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SZ Gute Werke - So funktioniert das SZ Hilfswerk

Das Mittagessen für Kinder aus armen Familien im Kindergarten, die Übernahme von Kursgebühren in einem Zentrum für Seniorenhilfe, Unterstützung von Freizeitaktivitäten für psychisch Kranke – das ist nur ein kleiner Ausschnitt dessen, wie SZ Gute Werke Menschen hilft, die unverschuldet in Not geraten sind. In Vergaberunden, an denen Mitglieder des mildtätigen und gemeinnützigem Vereins und der Redaktion teilnehmen, wird regelmäßig entschieden, wohin das gespendete Geld geht. SZ Gute Werke leistet das ganze Jahr über schnelle Hilfe, obwohl die Spenden vor allem in der Weihnachtszeit eingehen. Wie das Hilfswerk der Süddeutschen Zeitung funktioniert - ein Überblick:
Wer bekommt Geld?
In Not geratene Menschen und dauerhaft Hilfsbedürftige, die innerhalb des Kernverbreitungsgebiets der Süddeutschen Zeitung leben. Das sind die Stadt und der Landkreis München, die Landkreise Erding, Ebersberg, Bad Tölz-Wolfratshausen, Starnberg, Fürstenfeldbruck, Dachau und Freising. Neben Einzelpersonen werden wichtige soziale Projekte unterstützt, die Hilfsbedürftigen zugutekommen.
Wie findet man Menschen, die bedürftig sind, sich aber nicht trauen, um Spenden zu bitten?
Die Not ist oft verborgen. Und sie ist manchmal systemimmanent: Bei älteren Menschen etwa, die einfach nicht genug Rente zum Leben bekommen. Oder bei Alleinerziehenden, die oft nur halbtags arbeiten können, weil sie mehr Zeit für ihre Kinder haben möchten oder keine ausreichenden Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Überwiegend handelt es sich um Bezieher von Bürgergeld oder Sozialhilfe, die am Existenzminimum leben. Häufig sind es die Bezirkssozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter in den Sozialbürgerhäusern, die bei ihren Hausbesuchen von schwierigen Lebenssituationen Kenntnis erhalten. Die Sozialpädagogen und -pädagoginnen haben dann ein Auge darauf, den Betroffenen die dringend benötigte Hilfe zu vermitteln, und wenden sich an das SZ-Hilfswerk, wenn andere Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
Welche Voraussetzungen müssen die Spendenempfänger erfüllen?
Das SZ-Hilfswerk springt nur ein, wenn alle anderen staatlichen und kommunalen Hilfen ausgeschöpft sind. Dies gilt es, detailliert nachzuweisen. Soziale Organisationen und Träger müssen bestätigen, dass all diese Möglichkeiten geprüft wurden - und dass es nirgendwo anders öffentliche Töpfe gibt, um die Not der hilfsbedürftigen Menschen zu lindern.
Wie funktioniert das?
Grundsätzlich gilt: Von Privatpersonen gestellte Anträge für Einzelfallhilfen können nicht berücksichtigt werden. Nur soziale oder gemeinnützige Einrichtungen können einen Antrag auf Einzelfallhilfe für Bedürftige stellen. Das sind beispielsweise Beratungsstellen von Wohlfahrtsverbänden wie etwa die Caritas, die städtischen Sozialbürgerhäuser, Senioren- oder Jugendeinrichtungen. Die Erfahrung der Mitarbeitenden in diesen sozialen Einrichtungen soll helfen, Missbrauch vorzubeugen und die zweckmäßige Spendenverwendung zu garantieren - um tatsächlich dort zu helfen, wo Not herrscht.
Wie sieht der Antrag auf eine Spende aus?
Nötig sind: ein detailliertes Anschreiben einer amtlichen, sozialen oder gemeinnützigen Einrichtung; eine Kopie des Betreuerausweises, sofern eine Betreuung für die jeweilige Person besteht; Kontaktdaten der bedürftigen Person; die Beschreibung der Lebenssituation, einer Krankheit oder einer Behinderung; eine Auflistung der Ein- und Ausgaben aller Haushaltsangehörigen; eine Kopie des Einkommensnachweises; eine klare Bezeichnung der Gegenstände oder Dienstleistungen, an denen es mangelt und wofür sie benötigt werden. Der Antrag muss darüber hinaus die genaue Angabe der beantragten Summe beinhalten sowie die Bankverbindung der Person in Not. Bei besonderen Umständen erfolgt die Auszahlung auch über soziale Einrichtungen oder gerichtlich bestellte Betreuer und Betreuerinnen.
Wer entscheidet dann, ob dem Antrag stattgegeben wird?
Beim Verein SZ Gute Werke bearbeiten drei hauptamtliche Mitarbeiterinnen alles, was mit dem Spendeneingang und der Vergabe von Spenden zusammenhängt. Es sind die geschäftsführende Vorständin Sandra Geisler und ihre Mitarbeiterinnen Martina Linke und Sandra Schneider. Alles andere geschieht auf ehrenamtlicher Basis. Der Süddeutsche Verlag trägt sämtliche Verwaltungskosten. Das hauptamtliche Team trifft eine Vorauswahl der Anträge. Es gilt das Vier-Augen-Prinzip.
