niederlande).
Weil die Beiträge in allen Ländern unter demselben Titel erscheinen, einigte sich die Recherchekooperation auf den englischen Projektnamen „Damascus Dossier“.
Wie haben die Redaktionen die Dokumente überprüft und ausgewertet?
Die Dokumente wurden stichprobenartig auf Authentizität überprüft und mit anderen syrischen Geheimdienstunterlagen, die etwa bereits aus Gerichtsprozessen bekannt sind, verglichen. Auch die Metadaten, also technische Informationen, die jedes digitale Dokument enthält, sowie Stempel oder Bezeichnungen sprechen für die Echtheit des Materials. Namen aus den Unterlagen konnten mit Angaben im Netz verglichen werden, etwa die der Ärzte, die im Militärkrankenhaus Harasta gearbeitet haben. In einigen Fällen gelang eine Kontaktaufnahme zu diesen Ärzten, die die Informationen in den Dokumenten bestätigten.
Das ICIJ stellte den Datensatz den beteiligten Redaktionen über eine gesicherte Cloud zur Verfügung. In einem ersten Schritt wurden die vielen Tausend Dokumente automatisch aus dem Arabischen übersetzt. Die Übersetzungen wurden dann von beteiligten Arabisch sprechenden Kolleginnen und Kollegen geprüft und, wenn nötig, korrigiert.
Hinweise auf konkrete Orte in den Dokumenten überprüften die Rechercheure mithilfe von Satellitenbildern.
Schließlich erarbeitete die Recherchegruppe aus dem Datensatz eine Liste mit 1500 Namen von Menschen, die laut Dokumenten festgenommen oder getötet wurden. Diese Liste hat sie mit Organisationen abgeglichen, die nach den rund 160 000 Verschwundenen aus Syrien suchen. Teilweise konnten so Angehörige kontaktiert werden, um ihnen Informationen über ihre Ehemänner, Väter oder Brüder zur Verfügung zu stellen.
Wie geht man mit Tausenden Fotos von Leichen um?
Der Datensatz umfasst mehr als 70 000 Fotos. Etwa die Hälfte davon zeigt in Geheimdienstgefängnissen verstorbene oder getötete Personen, mutmaßlich Regimegegner. Insgesamt hat das Rechercheteam in dem Fotodatensatz die Leichen von 10 212 Häftlingen gezählt. Die andere Hälfte des Datensatzes enthält Fotos, die laut den Beschreibungen der Dateien Militärangehörige zeigen, die bei Unfällen oder etwa durch Suizide ums Leben gekommen sein sollen.
Das Rechercheteam hat sich bei der Analyse auf die Fotos von Häftlingen konzentriert. Weil nicht alle Bilder einzeln ausgewertet werden konnten, haben die Journalisten eine repräsentative Stichprobe von mehr als 500 Fotos ausgewählt und diese nach forensischen Kriterien untersucht.
Dabei haben sie etwa Anzeichen von Unterernährung und äußerlich erkennbare Wunden systematisch erfasst.
Die Todesursache der Menschen ließ sich allein anhand der Fotos nicht feststellen.
Zudem wurden die Metadaten der Fotos, also Zeitstempel, Dateinamen, ausgewertet. Die Journalistinnen und Journalisten prüften auch visuelle Marker, die Aufschluss über den Aufnahmeort geben können, etwa Kacheln in einem Flur, die sich dem Militärkrankenhaus Harasta zuordnen ließen.
Da die Auswertung der Fotos psychisch belastend war, wurden die beteiligten Journalisten von Experten beraten und betreut.
Werden die Dokumente veröffentlicht?
Nein. Schriftliche Dokumente werden aus Quellenschutzgründen und zum Schutz der Opfer nicht veröffentlicht. Um die Würde der Toten zu wahren, aber der Dokumentation der mutmaßlichen Menschrechtsverbrechen gerecht zu werden, hat sich die SZ entschieden, einige wenige der vielen Tausend Fotos zu zeigen, allerdings verschwommen und in kleiner Auflösung. Zudem ist den entsprechenden Beiträgen eine Warnung vor sensiblen Inhalten vorangestellt.
