Bis vor Kurzem war Paragraf 34 des Sozialgesetzbuchs kein Thema, das die Leute umtrieb. Er verfügt unter anderem, dass Arzneimittel zur „Abmagerung“ und „Zügelung des Appetits“ in den Bereich des Lifestyles gehören. Sie seien Mittel, bei denen „eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht“, weshalb keine Notwendigkeit bestehe, dass die Krankenkassen sie finanzieren.