Süddeutsche Zeitung

Zensus:Das vermessene Volk

Lesezeit: 2 min

Das Zensus-Urteil 2018 ist das Gegenstück zum historischen Volkszählungsurteil des Jahres 1983. Damals hat Karlsruhe das Zählen erschwert, um die Rechte der Bürger zu schützen. Dieses Mal haben die Richter das Rechnen erleichtert, um eine rationale Politik zu ermöglichen.

Von Wolfgang Janisch

Man konnte an diesem Mittwoch in Karlsruhe beobachten, wie sich Rechtsgeschichte entwickelt. Vor beinahe 35 Jahren verkündete das Bundesverfassungsgericht das legendäre Volkszählungsurteil. Bürger hatten auf die Beachtung eines Grundrechts geklagt, dessen Namen sie noch nicht einmal kannten - erst in Karlsruhe wurde es als "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" getauft. Der hohe Rang, den der Datenschutz seither genießt, hat dazu geführt, dass man eine neuerliche Volkszählung per Vollerhebung als ungefähr so realistisch ansah wie den Bau eines Atomkraftwerks im Naturschutzgebiet. Weil die Politik aber verlässliche Daten benötigt, ersann man den registergestützten Zensus - ein schlankeres, moderneres Verfahren, das Grundrechte und Haushaltskassen schont. Gut also für die Bürger, schmerzhaft aber vor allem für große Städte: Der Zensus 2011 senkte unversehens ihre Einwohnerzahl und damit die Einkünfte aus dem Finanzausgleich.

Nun kann man den Ärger der Kommunen verstehen. Nicht nur die Kläger Hamburg und Berlin sind betroffen, in den unteren Instanzen liegen die Klagen zahlreicher Städte. Sie haben ohnehin mit wachsenden Lasten zu kämpfen, ob bei Integration, Städtebau oder Infrastruktur. Der Deutsche Städtetag hat daher recht mit seiner Mahnung, etwaige statistische Verzerrungen beim nächsten Zensus 2021 zu bereinigen.

Trotzdem ist das Urteil richtig. Denn es gewährt dem Gesetzgeber den nötigen Spielraum für solche Datenerhebungen, die für eine reflektierte, planvolle Politik unverzichtbar sind. Gewiss, die Städte haben Anspruch auf größtmögliche Präzision, das hat das Gericht festgestellt. Aber Präzision ist kein Selbstzweck, der den Staat zwingen würde, so lange zu zählen und zu rechnen, bis auch die fünfte Stelle hinterm Komma stimmt. Überhaupt hat man eines gelernt in diesem Verfahren, zwei Jahrtausende, nachdem zwei Menschen namens Josef und Maria zur Zählung nach Bethlehem gereist sind: Hundertprozentige Genauigkeit gibt es selbst dann nicht, wenn die Zähler wie früher von Haus zu Haus ziehen.

Hinzu kommt: Die so wichtige Datenbasis muss nicht nur verlässlich sein, sie muss auch in einem absehbaren Zeitraum mit überschaubarem Aufwand erstellt werden können. Zeit ist immer ein Faktor, weil man politische Entscheidungen nicht auf ein ungewisses Irgendwann verschieben kann. Das wissen kommunale Bürgermeister selbst am besten.

Das Zensus-Urteil 2018 ist damit das Gegenstück zum historischen Volkszählungsurteil. Damals hat Karlsruhe das Zählen erschwert, um die Rechte der Bürger zu schützen. Dieses Mal haben die Richter das Rechnen erleichtert, um die Handlungsmöglichkeiten der Politik zu erhalten. Das Grundgesetz hat unvermeidbare Fehler beim Zensus eingepreist. Denn Daten sind der Rohstoff einer rationalen Politik, daran sollte man gerade in Zeiten erinnern, in denen das Irrationale die Politik zu erobern trachtet - von Bürgerwut bis Volksempfinden. Wirtschaftliche, ökologische, soziale Entwicklungen lassen sich nur verlässlich ablesen, wenn es dafür eine empirische Basis gibt. Zahlenwerke liefern noch keine Gewähr für eine vernunftorientierte Politik, aber sie zeigen auf, was notwendig ist. Von der Erleichterung des Bürgerzählens werden letztlich auch jene Kommunen profitieren, die dagegen geklagt haben.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4136001
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 20.09.2018
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.