Bis zum letzten Gramm
4. Oktober 2023
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8 Min. Lesezeit
Schon bei winzigen Krümeln von Cannabis, und seien es nur 0,1 Gramm, kann die Staatsanwaltschaft in Deutschland ein Verfahren einleiten, wegen „Besitzes von Betäubungsmitteln“.
Schon bei winzigen Krümeln von Cannabis, und seien es nur 0,1 Gramm, kann die Staatsanwaltschaft in Deutschland ein Verfahren einleiten, wegen „Besitzes von Betäubungsmitteln“.