Zuwanderung:Seehofer will bei Asylverfahren "Tempo machen"

Bundesinnenminister Seehofer besucht BAMF

"Sehr, sehr eng am Koalitionsvertrag": Horst Seehofer bei seinem Auftritt in Nürnberg.

(Foto: Daniel Karmann/dpa)
  • Horst Seehofer will dem Kabinett noch vor der Sommerpause einen "Masterplan für Migration" vorlegen.
  • Ein wichtiger Schritt des Vorhabens sollen die sogenannten Anker-Zentren werden, in denen Asylverfahren gebündelt behandelt werden, sagt der Innenminister.
  • Außerdem betonte Seehofer, dass es künftig "keine Zuwanderung in die Sozialsysteme" geben dürfe.

Von Max Ferstl, Nürnberg

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will einen sogenannten "Masterplan für Migration" noch vor der Sommerpause ins Kabinett einbringen. Das kündigte Seehofer am Freitagnachmittag bei einem Besuch des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Nürnberg an. Zentraler Bestandteil des Plans sollen die sogenannten Anker-Zentren werden. Dort sollen die Asylverfahren gebündelt behandelt werden: "Ankunft, Entscheidung (über den Schutzstatus, Anm. d. Red), Rückführung", sagte Seehofer.

Im Herbst sollen die ersten Pilot-Einrichtungen, wohl fünf an der Zahl, mit der Arbeit beginnen. Wo, das soll "möglichst vor der parlamentarischen Sommerpause" feststehen. Seehofer erhofft sich dadurch "weitere Verbesserungen bei der Dauer und Qualität der Verfahren".

Derzeit dauert ein neues Asylverfahren im Schnitt drei Monate von dem Zeitpunkt, an dem ein Asylbewerber einen Antrag stellt bis zur Entscheidung des Bamf über den Schutzstatus. Das geht Seehofer nicht schnell genug: "Ich will Tempo machen." Deshalb spart er bei den Ankerzentren den komplizierten Prozess aus, den gesetzliche Neuregelungen mit sich bringen würden. Die Piloteinrichtungen sollen in Kooperation mit den Bundesländern eingerichtet werden. Sie sollen so konzipiert sein, dass sie keine Gesetzesänderungen erfordern, sagte Seehofer. Ausgehend von den Erkenntnissen, die in den Zentren gewonnen würden, wolle man gegebenenfalls die Gesetzeslage anpassen.

Wie kompliziert solche Verfahren sein können, erlebt Seehofer derzeit an seinem Entwurf für die Neuregelung des Familiennachzugs. Von 1. August an sollen subsidiär geschützte Flüchtlinge bis zu 1000 Familienmitglieder nachholen dürfen - derzeit ist der Nachzug ausgesetzt. Seehofers Ministerium hatte einen Entwurf an die anderen Ressorts zur Abstimmung geschickt, der das Aufenthaltsgesetz entsprechend ändern soll. Daraufhin war er von der Opposition wie vom Koalitionspartner SPD heftig kritisiert worden. Sie warfen Seehofer vor, zu strenge Kriterien in den Entwurf geschrieben zu haben.

In Nürnberg verteidigte Seehofer sein Gesetzesvorhaben. Er habe sich "in allen Schritten strikt an den Koalitionsvertrag" zu halten: "Ich orientiere mich sehr, sehr eng am Koalitionsvertrag, weil ich selbst immer dafür geworben habe, dass wir auf allen Seiten sehr vertragstreu sind und das nicht öffentlich zur Disposition stellen". Gleichzeitig warf er der SPD vor, eine in diesem Verfahrensstadium "nicht nachvollziehbare Debatte" zu führen. Schließlich könnten doch jetzt alle Ministerien ihre Vorstellungen über den Gesetzesentwurf einbringen. "Ich rate uns allen zur Gelassenheit. Für Aufregung besteht immer noch Zeit genug, wenn man sich nicht in der Ressortanhörung verständigt."

Keine Zuwanderung in die Sozialsysteme

Außerdem betonte Seehofer, dass es künftig "keine Zuwanderung in die Sozialsysteme" geben dürfe. Auch das sei im Koalitionsvertrag geregelt. Dieser Aspekt hatte während der vergangenen Tage für Wirbel gesorgt. Vor allem die Darstellung, der zufolge Empfängern von Sozialleistungen wie Hartz IV vom Familiennachzug ausgeschlossen würden. Dabei gibt es im bestehenden Aufenthaltsgesetz bereits eine entsprechende Regelung - von der die meisten, auch subsidiäre Flüchtlinge allerdings ausgenommen sind.

Das soll auch im künftigen Gesetz so bleiben. Seehofer, der erst seit wenigen Wochen als Bundesinnenminister im Amt ist, sagte nach den Gesprächen mit Behördenchefin Jutta Cordt, mit Abteilungsleitern sowie mit Personalvertretern: "Im Bundesamt wird hervorragende Arbeit geleistet - das war nicht immer so." Dies habe nie an der Behörde gelegen, sondern am zeitweisen Personalmangel. Seit dem starken Flüchtlingszuzug der vergangenen Jahre steht die Bundesbehörde aus dem Geschäftsbereich des Innenministeriums fast andauernd in der Kritik. Vor allem Hilfsorganisationen und Opposition bemängelten zu langsame Verfahren und fehlerhafte Entscheidungen. Mehrfach beschäftigten sich zudem Gerichte mit der Personalpolitik des Bamf. Das interne Klima gilt als gereizt.

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