Urheberrecht

Am geistigen Eigentum bedient

Die Gema hat ihren Prozess gegen Suno gewonnen: Sie konnte nachweisen, dass die KI an geschützten Werken trainiert wurde. Eine interaktive Rekonstruktion der Beweisführung – mithilfe von Helene Fischer und „Daddy Cool“.

31. Juli 2026 | Lesezeit: 4 Min.

Weil Juristendeutsch dazu geeignet ist, durchschnittliche Prozessbeobachter-Hirne zu frittieren, fasste Richterin Elke Schwager ihre Entscheidung im Laufe der Urteilsbegründung irgendwann nutzerfreundlich zusammen: „Wir waren der Meinung, dass ein Geschäftsmodell, nach dem sich ein Unternehmen kostenlos am geistigen Eigentum anderer ‌für den eigenen Profit bedienen darf, eigentlich in der deutschen und europäischen Rechtsordnung nicht bekannt ist.“ Noch eine Spur polemischer gesprochen: Ja, das Portal suno.ai, das aktuell mit etwa 5,4 Milliarden Dollar bewertet wird, hat Werke deutscher Künstler geklaut, um sein KI-Musikmodell zu trainieren.

Der Trainingssatz von Suno, ab hier wieder Schwager in Gerichtsvokabular, enthalte nämlich „unstrittig die streitgegenständlichen Stücke“. Außerdem liege die sogenannte „Memorisierung“ vor. Die urheberrechtlich geschützten Songs, um die es ging, sind also in den Trainingsdaten der Musik-KI gespeichert. Suno hatte vor allem Letzteres vehement bestritten.

Das Landgericht München I hat nun allerdings der Klage der Musikverwertungsgesellschaft Gema in weiten Teilen stattgegeben. Ohne Lizenzvertrag, so die Entscheidung, die noch nicht rechtskräftig ist, verletze die Auswertung von Melodien die Urheberrechte der Komponisten. Das US-Unternehmen wurde deshalb zu Schadenersatz verurteilt. Damit festgestellt werden kann, wie hoch dieser ausfällt, muss Suno zudem gegenüber der Gema angeben, welche Erlöse sie mit den unberechtigt genutzten Werken erzielt hat.

Ein sehr eindeutiger Ausgang, der wiederum einer einigermaßen eindrücklichen Beweisführung folgt, bei der die Gema den KI-Anbieter mit dessen eigenen Waffen geschlagen hat.

Bei Helene Fischer ist nicht nur die Melodie beinahe vollständig identisch, auch das Timbre erinnert deutlich an die Sängerin

Die Gema hatte ihre Klage gegen das KI-Portal am 21. Januar 2025 eingereicht. Mit Suno ist es möglich, Songs ohne Instrumente, weitere Programme oder sonstiges musikalisches Wissen zu erschaffen. Es genügen kurze Prompts – stichpunktartige Texte also, die, wie bei anderen KI-Assistenten, als Regieanweisungen funktionieren: „Schreibe einen Hip-Hop-Song über die Schwierigkeit, mögliche Urheberrechtsverletzungen durch KI-Tools nachzuweisen; Mid-Tempo, Retro-90s-Stimmung, weibliche Stimme, nachdenklicher Text.“ Enter drücken, kurz warten, fertig ist der 90er-Conscious-Rap. Je detaillierter und zielgerichteter die Vorgaben sind, desto näher kommt man an das, was man sich vorgestellt hatte. Die Ergebnisse sind bereits seit längerem oft exorbitant gut und von menschengemachter Musik kaum bis gar nicht mehr zu unterscheiden.

Um nun zu belegen, dass Suno tatsächlich mit den Daten existierender Werke trainiert ist, hatte die Gema im Vorfeld selbst Songs mit dem KI-Tool erschaffen. Ziel war es, durch Prompts und die Texte der Stücke größtmögliche Ähnlichkeit mit den angepeilten Originalen zu erreichen, darunter: „Forever Young“ und „Big in Japan“ von der Band Alphaville, „Atemlos durch die Nacht“ von Helene Fischer, beziehungsweise der Komponistin Kristina Bach, „Mambo No. 5“ in der Version von Lou Bega, „You’re My Heart, You’re My Soul“ von Modern Talking oder „Daddy Cool“ von Boney M.

