Namensrecht
Darf man sein Kind Sonne, Luft oder Wolke nennen?
16. Oktober 2025 | Lesezeit: 6 Min.
Neulich stand mal wieder ein Name vor Gericht, respektive der Namensträger, der dort seine Namenswahl zu verteidigen hatte. Die Person, um die es geht, war als Felix geboren worden, hat nun aber – inzwischen volljährig – seinen Geschlechtseintrag „männlich“ streichen lassen. Der männliche Vorname hing damit irgendwie in der Luft, ein Umstand, der direkt auf die Namenswahl durchgeschlagen hat, wie es scheint: Ex-Felix wollte fortan „Luft Feli“ heißen.