
Illustration: Imago/shutterstock/SZ
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Behördensprache
Wegen Verwirrung geschlossen
26. November 2021
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8 Min. Lesezeit
„Die Begründetheit des Rechtsbehelfs ist im Verfahren zur Entscheidung über Anträge auf Aussetzung der Vollziehung nur in einem begrenzten Umfang zu prüfen.