Die Resultate, für die die Gema in einem Fall nur vier Versuchte brauchte, und in einem anderen 176, sind mitunter erstaunlich. Wer etwa das Original von „Atemlos“ hört, gesungen von Helene Fischer, und anschließend die Version, die die Gema mit Suno prompten konnte, wird erkennen, dass nicht nur die Harmonien und – bei Fragen nach Urheberrechtsverletzungen deutlich entscheidender – die Melodie beinahe vollständig identisch sind. Auch das Timbre, die unverkennbare Klangfarbe einer Stimme also, sowie Ausdruck und Attitüde erinnern deutlich an die Originalinterpretin.

Gleiches gilt für die KI-Version von „Daddy Cool“. Ihr fehlt es gegenüber dem Boney-M.-Original wohl ein wenig an Geschmeidigkeit. Allerdings sind auch hier Groove, Melodie und Arrangement sehr ähnlich. Selbst den Instrumental-Part, der auf die Hook folgt, hat Suno an gleicher Stelle ausgespuckt.

Und auch wenn man die Noten vergleicht, in die die Gema sowohl Originale als auch die KI-Resultate übertragen hat, zeigt sich, wie deckungsgleich das alles ist:

Beispiel „You’re My Heart, You’re My Soul“: in der Version von Dieter Bohlen und Thomas Anders ein durchaus unwiderstehlicher 80er-klebriger Disco-Firlefanz, den Suno in Ästhetik, Groove und Stimmfarbe kaum verändert.

Die Notation nun zeigt aber besonders deutlich, wie wenig die KI-Version vom Original abweicht. Genau genommen unterscheidet sie sich in nur zwei Details: Sie ist ein bpm schneller (118 statt 117 Beats per Minute). Und an einer Stelle verwendet Suno einen anderen Akkord – nämlich Fis-Moll7 statt A-Dur.

Beispiel „You’re My Heart, You’re My Soul“: in der Version von Dieter Bohlen und Thomas Anders ein durchaus unwiderstehlicher 80er-klebriger Disco-Firlefanz, den Suno in Ästhetik, Groove und Stimmfarbe kaum verändert.

Die Notation nun zeigt aber besonders deutlich, wie wenig die KI-Version vom Original abweicht. Genau genommen unterscheidet sie sich in nur zwei Details: Sie ist ein bpm schneller (118 statt 117 Beats per Minute). Und an einer Stelle verwendet Suno einen anderen Akkord – nämlich Fis-Moll7 statt A-Dur.

Fis ist allerdings, das nur als winziger musiktheoretischer Einschub, die sogenannte Moll-Parallele zu A-Dur. Die beiden Akkorde unterscheiden sich also nur in einem Ton (A-Dur6 und Fis-Moll7 enthielten komplett identische Töne). Lebensweltlicher gesprochen: Der Unterschied ist in etwa so markant, wie wenn man beim Kuchenbacken Schokolade mit einem Kakaoanteil von 65 statt 60 Prozent verwendet.

Die Reaktionen auf das Urteil fielen erwartbar unterschiedlich aus: „Wir sind sehr zufrieden. Es ist ein guter Tag für Urheberinnen und Urheber, und wahrscheinlich auch ein guter Tag für die Kulturlandschaft in Europa“, sagte Gema-CEO Tobias Holzmüller. Das Gericht habe „ganz klar entschieden, dass das Geschäftsmodell von Suno auf dem Diebstahl geistigen Eigentums beruht“. Und zwar sowohl „bei der Beschaffung der Trainingsdaten, als auch bei der Ausgabe von Werken, die andere Menschen geschrieben haben“.

Eine Suno-Sprecherin erklärte, das Unternehmen sei mit dem Urteil nicht einverstanden: „Es beruht auf einer falschen Darstellung davon, wie die Technologie von Suno funktioniert und genutzt wird und wie US-Recht gilt.“ Suno prüfe nun alle Optionen, einschließlich einer Berufung.

Text: Jakob Biazza; Digitales Storytelling: Jakob Biazza, Christian Helten; Infografik: Sara John

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.