Rechtsextremismus:31 Jahre später: Prozess um Anschlag auf Asylbewerberheim beginnt

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Gedenkstein für den 1991 bei einem Brandanschlag getöteten ghanaischen Asylbewerber Samuel Yeboah. (Foto: Harald Tittel/dpa)

Im September 1991 brannte in Saarlouis ein Asylbewerberheim, Samuel Yeboah starb. An diesem Mittwoch hat nun der Prozess gegen den Mann begonnen, der das Feuer damals gelegt haben soll.

Von Gianna Niewel, Koblenz

Mehr als 31 Jahre ist es her, dass in Saarlouis ein Asylbewerberheim brannte, dass die Flammen sich nach oben fraßen, Stockwerk für Stockwerk, dass Fensterscheiben zerbarsten, Menschen über Feuerwehrleitern aus dem Haus kletterten, dass die Flammen irgendwann im Dachgeschoss ankamen. Dort war der 27 Jahre alte Ghanaer Samuel Yeboah gefangen. Mehr als 31 Jahre ist es her, dass das Asylbewerberheim brannte und Samuel Yeboah an den Folgen seiner Verletzungen starb.

An diesem Mittwoch hat vor dem Oberlandesgericht Koblenz der Prozess gegen Peter Werner S. begonnen, einen 51 Jahre alten Deutschen, der in der Neonazi-Szene von Saarlouis auch als "Schlappi" bekannt war. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Mord und versuchten Mord in 20 Fällen vor, er soll damals den Brand gelegt haben, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen.

Während die Staatsanwältin die Anklage verliest - etwa dass S. eine "von nationalsozialistischen Überzeugungen geprägte Ideologie" habe, eine "rassistische Gesinnung", - schaut der nicht auf. Da sitzt ein Mann mit schwarzem Hemd, schwarzer Jacke und breitem Nacken, und blättert durch Zettel, als ginge es nicht um ihn. Das tut es aber.

Ein Kumpel soll gesagt haben, dass "hier auch mal so etwas brennen müsste"

Am Abend des 18. September 1991 sollen S. und zwei weitere Mitglieder der Neonazi-Szene sich in der Gaststätte "Bayrischer Hof" in Saarlouis getroffen haben. Einen Tag zuvor hatten in Hoyerswerda die Angriffe auf Unterkünfte Geflüchteter begonnen. Einer der drei Kumpels, der als Anführer der Saarlouiser Szene galt, soll gesagt haben, dass "hier auch mal so etwas brennen müsste". Die anderen beiden, darunter auch S., sollen zugestimmt haben. Zwischen 1 und 1.30 Uhr sollen sie gemeinsam die Gaststätte verlassen haben - aber nicht alle gingen offenbar direkt nach Hause.

Am frühen Morgen des 19. Septembers 1991 soll S. sich mit einem Zehn-Liter-Benzinkanister auf den Weg zum Asylbewerberheim gemacht haben. Dort soll er gegen 3.30 Uhr das Benzin über die Holztreppe im Erdgeschoss gegossen und angezündet haben. Das Feuer schlug um sich. 18 Menschen konnten über die Feuerwehrleiter nach draußen klettern, zwei aus dem Fenster springen, Samuel Yeboah aber konnte sich nicht retten. Seine Haut war zu 90 Prozent verbrannt, er starb an multiplem Organversagen.

Als die Staatsanwältin zum Ende der Anklage kommt, schaut S. noch immer auf seine Zettel, S., der in diesem Prozess nicht "Schlappi" ist, sondern Angeklagter.

Erstaunlich, dass überhaupt jemand belangt wird

Dass 31 Jahre nach der Tat überhaupt jemand vor Gericht sitzt, ist das eigentlich Erstaunliche an diesem Fall, denn auch damals wurde ermittelt. Auch damals geriet die Saarlouiser Neonazi-Szene ins Visier. Aber deren Mitglieder bestritten, etwas mit dem Feuer zu tun zu haben, und die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen nach wenigen Monaten wieder ein. Ohne Ergebnis.

Dass dann die Bundesanwaltschaft den Fall übernahm, hat auch mit einer Frau zu tun, die sich 2019 bei der Polizei meldete. Sie war 2007 bei einer Grillfeier, bei der auch Rechtsextreme waren. Dort habe sie einen Mann getroffen, sein Spitzname war "Schlappi". Dieser "Schlappi" habe ihr gesagt, er habe damals den Anschlag auf das Asylbewerberheim verübt: "Das war ich, und sie haben mich nie erwischt." Die Frau überlegte lange, der Satz ließ sie nicht los. Sie ging doch zur Polizei. Erst daraufhin begannen die Ermittlungen wieder. Szenemitglieder wurden befragt, Telefone abgehört, Autos verwanzt. Seit April diesen Jahres sitzt S. in Untersuchungshaft.

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Und so ist 31 Jahre später eine entscheidende Frage, ob die Indizien reichen. Es gibt zwar die Aussagen verschiedener Szenemitglieder, aber es gibt keine DNA-Spuren, keine Fingerabdrücke. Genau darauf verwies dann auch einer der Verteidiger vor dem Gerichtsgebäude. Aus seiner Sicht könne die Tat nicht nachgewiesen werden, sein Ziel sei ein Freispruch seines Mandanten, der zu einem späteren Zeitpunkt auch aussagen werde.

Der Prozess wird am 28. November fortgesetzt.

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