Süddeutsche Zeitung

Zeitgeschichte:Kohls begehrter Nachlass

Das Bundesarchiv hat Anspruch auf Dokumente des Politikers aus seiner Amtszeit als Bundeskanzler. Doch die Koblenzer Behörde hat Konkurrenz: Politische Stiftungen interessieren sich oft für dieselben Akten.

Von Susanne Höll, Koblenz

Das Bundesarchiv in Koblenz ist Wissenschaftlern, Forschern und Politikern bestens vertraut, steht aber gemeinhin nicht im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Das hat den Präsidenten Michael Hollmann in der Vergangenheit gelegentlich gewurmt. Überliefert ist seine Bemerkung, das Haus rangiere auf der Bekanntheitsskala womöglich noch hinter der usbekischen Hauptstadt Taschkent. Seit dem Tod von Altkanzler Helmut Kohl und dem Streit um dessen Nachlass ist die Aufmerksamkeit größer geworden. Auch und gerade weil es ein aus Sicht des Präsidenten ärgerliches Missverständnis gab.

Hollmann ist Rheinländer, gebürtig aus Koblenz, 56 Jahre alt und, wie er selbst sagt, kein aufbrausender Typ. Aber Medienberichte, wonach er den Nachlass Kohls fordere, sogar ultimativ, hatten ihm zugesetzt. "Das entbehrte jeder Grundlage", stellt er die Dinge richtig. Den gesamten schriftlichen Nachlass Kohls kann und darf das Bundesarchiv überhaupt nicht fordern, auf privates Schrifttum von Kanzlern hat das Bundesarchiv kein Anrecht, auch nicht auf Partei-Unterlagen des einstigen CDU-Vorsitzenden. Wohl aber auf die Dokumente des Bundeskanzlers. "Die sollten entsprechend der Regeln über das Bundeskanzleramt ins Bundesarchiv kommen", sagt Hollmann. Ihn treibt die Sorge, dass sein Haus entgegen den Regelungen im Bundesarchivgesetz bei der Aufteilung von Hinterlassenschaften von Staatsverantwortlichen wie Kanzlern und Ministern zu kurz kommt - zum Schaden der Demokratie und der Transparenz.

Denn die Koblenzer Behörde hat Konkurrenz. Die parteinahen politischen Organisationen von CDU, CSU, SPD und FDP haben umfangreiche Dokumentensammlungen, ebenso jene gesonderten Stiftungen, die sich um das Vermächtnis verstorbener Kanzler kümmern. Letztere werden aus Bundesmitteln finanziert. Die erste wurde zum Erhalt des Hauses von Konrad Adenauer (CDU) geschaffen, zwei weitere für Willy Brandt und Helmut Schmidt (beide SPD). Auch eine Helmut-Kohl-Stiftung wird es geben, der nächste Bundestag wird darüber entscheiden müssen.

In all diesen Archiven, das ist bekannt, liegen auch staatliche Dokumente, bei den parteinahen Stiftungen auch solche ehemaliger Minister. Die Stiftungen erhielten die Dokumente manchmal schon zu Lebzeiten der Politiker, meist aber erst nach deren Tod. Inzwischen sind sie fester Bestandteil der jeweiligen Sammlungen. Das missfällt Hollmann. Fühlt sich das Bundesarchiv schlecht behandelt? "Natürlich", antwortet er. Und klagt, dass die parteinahen Stiftungen mit dem Besitz von staatlichen Unterlagen ein Recht in Anspruch nähmen, das ihnen nach dem Gesetz nicht zukomme. "Ein Politiker ist ein Amtsträger und hat keinen Anspruch auf staatliche Dokumente im Privatbesitz. Das ist ein Rechtsbruch", argumentiert er.

Der Konflikt zwischen Koblenz und den parteinahen Stiftungen währt schon lange. Die Stiftungen argumentieren, dass ihre Sammlungen nicht auseinandergerissen werden dürften. Das will Hollmann so nicht gelten lassen. Und ein jüngstes Urteil des Bundesverfassungsgerichts stützt seine Haltung.

Dabei geht es um die Klage der Journalistin Gaby Weber. Sie versucht, die Hintergründe eines Millionenkredits zu recherchieren, mit dem die Bundesrepublik in den 1960er-Jahren ein israelisches Atomwaffenprogramm unterstützt haben soll. Als Akteure gelten Adenauers Staatssekretär Hans Globke sowie der damalige Chef der Deutschen Bank, Hermann Josef Abs. Deren Hinterlassenschaften liegen in der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung sowie im Historischen Institut der Deutschen Bank, die Weber keinen oder nur begrenzten Einblick gewährt haben sollen.

Weber verklagte daraufhin das Bundesarchiv, mit dem Argument, es müsse die Unterlagen zurückfordern. In Koblenz nämlich wird, so nicht Fristen und Geheimvorschriften zu wahren sind, jedem Interessierten Einblick gewährt. Die Karlsruher Richter wiesen die Klage zwar ab, mit der Begründung, nicht das Bundesarchiv, allenfalls die Eigentümerin der Akten, also die Bundesregierung, könne Dokumente von anderen Archiven zurückfordern. "Hätte Frau Weber das Bundeskanzleramt verklagt, wären wir jetzt einen Schritt weiter", sinniert Hollmann. Dann hätte das Kanzleramt in Sachen Dokumentensuche wohl aktiv werden müssen. Es wären mit Sicherheit schwierige Gespräche mit den anderen Archiven geworden. Hollmann betont, weder er noch sein Haus litten unter Futterneid, auch mangele es dem Koblenzer Archiv nicht an Attraktivität. Auch besserten sich manche Dinge. Mit der Helmut-Schmidt-Stiftung habe man eine sehr gute Lösung zur Aufteilung des Nachlasses gefunden, sagt Hollmann. Die amtlichen Originaldokumente des einstigen Kanzlers kämen nach Koblenz, sagt der Präsident.

Er hofft offenkundig, dass es im Fall Kohl ähnlich gütliche Verständigungen gibt. "Es wird voraussichtlich eine Helmut-Kohl-Stiftung geben, und das halte ich auch für richtig, wenn eine solche Institution mit einer bestimmten Idee wie dem Europa-Gedanken verbunden wird", sagt Hollmann. Und fügt hinzu: "Aber es kann nicht sein, dass dort Dokumente liegen, die nicht dort hingehören."

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SZ vom 05.09.2017
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