
Es geht um viel am 8. März. Nach Angaben der Landeswahlleitung Bayern werden 62 Landrätinnen und Landräte neu gewählt, 50 Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, 1870 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, 4730 Kreisräte und 32 924 Stadt- und Gemeinderäte.
In München werden dazu in den Stadtbezirken noch sogenannte Bezirksausschüsse gewählt, eine Art Stadtteil-Parlamente.
Und wer darf alles wählen? Nach Schätzungen des Expertenteams Demographie im bayerischen Landesamt für Statistik werden rund 10,05 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Bayern stimmberechtigt sein. 5,13 Millionen der Stimmberechtigten sind weiblich. Etwa 700 000 Einwohnerinnen und Einwohner werden erstmals das für eine Kommunalwahl erforderliche Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben.
Für sie stellt sich besonders die Frage, aber auch wer schon seit Jahrzehnten wählt, muss oft, Hand aufs Herz, nochmal googeln, wie genau man jetzt nochmal panaschiert. Denn anders als bei Landtags- oder Bundestagswahlen ist bei den bayerischen Kommunalwahlen viel möglich, jede einzelne Person des künftigen Stadtrats kann der Wähler bestimmen – oder auch ausschließen. Also: Wie richtig ankreuzen bei den überdimensionierten Stimmzetteln?
Jeder Wählerin und jeder Wähler bekommt vier Wahlzettel. Einen für die Wahl des Bürgermeisters, einen für die Landratswahl, dann für den Gemeinde- oder Stadtrat und für den Kreistag.
Mit dem ersten kleineren wird der jeweilige Bürgermeister gewählt. Hier gilt: Jeder Wähler vergibt eine Stimme für einen Kandidaten, die er als Kreuz neben den Namen setzt. Genauso ist es bei der Wahl des Landrats: Ein Kreuz ist für einen Namen zu vergeben.
In der Stadt München bekommt man nur drei Stimmzettel – für einen neuen Oberbürgermeister, einen neuen Stadtrat sowie 25 neue Bezirksausschüsse.
So weit, so einfach.



Wichtig ist: Die Gesamtanzahl seiner Stimmen darf man nicht überschreiten. Sie steht oben auf dem Stimmzettel. Hier sollte man genau hinschauen und die eigenen Nummern nochmal genau nachzählen, sonst ist der Stimmzettel ungültig. Wer beim Wählen merkt, dass er sich vertan oder verrechnet hat, kann sich im Wahllokal einen neuen Stimmzettel geben lassen.
Ein Beispiel: In einer Gemeinde mit 15 000 Einwohnern sind 24 Gemeinderäte zu wählen. Jede Wählerin und jeder Wähler hat daher 24 Stimmen. Im Münchner Stadtrat sind dagegen stolze 80 Stimmen zu vergeben.
In Nürnberg, Bayerns zweitgrößter Stadt, sind es immerhin 70 Stimmen.



Das passiert ebenso, wenn der Stimmzettel den Willen der wählenden Person nicht zweifelsfrei erkennen lässt, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält. Auch einen leeren Stimmzettel darf man nicht abgeben. Er gilt als ungültig, die Stimme ist verschenkt. Auch den eigenen Namen darf niemand auf die Zettel schreiben, das gilt als Verletzung des Wahlgeheimnisses.
Was sehr wohl zulässig ist: Das Korrigieren einer falsch gesetzten Markierung (durchstreichen und neu ankreuzen), sofern der Wille des Wählers eindeutig erkennbar ist. Auch das Kennzeichen außerhalb des Kreises ist gültig, aber nur, wenn ganz klar ist, wer gemeint ist. Festgelegt ist das alles im Bundeswahlgesetz (§ 34) sowie in der Bundeswahlordnung (§ 39).
Ausgezählt wird am Wahltag ab 18 Uhr. Die vorläufigen Ergebnisse der Landrats-, Oberbürgermeister- und Bürgermeisterwahlen gibt es noch am Wahlabend. Bei Gemeinderäten und vor allem Stadträten und Kreistagen kann die Auszählung dagegen, weil sie so kompliziert ist, etwas länger dauern.
Hier gibts die Ergebnisse
Am Abend des Wahlsonntags veröffentlicht das Bayerische Landesamt für Statistik laufend die eingehenden Ergebnisse der Bürger- und Oberbürgermeisterwahlen sowie der Landratswahlen unter www.kommunalwahl2026.bayern.de
Am Montag, 9. März, folgen dort die Schnellmeldungen der Stadtratswahlen in den 25 kreisfreien Städten und der Kreistagswahlen in den Landkreisen. Bis Mittwoch, 11. März, sollen sie nach Angaben der Landeswahlleitung vollständig vorliegen.