Kommunalwahlen in Bayern

Panaschieren, Kumulieren: So geht es

Bei der Kommunalwahl in Bayern werden die kleinsten Ämter mithilfe der größten Stimmzettel vergeben. Dabei kann man erstaunlich viel nach persönlichem Gusto gestalten. Nur: wie geht nochmal Panaschieren? Und wie Kumulieren? Eine Erklärung in Grafiken – nicht nur für Erstwähler.

Kommunalwahlen in Bayern

Panaschieren, Kumulieren: So geht es

Bei der Kommunalwahl in Bayern werden die kleinsten Ämter mithilfe der größten Stimmzettel vergeben. Dabei kann man erstaunlich viel nach persönlichem Gusto gestalten. Nur: wie geht nochmal Panaschieren? Und wie Kumulieren? Eine Erklärung in Grafiken – nicht nur für Erstwähler.

Von Birgit Goormann-Prugger, Nadja Tausche (Text) und Julia Kraus (Illustration)
5. März 2026 | Lesezeit: 4 Min.

Es geht um viel am 8. März. Nach Angaben der Landeswahlleitung Bayern werden 62 Landrätinnen und Landräte neu gewählt, 50 Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, 1870 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, 4730 Kreisräte und 32 924 Stadt- und Gemeinderäte.

In München werden dazu in den Stadtbezirken noch sogenannte Bezirksausschüsse gewählt, eine Art Stadtteil-Parlamente.

Und wer darf alles wählen? Nach Schätzungen des Expertenteams Demographie im bayerischen Landesamt für Statistik werden rund 10,05 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Bayern stimmberechtigt sein. 5,13 Millionen der Stimmberechtigten sind weiblich. Etwa 700 000 Einwohnerinnen und Einwohner werden erstmals das für eine Kommunalwahl erforderliche Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben.

Für sie stellt sich besonders die Frage, aber auch wer schon seit Jahrzehnten wählt, muss oft, Hand aufs Herz, nochmal googeln, wie genau man jetzt nochmal panaschiert. Denn anders als bei Landtags- oder Bundestagswahlen ist bei den bayerischen Kommunalwahlen viel möglich, jede einzelne Person des künftigen Stadtrats kann der Wähler bestimmen – oder auch ausschließen. Also: Wie richtig ankreuzen bei den überdimensionierten Stimmzetteln?

Jeder Wählerin und jeder Wähler bekommt vier Wahlzettel. Einen für die Wahl des Bürgermeisters, einen für die Landratswahl, dann für den Gemeinde- oder Stadtrat und für den Kreistag. 

Mit dem ersten kleineren wird der jeweilige Bürgermeister gewählt. Hier gilt: Jeder Wähler vergibt eine Stimme für einen Kandidaten, die er als Kreuz neben den Namen setzt. Genauso ist es bei der Wahl des Landrats: Ein Kreuz ist für einen Namen zu vergeben.

In der Stadt München bekommt man nur drei Stimmzettel – für einen neuen Oberbürgermeister, einen neuen Stadtrat sowie 25 neue Bezirksausschüsse.

So weit, so einfach. 

Mit den beiden größeren Stimmzetteln wird der Gemeinderat beziehungsweise in Städten der Stadtrat und der Kreistag gewählt. Wer es sich einfach machen will, kreuzt hier die komplette Liste einer Partei oder Wählervereinigung an. Dann gehen so viele Stimmen an diese Liste, wie es Sitze zu verteilen gibt. Man kann auch vor jeden Namen einzeln ein Kreuz setzen – wenn man unbedingt will.

Was aber, wenn man zwar die Partei oder Wählervereinigung wählen will – einzelne Kandidaten aber ausschließen will? Im Wahlrecht kein Problem: Man wählt dann zunächst die gesamte Liste aus. 

Dann streicht man innerhalb dieser Liste einzelne Bewerber oder Bewerberinnen einfach durch. Diese bekommen dann keine Stimme.

Man kann sich den Rat nach seinen persönlichen Vorlieben aber auch selbst zusammenstellen. Das geht so: Neben die einzelnen Namen schreibt man jeweils eine Zahl von eins bis drei und kumuliert damit bis zu drei Stimmen auf einen Bewerber. Das Wort kommt aus dem Lateinischen Cumulus und bedeutet "der Haufen". Einzelne Kandidaten werden dann doppelt gewichtet... 

...oder sogar dreifach.

Mit den beiden größeren Stimmzetteln wird der Gemeinderat beziehungsweise in Städten der Stadtrat und der Kreistag gewählt. Wer es sich einfach machen will, kreuzt hier die komplette Liste einer Partei oder Wählervereinigung an. Dann gehen so viele Stimmen an diese Liste, wie es Sitze zu verteilen gibt. Man kann auch vor jeden Namen einzeln ein Kreuz setzen – wenn man unbedingt will.

Was aber, wenn man zwar die Partei oder Wählervereinigung wählen will – einzelne Kandidaten aber ausschließen will? Im Wahlrecht kein Problem: Man wählt dann zunächst die gesamte Liste aus. 

Dann streicht man innerhalb dieser Liste einzelne Bewerber oder Bewerberinnen einfach durch. Diese bekommen dann keine Stimme.

