
Foto: Diptendu Dutta/AFP
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3. Juli 2025 | Lesezeit: 12 Min.
Für Chinas Kommunistische Partei war der Mittwoch kein guter Tag. Da hat sich einer nicht an die Regularien gehalten. Also an die am 18. Juli 2007 von Chinas staatlichem Religionsamt verabschiedeten „Verwaltungsmaßnahmen für die Wiedergeburt lebender Buddhas im tibetischen Buddhismus“. Artikel 5 schreibt da ausdrücklich vor, dass sämtliche „sich in die Reinkarnation begebenden lebenden Buddhas“ erst einmal „die Antrags- und Zulassungsprozeduren“ des chinesischen Staates zu durchlaufen hätten, bevor sie auch nur daran denken dürfen, im Kreislauf von Leben und Tod eine neue Schleife zu drehen.