Das Bildmaterial liegt auch dem syrischen Menschenrechtsanwalt Anwar al-Bunni und seiner Organisation, dem Syrischen Zentrum für juristische Forschungen und Studien (SL-Center), vor. Die Organisation arbeitet an der Identifizierung der Leichen und beantwortet Anfragen Angehöriger vermisster Personen.
Die Listen von Inhaftierten und in Haft getöteten Menschen wurden vier Organisationen zur Verfügung gestellt: der Independent Institution on Missing Persons in the Syrian Arab Republic (IIMP), dem Syrian Network for Human Rights (SNHR), der Taafi-Initiative und dem Syrischen Zentrum für juristische Forschungen und Studien (SL-Center). Familienangehörige von Personen, die unter dem Assad-Regime inhaftiert worden waren oder verschwunden sind, können sich mit Anfragen an diese Organisationen wenden.
Werden die Dokumente bei der Strafverfolgung von ehemaligen Angehörigen des Regimes eingesetzt?
Es ist davon auszugehen, dass ein erheblicher Teil der Dokumente und Fotos auch der neuen syrischen Übergangsregierung vorliegt. Die Fotos der Menschen, die in Geheimdienstgefängnissen ums Leben kamen, sind nach Informationen von SZ, NDR und WDR unabhängig von der Recherche auch dem Generalbundesanwalt (GBA) übergeben worden. Markus Rothschild, Rechtsmediziner der Universität Köln, ist damit beauftragt worden, die Fotos einzeln zu untersuchen. Er hatte 2020 bereits in einem rechtsmedizinischen Gutachten zu den sogenannten Caesar-Fotos festgestellt, dass ein überwiegender Teil der Leichen auf den Bildern Folterspuren aufweist, die mit Zeugenaussagen zu Folterpraktiken in den Geheimdienstgefängnissen übereinstimmen.
Sind Namen von Verantwortlichen des Assad-Regimes in den Daten?
Das Damascus Dossier enthält unter anderem Informationen über den Bruder des Herrschers Baschar al-Assad, den Generalmajor Maher al-Assad. Er war früher Kommandant der Präsidentengarde und der 4. Division des syrischen Heers. Maher al-Assad hatte den Dokumenten zufolge Verbindungen zu einer Sicherheitsfirma, die den Recherchen nach dem wichtigsten zivilen Geheimdienst des Regimes gehörte. Gleichzeitig bewachte diese Firma das Hauptquartier der Vereinten Nationen in Damaskus und spionierte es mutmaßlich auch aus. Dafür zahlten die Vereinten Nationen Millionenbeträge. Die Daten geben auch Aufschluss über das Firmengeflecht des Assad-Cousins Rami Makhlouf und seiner Brüder. Rami galt als einer der reichsten und mächtigsten Männer Syriens, bis er 2019/2020 in Ungnade fiel.
In den Dokumenten findet sich auch der Name Mohammed Kanjo Hassan, bekannt als „Schlächter von Saidnaja“. Der General leitete jahrelang die Militärjustiz und soll für Tausende Todesurteile und Folter in dem berüchtigten Gefängnis Saidnaja verantwortlich sein.
Dem Damascus Dossier zufolge hat er mit seiner Unterschrift dafür gesorgt, dass Deserteure vor ebenjene Feldgerichte gestellt wurden, an denen auch er Prozesse führte. Nach Informationen des renommierten Syria Justice and Accountability Center ist Mohammed Kanjo Hassan – entgegen früheren Medienberichten – weiterhin auf der Flucht.
Außerdem konnten mehr als 30 Personen identifiziert werden, die wahrscheinlich im geheimen syrischen Chemiewaffen-Programm gearbeitet haben, darunter auch in solchen Einheiten, die an Giftgaseinsätzen beteiligt gewesen sein sollen.
Des Weiteren geben die Dokumente auch Aufschluss über die Verbindungen zwischen dem Assad-Regime und Staaten, die es militärisch oder geheimdienstlich unterstützten: Nordkorea, Russland und China.
