Leihmutterschaft

„Es ist nicht immer gut, konsequent zu sein“

Deutschlands Gesetze zur Leihmutterschaft kann man bigott nennen – oder pragmatisch: Der Medizinjurist Oliver Tolmein über eine Debatte, in der Selbstbestimmung hochgehalten und kommerzielles Interesse verdammt wird.

Interview von Christina Berndt und Jakob Biazza
24. Juli 2026 | Lesezeit: 10 Min.

Ist es bigott, dass Deutschland die Leihmutterschaft verbietet, dann aber Kinder akzeptiert, die etwa in den USA ausgetragen wurden? Oder ist es womöglich sogar ein eleganter Weg, mit einer Debatte umzugehen, in der die Positionen sonst kaum vereinbar wären? Greift der Staat – darauf fokussierte sich die Debatte seltsam schnell, seit der CDU-Politiker Jens Spahn und sein Mann ein Kind in den USA austragen ließen – in die Selbstbestimmung von Frauen ein, wenn er ihnen Leihmutterschaft verbietet? Und wie konsequent muss er eigentlich auftreten, wenn er Freiheiten einschränkt? Fragen an Oliver Tolmein, Fachanwalt und Honorarprofessor für Medizinrecht.

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