29. August 2024 - 5 Min. Lesezeit
25 Grad Celsius. Hier liegt die goldene Marke – wärmer darf es nicht sein, wenn ein Medikament bei Raumtemperatur aufbewahrt werden soll. Das steht so in der Apothekerbetriebsordnung, zweiter Abschnitt, Paragraf 4 „Beschaffenheit, Größe und Einrichtung der Apothekenbetriebsräume“.