Hinweise auf Behinderungen wie Legasthenie seien in Zeugnissen grundsätzlich geboten, hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt. Ist das fair, weil es Vergleichbarkeit schafft – oder doch eine Stigmatisierung? Fünf Betroffene berichten über ihre Erfahrungen.
Foto: IMAGO/Gary Waters/IMAGO/Westend61
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Lese-Rechtschreib-Störung
"Das hat mich sieben Jahre gekostet"
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Hinweise auf Behinderungen wie Legasthenie seien in Zeugnissen grundsätzlich geboten, hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt. Ist das fair, weil es Vergleichbarkeit schafft – oder doch eine Stigmatisierung? Fünf Betroffene berichten über ihre Erfahrungen.