Holocaust:Alte Täter

Bruno D. in Hamburg vor Gericht

Der ehemalige SS-Wachmann Bruno D. vor Gericht in Hamburg

(Foto: REUTERS)

Nach dem Krieg wollte kaum ein NS-Verbrecher reden. Jetzt stirbt die Generation der Beteiligten. Und heute noch ist die Justiz in ihren Urteilen viel zu milde.

Kommentar von Ronen Steinke

Es wird viel gesprochen derzeit über das Sterben der Zeitzeugen, die den Holocaust noch persönlich erlebt haben. Wie sollen wir, so die besorgte Frage, an die Vernichtung erinnern, wenn einmal die Überlebenden tot sind, wenn sie nicht mehr ihre Ärmel hochkrempeln und die Nummern auf ihren Unterarmen zeigen können?

"Was ich bei diesem Lamento nie erlebe", so der bissige Kommentar des Schriftstellers Max Czollek, der selbst Verwandte im Holocaust verloren hat: "dass jemand über das Sterben der Täter spricht". Jene, die heute um die 90 sind: Kaum einer von ihnen wollte nach dem Krieg reden. Kaum einer wurde auch zum Reden gezwungen durch die deutsche Justiz. Und nun, da einige wenige auf ihre sehr alten Tage noch vor Gericht gestellt werden, darf dieser ungute Pakt trotzdem als weitgehend geglückt gelten.

Bis heute klagt die Justiz Akteure des NS-Regimes nur wegen Beihilfe an

Auch Bruno D., der 93-Jährige, der sich gerade in Hamburg vor dem Landgericht verantworten muss, hat sein Leben fast zu Ende leben dürfen, ohne je belangt zu werden. Fast allen seiner einstigen Kameraden aus der SS-Wachmannschaft des Konzentrations- und zeitweisen Vernichtungslagers Stutthof bei Danzig erging es noch günstiger.

Etwa 3000 Männer, so schätzen Historiker, waren es insgesamt, die morgens ihre Stiefel schnürten, um gemeinsam Juden und Polen zu töten - dies war der Zweck des Lagers. Nur sieben von ihnen sind je vor deutschen Gerichten abgeurteilt worden. In Hamburg 1950 wurde einer freigesprochen, einer bekam zwei Jahre. Dann 1957 in Bochum: Einer bekam neun Jahre, einer drei Jahre und drei Monate. Und 1964 in Tübingen: Einer bekam zwölf Jahre, einer sechs Jahre, einer wurde freigesprochen. Das ist alles.

Ein halbes Jahrhundert lang hat jetzt straflose Ruhe geherrscht - nicht, weil die Justiz nicht anders gekonnt hätte. Bei Bruno D. und anderen hätte die strafrechtliche Maschinerie längst anspringen müssen, auch wenn Bruno D. "nur" Wache gestanden haben will. Die Menschen im Konzentrationslager sind ja nicht wie Lämmer zur Schlachtbank gelaufen; sie sind mit vorgehaltener Waffe hinbugsiert worden zur Gaskammer oder zu der in Stutthof ebenfalls gebräuchlichen "Genickschussanlage". Der Wachmann Bruno D. - so der Vorwurf - war einer, der die Waffe vorhielt. Von seinem Wachturm aus.

Kann es so spät noch Gerechtigkeit geben, fragen jetzt Kritiker. Nein, Gerechtigkeit kann es überhaupt nicht geben in so einem Fall. Vergeltung kann sich niemand ernsthaft erhoffen, denn welche irdische Strafe wäre ein "Ausgleich" für den Völkermord in Stutthof; was bedeuten schon, so ein provokantes Schlagwort, das 1962 ein Autor der Zeit in die Welt setzte, "zehn Minuten Gefängnis pro Opfer?" Schon damals war das eine zynisch klingende, aber realistische Berechnung. Heute fällt sie angesichts des nahenden Lebensendes der Beschuldigten noch schlechter aus.

Nur fünf Jahre Freiheitsstrafe hat der einstige KZ-Wachmann John Demjanjuk bekommen. Wegen Beihilfe zum Mord in Sobibor an 28 060 Menschen. Bruno D. nun, der sich in Hamburg für "nur" ein Fünftel so viele Mordopfer verantworten muss, nämlich 5230 - sollte er auch nur ein Fünftel der Demjanjuk-Strafe bekommen? Ist das gerecht?

John Demjanjuk

2011 fiel das Urteil gegen den ukrainischen Wachmann John Demjanjuk, der im Vernichtungslager Sobibor arbeitete.

(Foto: REUTERS)

Die Zahlen haben mit Gerechtigkeit, wie man sie sonst vor hiesigen Gerichten versteht, kaum noch etwas zu tun. Aber nicht deshalb, weil die (mutmaßliche) Schuld des Angeklagten zu gering wäre. Sondern weil sie so groß ist, dass sie jedes Raster sprengt. Dieser Anblick hat etwas Obszönes: Nebenan in den anderen Schwurgerichtssälen in Hamburg stehen Mörder einzelner Personen vor den Richtern - und fürchten, sehr viel härter bestraft zu werden als hier.

Natürlich bringt es wenig, NS-Täter noch an ihrem Lebensabend zu Gefängnisstrafen zu verurteilen. Es muss trotzdem sein. Hart ist es nicht, es ist noch immer relativ milde, auch aus diesem Grund: Bis heute klagt die Justiz sie nur wegen Beihilfe an. Auch bei Bruno D. ist das so. Es bedarf dafür juristisch einer kleinen Verrenkung: Nur drei wirkliche Täter hatte der Holocaust, so nimmt die Rechtsprechung seit der Nachkriegszeit an; nämlich Hitler, Himmler und Heydrich. Alle anderen - selbst KZ-Wachleute bis hinauf zu Kommandanten - seien bloße Helfer.

Wer sich wissend beteiligt, trägt Mitschuld

An anderer Stelle hat die Justiz sich vor einigen Jahren bereits selbst korrigiert, im Fall des KZ-Wachmanns Demjanjuk erklärte sie nach Jahrzehnten endlich: Wer sich am Betrieb einer Mordmaschine beteiligte, wissend, dass sie allein dem Mord diente, der trägt Mitschuld. Ganz gleich, ob er eigenhändig an der Gaskammer hantierte oder nur vom Wachturm aus. Den zweiten Schritt, sich auch von der befremdlichen Gehilfenrechtsprechung der Nachkriegsjahre zu verabschieden, ist die Justiz bisher noch nicht gegangen.

Das ist nicht ein Missstand, der nur in weiter historischer Entfernung läge, in den dunklen Anfangsjahren der Bundesrepublik. Sondern einer, der noch fortdauert, und mit dem die Richterinnen und Richter - auch in Hamburg - endlich brechen könnten.

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