Anfragen der Recherchegruppe dazu blieben weitestgehend unbeantwortet. Lediglich die Vereinten Nationen teilten mit, die Sicherheitsfirma sorgfältig überprüft zu haben, obwohl die Arbeit in Syrien unter Assad „äußerst komplex“ gewesen sei. Man habe keine überprüfbaren Belege für die Eigentümerschaft des Geheimdienstes oder Spionage durch ihn gefunden. Die Sicherheitsfirma wies die Vorwürfe als „falsch und ungenau“ zurück. Man habe Mitarbeiter der Vereinten Nationen auch nicht ausspioniert.
Warum stehen Mitglieder der Assad-Regierung nicht in Den Haag vor Gericht?
Syrien ist kein Vertragsstaat des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag, sodass dieser nur über eine Verweisung durch den UN-Sicherheitsrat hätte zuständig werden können – was China und Russland durch ihr Veto verhinderten. Russland hat sich auch gegen die Einrichtung eines Ad-hoc-Tribunals ausgesprochen, wie es etwa für Jugoslawien und Ruanda geschaffen worden war. Syrien vor internationaler Strafverfolgung zu schützen, soll nach Einschätzung von Experten auch Ermittlungen im Zusammenhang mit russischen Einsätzen verhindern. Moskau hatte Syrien seit 2015 militärisch unterstützt und auch Luftangriffe ohne Rücksicht auf die Zivilbevölkerung ausgeführt.
Anfang Dezember 2024 setzten sich Baschar al-Assad und seine Familie nach Moskau ab, es war das Ende der mehr als 50 Jahre währenden Herrschaft der Assad-Dynastie. Weil Russland diese Personen vermutlich nicht ausliefern wird, sind sie vor Strafverfolgung geschützt.
Weltweit bereiten allerdings bereits verschiedene UN-Organisationen, auf Völkerrecht spezialisierte Staatsanwaltschaften und Nichtregierungsorganisationen strafrechtliche Verfahren vor, indem sie Zeugen und Zeuginnen vernehmen und aus Syrien herausgeschmuggelte Regime-Dokumente archivieren.
Und auf Ebene der Vereinten Nationen (UN) gibt es seit August 2011 eine sogenannte Independent International Commission of Inquiry (COI) zu Syrien, die der UN-Menschenrechtsrat eingesetzt hat. Diese hat nach Informationen von SZ, NDR und WDR seither 12 000 Zeugenaussagen gesammelt und 180 strafrechtliche Ermittlungsverfahren aus verschiedenen Jurisdiktionen unterstützt. COI führt eine Liste von mehr als 4000 Tätern aus Syrien. Diese Liste enthält allerdings auch Verbrechen durch oppositionelle und islamistische Gruppen, die an Bürgerkriegshandlungen beteiligt waren.
Werden mögliche Täter in Deutschland verfolgt?
In Deutschland ist der Generalbundesanwalt für die Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen oder Folter zuständig und kann auch dann ermitteln, wenn weder Opfer, Täter noch Tatort in Deutschland sind. Möglich ist dies nach dem Weltrechtsprinzip im Völkerstrafgesetzbuch, das seit 2002 in Deutschland gilt: Es soll demnach keine „sichere Häfen“, keine Straflosigkeit, für derartige Taten geben, auch wenn der Internationale Strafgerichtshof (IStGh) oder andere Staaten nicht zuständig sind oder aus anderen Gründen nicht agieren können.
Der Generalbundesanwalt führt seit 2011 ein sogenanntes Strukturermittlungsverfahren sowohl zu Verbrechen des Assad-Regimes als auch verschiedener Gruppen, die im syrischen Bürgerkrieg gekämpft haben, darunter der „Islamische Staat“. In einem solchen Verfahren wird zunächst ohne bekannte Beschuldigte eine Beweisgrundlage für spätere Gerichtsverfahren in Deutschland geschaffen, etwa anhand von Zeugenaussagen, Dokumenten und anderen Zeugnissen wie den „Caesar“-Fotos.