Alle Bitten um Spenden von mehr als 5000 Euro werden in einer regelmäßig stattfindenden Vorstandssitzung geprüft. Hier entscheiden die weiteren Vorstandsmitglieder des Vereins, der Erste Vorsitzende, SV-Geschäftsführer Karl Ulrich, oder die stellvertretende Vereinsvorsitzende und stellvertretende Leiterin des Ressorts München/ Region/ Bayern, Karin Kampwerth. Weiterer Entscheider ist jeweils ein Vereinsmitglied, etwa SZ-Redakteur und Teamleiter der Redaktion Fürstenfeldbruck, Christian Hufnagel. Während der Vergabesitzungen berät Sandra Geisler über die Verwendung der Spendengelder.
Wofür gibt es keine Unterstützung?
Hier gilt die Vereinssatzung. Nicht bewilligt werden demnach Maklergebühren und (Miet-)Kautionen. Ebenso ausgeschlossen ist die Übernahme von Geldstrafen, Anwaltskosten, Darlehen oder die Übernahme von Schulden. Die Kosten für die Erlangung eines Führerscheins übernimmt das Hilfswerk nur bei besonderen Umständen, etwa wenn bei erfolgreichem Erwerb ein Arbeitsplatz schriftlich garantiert wird. Personalkosten für fest angestellte Mitarbeiter von sozialen Organisationen werden ebenso nicht übernommen, Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter dagegen schon oft.
Was wird finanziert?
Bei Senioren, die in Heimen leben, sind dies oft Brillen, eine Medikamentenzuzahlung oder andere Leistungen, die die Krankenkassen nicht übernehmen, etwa medizinische Fußpflege. In vielen Haushalten ist ein neuer Herd bitter nötig. Oder Betten, Matratzen, Waschmaschinen, Kleidung und Fahrräder. Es können auch Einrichtungsgegenstände für ein Kinderzimmer beantragt werden. Das Hilfswerk unterstützt außerdem gezielt soziale Projekte, die sich um wichtige Hilfsangebote für bedürftige Menschen kümmern.
Das Hilfswerk startet auch selbst Aktionen, wie etwa "Schülerlunch" für Kinder, die sich kein warmes Mittagessen leisten können, oder "Musik für Alle", um auch Kindern aus Familien mit geringem Einkommen Instrumentalunterricht zu ermöglichen und Senioren in Pflegeheimen besondere Momente mit klassischer Musik zu schenken.
Finanziert oder bezuschusst werden in besonderen Fällen auch Fahrzeuge, zum Beispiel für den Transport von Menschen mit Behinderung oder Senioren, aber auch für Einrichtungen von Heimen und Tagesstätten, wenn für den besonders auf die Bedürfnisse der Bewohner abgestimmten Zuschnitt eines Fahrzeuges keine anderweitige Finanzierungsmöglichkeit besteht.
Wie wird überprüft, was mit dem Geld wirklich geschieht?
Wer Hilfe bekommt, muss innerhalb eines Jahres nachweisen, dass es auch für den beantragten Zweck ausgegeben wurde. Die Mitarbeiterinnen des Hilfswerks überprüfen alle Verwendungsnachweise und Belege. Zudem überzeugt sich Geschäftsführerin Sandra Geisler durch Besuche in den Einrichtungen, wie das Geld konkret eingesetzt wurde.
Warum gibt es Lebensmittelpakete?
Mit Lebensmittelpaketen fing 1949 alles an. Die Spenderinnen und Spender brachten 60 Dosen Lebkuchen, 25 Tafeln Schokolade und fünf Kisten Äpfel zum Verlag der Süddeutschen Zeitung in die Sendlinger Straße. Heute werden rund 3000 Pakete im Jahr mit Lebensmitteln im Wert von 150 Euro bestückt. Gekauft werden bewusst Bioartikel, weil Bedürftige sich diese nicht leisten können. In den Paketen finden die Empfänger dann Köstlichkeiten von Nudeln über Olivenöl und Honig bis Tomatensoßen - persönlich überbracht von einem Boten. Die Freude darüber ist oft riesig. Für viele ist es das einzige Geschenk des Jahres und ein Akt besonderer Wertschätzung.
Und so können Sie spenden:
Die Hilfsorganisation der SZ-Leserinnen und -Leser, SZ Gute Werke e.V., kümmert sich das ganze Jahr über um Menschen, die in München und der Region in Not geraten sind. Wer ihnen helfen will, wird um ein Geldgeschenk gebeten, Sachspenden können leider nicht entgegengenommen werden.
Sicher online spenden können Leserinnen und Leser im Internet unter https://sz-gutewerke.de.
Überweisungen sind auf folgendes Konto des gemeinnützigen Vereins möglich:
SZ Gute Werke e.V.
HypoVereinsbank
IBAN: DE04 7002 0270 0000 0822 28
BIC: HYVEDEMMXXX
Bareinzahlungen sind im neuen SZ-Servicezentrum, im Kaufhaus Ludwig Beck, Eingang Dienerstraße, 1. OG, Marienplatz 11, möglich. Es ist von Montag bis Samstag jeweils von 10 bis 18 Uhr geöffnet.
Spenden für SZ Gute Werke e.V. sind steuerlich abzugsfähig. Bis zu einem Betrag in Höhe von 300 Euro reicht der vereinfachte Nachweis, also ein Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung oder ein Einzahlungsbeleg. Bei Spenden in Höhe von mehr als 300 Euro senden wir Ihnen die Spendenbestätigung automatisch zu, sofern bei der Überweisung der Absender mit vollständiger Adresse angegeben wurde. Jede Spende der SZ-Leserinnen und SZ-Leser wird ohne Abzug dem guten Zweck zugeführt. Alle Sach- und Verwaltungskosten trägt der Süddeutsche Verlag.