Zweiter Strafprozess um Oury Jalloh:Ein Skandal und seine Folgen

Der Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Polizeizelle sorgte 2005 bundesweit für Aufsehen. Seither wurde nicht viel getan, um ähnliche Vorfälle künftig verhindern zu können. Nun wird der Prozess gegen einen Polizisten neu aufgerollt.

Marlene Weiss

Das Landgericht Magdeburg muss sich vom heutigen Mittwoch an mit grausigen Fragen beschäftigen. Kann ein an Händen und Füßen gefesselter Mensch mit einem Feuerzeug einen feuerfesten Matratzenbezug durchschmoren, ohne sich dabei qualvolle Verbrennungen zuzuziehen? Müsste er dabei nicht vor Schmerzen schreien?

Prozess um den Tod des Asylbewerbers in einer Dessauer Polizeizelle wird neu aufgerollt

Zum fünften Todestag von Oury Jalloh wird vor dem Dessauer Polizeirevier eine Kerze angezündet.

(Foto: dapd)

Wie viel Zeit bleibt nach dem Anschlagen des Rauchmelders, um den Menschen zu retten? Und wenn der Polizist, in dessen Obhut sich der Mensch befindet, den Brandmelder mehrfach abschaltet und erst einmal telefoniert, bevor er sich zur Zelle aufmacht, kann man das noch als pflichtgemäßes Handeln bezeichnen?

In dem Prozess geht es um die Ereignisse des 7. Januar 2005 in Dessau. Oury Jalloh, ein Asylbewerber aus dem westafrikanischen Sierra Leone, wird dort am frühen Morgen in polizeilichen Gewahrsam genommen, nachdem sich Frauen über Belästigungen auf der Straße beschwert hatten.

Der Bluttest auf der Polizeiwache ergibt einen Blutalkoholspiegel von 2,98 Promille. Zusätzlich hat Jalloh Kokain konsumiert. In der Ausnüchterungszelle wird er an Händen und Füßen gefesselt. Wenige Stunden später ist er tot, verbrannt in seiner Zelle.

Das Innenministerium in Sachsen-Anhalt reagiert schnell auf die gröbsten Missstände und korrigiert die Gewahrsamsordnung noch im Februar 2005: Seither müssen zwei Beamte jede in Gewahrsam genommene Person überwachen und es ist vorgeschrieben, genau zu dokumentieren, welcher Arzt der Maßnahme zugestimmt hat.

Zudem dürfen Verletzte sowie Personen, die sowohl unter Alkohol- als auch unter Drogeneinfluss stehen, nicht mehr in Polizeigewahrsam genommen werden. Dass bis heute noch immer nicht geklärt ist, wer die Schuld an Jallohs Tod trägt, zeigt jedoch, dass auch die Selbstkontrolle der Polizei nicht immer funktioniert.

Externe Beschwerdestelle eingerichtet

Was Ermittlungen gegen Polizeibeamte hierzulande so schwierig macht, ist die Tatsache, dass letztendlich Polizisten gegen ihre Kollegen arbeiten müssen. Das ist nicht überall so: Nach Angaben von Amnesty International gehen etwa in Norwegen, Irland und Großbritannien unabhängige Untersuchungskommissionen Vorwürfen gegen Polizisten nach.

Unter SPD-Innenminister Holger Hövelmann wurde in Sachsen-Anhalt im September 2009 zumindest eine externe Beschwerdestelle eingerichtet, bei der sich Beamte über ihre Vorgesetzten beschweren können, ohne direkte Repressalien befürchten zu müssen. Eine grundsätzliche Neuordnung per Gesetzesänderung ist das jedoch nicht: "Das hätte die CDU als Koalitionspartner nicht mitgemacht", sagt Martin Krems, der Sprecher des Innenministeriums.

Eigentlich hätte schon das erste Strafverfahren gegen zwei Beamte die genauen Umstände des Todes von Oury Jalloh klären sollen. Es dauert jedoch vier Monate, bis die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt. Sie geht zwar davon aus, dass Jalloh das Feuer selbst ausgelöst hat. Allerdings hätte er in der Zelle kein Feuerzeug bei sich haben dürfen, möglicherweise wurde es übersehen, als Jallohs Taschen durchsucht wurden.

Und vor allem hätte ihn viel schneller Hilfe erreichen müssen - eine Beamtin sagte als Zeugin aus, dass Dienstgruppenleiter Andreas S. die Gegensprechanlage leise gedreht und den Rauchalarm zweimal abgeschaltet habe. Die Anklage gegen Andreas S. lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen, der Polizist Hans-Ulrich M., der bei der Durchsuchung das Feuerzeug übersehen hatte, wird wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt. Am 27. März 2007 beginnt schließlich der Prozess am Landgericht Dessau. Oury Jalloh ist da schon mehr als zwei Jahre tot.

Der Prozess in Dessau fördert Erschreckendes zutage - allerdings weniger über die Umstände von Jallohs Tod als über die Energie, mit der Dessauer Polizisten versuchten, diese zu vertuschen. Die Hauptzeugin zieht ihre erste Aussage zurück und will falsch zitiert worden sein.

Zeugen widersprechen sich

Beweisstücke tauchen erst nachträglich auf, Zeugen widersprechen sich. Der Vorsitzende Richter der 6. Strafkammer, Manfred Steinhoff, spricht beide Angeklagten nach 60 zermürbenden Prozesstagen am 8. Dezember 2008 aus Mangel an Beweisen frei. Im Gerichtssaal entsteht ein Tumult.

BGH kippt Freispruch in Prozess um Asylbewerber-Tod in Polizeizelle

Auch das Brandgutachten klärt nicht, wer die Schuld an Jallohs Tod trägt: Eine Puppe in einem Nachbau der Dessauer Gewahrsamszelle am Feuerwehr-Institut Sachsen-Anhalt.

(Foto: ddp)

In der Urteilsbegründung erklärt Steinhoff das Verfahren für gescheitert: Viele der Zeugen, darunter der Revierleiter und sein Stellvertreter, hätten "bedenkenlos und grottendämlich" falsch und unvollständig ausgesagt, sie hätten dem Land Sachsen-Anhalt "aufs Übelste geschadet". Steinhoffs abschließende Worte könnten deutlicher nicht sein: "Ich habe keinen Bock, zu diesem Scheiß noch irgendwas zu sagen."

Das muss Steinhoff auch nicht - andere Richter müssen dies hingegen tun. Staatsanwaltschaft und Nebenkläger gehen in Revision, am 7. Januar 2010, fünf Jahre nach Jallohs Tod, hebt der Bundesgerichtshof den Freispruch von Andreas S. auf und verweist das Verfahren zurück an das Landgericht Magdeburg.

"Die Erkenntnismöglichkeiten der Justiz sind begrenzt"

Sechs Jahre nach Jallohs Tod ist völlig offen, was das Verfahren in Magdeburg zutagefördern wird - Wunder können die Richter nicht vollbringen. Darauf wies schon die BGH-Strafsenatsvorsitzende Ingeborg Tepperwien in ihrer Urteilsbegründung hin: Die Erkenntnismöglichkeiten der Justiz seien eben begrenzt.

Die Freunde des Westafrikaners haben wenig Hoffnung in die deutsche Justiz: Zu Prozessbeginn gedachten sie mit einer Mahnwache vor dem Landgericht des toten Asylbewerbers aus Sierra Leone. Sie hatten Kerzen und drei Pappsärge aufgestellt sowie Transparente errichtet und riefen: "Oury Jalloh - das war Mord!" Doch diese Behauptung kann sich auf keinerlei Tatsachen stützen.

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