Man kann sich den Rat nach seinen persönlichen Vorlieben aber auch selbst zusammenstellen. Das geht so: Neben die einzelnen Namen schreibt man jeweils eine Zahl von eins bis drei und kumuliert damit bis zu drei Stimmen auf einen Bewerber. Das Wort kommt aus dem Lateinischen Cumulus und bedeutet "der Haufen". Einzelne Kandidaten werden dann doppelt gewichtet... 

...oder sogar dreifach.

Wichtig ist: Die Gesamtanzahl seiner Stimmen darf man nicht überschreiten. Sie steht oben auf dem Stimmzettel. Hier sollte man genau hinschauen und die eigenen Nummern nochmal genau nachzählen, sonst ist der Stimmzettel ungültig. Wer beim Wählen merkt, dass er sich vertan oder verrechnet hat, kann sich im Wahllokal einen neuen Stimmzettel geben lassen. 

Ein Beispiel: In einer Gemeinde mit 15 000 Einwohnern sind 24 Gemeinderäte zu wählen. Jede Wählerin und jeder Wähler hat daher 24 Stimmen. Im Münchner Stadtrat sind dagegen stolze 80 Stimmen zu vergeben. 

In Nürnberg, Bayerns zweitgrößter Stadt, sind es immerhin 70 Stimmen.

Nun wird es komplexer. Denn: Das Gremium kann man auch aus einzelnen Kandidaten zusammenstellen, unabhängig von der Parteizugehörigkeit. So wird der selbst gewählte Rat sozusagen bunt und vielfältig. Das Zauberwort hier: Panaschieren. Es kommt aus dem Französischen von panacher und bedeutet "farbig machen" oder "mischen".

Auch eine Kombination von beiden Systemen ist erlaubt. Ein Teil der Stimmen wird auf einzelne Kandidaten verteilt. 

Sind noch Stimmen übrig, kann eine Liste angekreuzt werden. Die Kandidaten auf dieser Liste erhalten dann die restlichen Stimmen.

Wie sehr er oder sie den Wahlzettel individualisiert, entscheidet jeder Wahlberechtigte selbst. Aber: die Freiheit hat auch Grenzen. Nicht erlaubt sind auf den Wahlzetteln Kommentare jeglicher Art neben den Namen der Kandidatinnen und Kandidaten. Auch Smileys oder Grüße an die Wahlhelfer sorgen dafür, dass der Stimmzettel als Ganzes ungültig wird. 

Nun wird es komplexer. Denn: Das Gremium kann man auch aus einzelnen Kandidaten zusammenstellen, unabhängig von der Parteizugehörigkeit. So wird der selbst gewählte Rat sozusagen bunt und vielfältig. Das Zauberwort hier: Panaschieren. Es kommt aus dem Französischen von panacher und bedeutet "farbig machen" oder "mischen".

Auch eine Kombination von beiden Systemen ist erlaubt. Ein Teil der Stimmen wird auf einzelne Kandidaten verteilt. 

Sind noch Stimmen übrig, kann eine Liste angekreuzt werden. Die Kandidaten auf dieser Liste erhalten dann die restlichen Stimmen.

Wie sehr er oder sie den Wahlzettel individualisiert, entscheidet jeder Wahlberechtigte selbst. Aber: die Freiheit hat auch Grenzen. Nicht erlaubt sind auf den Wahlzetteln Kommentare jeglicher Art neben den Namen der Kandidatinnen und Kandidaten. Auch Smileys oder Grüße an die Wahlhelfer sorgen dafür, dass der Stimmzettel als Ganzes ungültig wird. 

Das passiert ebenso, wenn der Stimmzettel den Willen der wählenden Person nicht zweifelsfrei erkennen lässt, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält. Auch einen leeren Stimmzettel darf man nicht abgeben. Er gilt als ungültig, die Stimme ist verschenkt. Auch den eigenen Namen darf niemand auf die Zettel schreiben, das gilt als Verletzung des Wahlgeheimnisses.

Was sehr wohl zulässig ist: Das Korrigieren einer falsch gesetzten Markierung (durchstreichen und neu ankreuzen), sofern der Wille des Wählers eindeutig erkennbar ist.  Auch das Kennzeichen außerhalb des Kreises ist gültig, aber nur, wenn ganz klar ist, wer gemeint ist. Festgelegt ist das alles im Bundeswahlgesetz (§ 34) sowie in der Bundeswahlordnung (§ 39).

Ausgezählt wird am Wahltag ab 18 Uhr. Die vorläufigen Ergebnisse der Landrats-, Oberbürgermeister- und Bürgermeisterwahlen gibt es noch am Wahlabend. Bei Gemeinderäten und vor allem Stadträten und Kreistagen kann die Auszählung dagegen, weil sie so kompliziert ist, etwas länger dauern.

Hier gibts die Ergebnisse


Am Abend des Wahlsonntags veröffentlicht das Bayerische Landesamt für Statistik laufend die eingehenden Ergebnisse der Bürger- und Oberbürgermeisterwahlen sowie der Landratswahlen unter www.kommunalwahl2026.bayern.de

Am Montag, 9. März, folgen dort die Schnellmeldungen der Stadtratswahlen in den 25 kreisfreien Städten und der Kreistagswahlen in den Landkreisen. Bis Mittwoch, 11. März, sollen sie nach Angaben der Landeswahlleitung vollständig vorliegen.  

Text und digitales Storytelling: Birgit Goormann-Prugger, Nadja Tausche; Redaktion: Verena Wolff; Infografik: Julia Kraus

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