Insbesondere diese Fotos von getöteten Menschen zeigen den systematischen Charakter des Angriffs des Regimes auf die Zivilbevölkerung seit Beginn der Aufstände 2011. Um Verbrechen gegen die Menschlichkeit rechtssicher festzustellen, muss belegt werden, dass einzelne Folterhandlungen, Unterdrückungen von Demonstrationen, sexuelle Übergriffe, Tötungen oder das unrechtmäßige Inhaftieren im Kontext eines ausgedehnten Vorgehens durch den Staat stehen.
Aus dem Strukturermittlungsverfahren gegen Regimeangehörige sind nach Informationen von SZ, NDR und WDR bisher personenbezogene Ermittlungsverfahren in mittlerer zweistelliger Höhe hervorgegangen. Das bedeutet, dass Ermittlungen gegen konkrete Personen laufen, so etwa gegen den ehemaligen Chef des Luftwaffengeheimdiensts, Jamil Hassan, gegen den der GBA 2018 einen internationalen Haftbefehl erwirkt hat.
Weil seit Beginn des Bürgerkriegs in Syrien mehr als eine Million Syrer nach Deutschland gekommen sind, waren das Bundeskriminalamt und die Staatsanwälte der Völkerstrafrechtsabteilung beim Generalbundesanwalt in der besonderen Lage, unmittelbar Zeuginnen und Zeugen vernehmen zu können. Nach Angaben des Generalbundesanwalts sind seitdem rund 2000 Zeugenvernehmungen vorgenommen worden.
In Deutschland wurde außerdem das weltweit erste Urteil gegen einen höherrangigen Funktionär des Assad-Regimes erwirkt: Im Januar 2021 verurteilte das Oberlandesgericht Koblenz Anwar Raslan, einen Oberst des syrischen Allgemeinen Geheimdiensts, wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, 27-fachen Mordes und weiterer Delikte zu lebenslanger Haft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass im Gefängnis seiner Abteilung zwischen April 2011 und Juli 2012 Menschen unter Raslans Verantwortung gefoltert wurden. 27 Inhaftierte sollen getötet worden sein, nachdem sie durch sogenannte Vernehmungsbeamte mit Kabeln oder Stöcken geschlagen, mit Elektroschocks und sexuellen Handlungen gequält und erniedrigt worden waren. Raslan und ein mitangeklagter und wegen Beihilfe verurteilter Oberst niedrigeren Ranges waren einst als Geflüchtete nach Deutschland gekommen und hier verhaftet worden.
Ebenfalls zu lebenslanger Haft verurteilt wurde der syrische Arzt Alaa M. Das Oberlandesgericht Frankfurt befand ihn im Juni 2025 der Verbrechen gegen die Menschlichkeit in zehn Fällen, des Mordes in einem Fall sowie der Kriegsverbrechen gegen Personen in drei Fällen schuldig. Es stellte die besondere Schwere der Schuld fest. M. hat in den Jahren 2011 und 2012 im Militärkrankenhaus in der Stadt Homs als Teil einer Gruppe von Ärzten inhaftierte Zivilisten gefoltert, so die Urteilsbegründung. 2015 war er mit einem Arbeitsvisum nach Deutschland gekommen und arbeitete als Arzt in Hessen.
Weitere Verurteilungen gegen Angehörige des Regimes gab es vor dem Kammergericht Berlin und dem Oberlandesgericht Hamburg. Außerdem verhandelt das OLG Koblenz seit Mitte November 2025 gegen fünf Angeklagte aus Syrien, vier von ihnen sollen Mitglieder von palästinensischen, regierungstreuen Milizen gewesen sein, ein weiterer Angeklagter soll in der Abteilung 235 des syrischen militärischen Geheimdienstes gearbeitet haben, der sogenannten Palästina-Abteilung, die eng mit den regimetreuen Milizen kooperierte. Die Männer sollen Protestierende körperlich angegriffen und verhaftet haben. Manche von ihnen sollen später in Geheimdienstgefängnissen umgekommen sein. Der Prozess ist die erste Verhandlung gegen mutmaßliche Akteure des Assad-Regimes nach dessen Zusammenbruch im Dezember 2024.