Die Bafög-Rückzahlung ist unfair geregelt
13. Juli 2026 | Lesezeit: 4 Min.
„Ihre Ausbildung wurde mit einem zinslosen Staatsdarlehen nach dem Bafög gefördert. Die Rückzahlung dieses Darlehens steht jetzt bevor.“ So beginnt der Rückzahlungsbescheid des Bundesverwaltungsamts in Köln, der darüber informiert, dass Vater Staat nun sein Geld zurückhaben will. Jetzt muss man sich entscheiden, wie man die Schulden begleichen will. Oder besser gesagt: Schauen, wie man sie begleichen kann.