Wuppertal:Verteidiger in eigener Sache

Prozess um 'Scharia-Polizei'

Auftritt mit Warnwesten und eindeutiger Schrift: Die „Scharia-Polizei“.

(Foto: Oliver Berg/dpa)

Der Islamist Sven Lau reklamiert die Idee der "Scharia-Polizei" für sich. Ein Islamforscher widerspricht.

Von Christian Wernicke, Wuppertal

Zeugen im großen Sitzungssaal des Wuppertaler Landgerichts finden ihren Platz auf halber Höhe - niedriger als der Richter zwar, aber höher als die Angeklagten im Parkett. So kommt es, dass Sven Lau, der frühere Islamist und Sympathisant einer syrischen Terrorgruppe, sich am Freitag erneut in der Position wiederfindet, die er vor fünf Jahren schon innehatte: Der Prediger sitzt über seinen früheren Jüngern, in ihm erkennt jeder im Saal sofort den Anführer jener "Scharia-Polizei", die im September 2014 mit ihren nächtlichen Aktionen in der Wuppertaler Innenstadt für bundesweites Aufsehen sorgte.

Sven Lau leugnet seine Rolle nicht. Schon auf die erste Frage von Holger Jung, dem Vorsitzenden Richter, räumt der 38 Jahre alte Mann mit dem Kinnbart und der mächtigen Stirn ein, allein er habe damals die Idee gehabt, abends durch Wuppertals Straßen zu ziehen und Muslime zu ermahnen, keine Kneipen, Spielcasinos oder Bordelle zu besuchen. "Menschliche Umläufe" nannte Lau das. Irgendwann habe jemand aus der Moschee vorgeschlagen, "dem Ganzen einen Namen zu geben", erinnert sich Lau, "Da habe ich gesagt: 'Lasst uns mal Sharia Police ausprobieren'." Diesen Namen habe dann einer der sieben Angeklagten auf fünf orangene Warnwesten gedruckt - fertig. Der Aufbruch am Abend des 3. September, der sogar Kanzlerin Angela Merkel empörte hatte und zur Anklage wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot bei Versammlungen führte, sei nur "eine spontane Aktion" gewesen.

Lau kann leicht reden. Obwohl er die Sache damals anzettelte, sitzt er heute nicht unter den Angeklagten. 2016 wurde das Wuppertaler Verfahren gegen ihn eingestellt - weil der Salafist sich wegen schwererer Vergehen anderswo verantworten musste: Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf verurteilte Lau im Juli 2017 wegen Unterstützung einer Terrormiliz in Syrien zu fünfeinhalb Jahren Haft. Der Zufall wollte es, dass Lau nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Strafe ausgerechnet jetzt als angeblich geläutert aus dem Gefängnis entlassen wurde. Der gelernte Brandmeister muss radikale Glaubensbrüder und Moscheen meiden und weiterhin an einem "Aussteigerprogramm" für Salafisten teilnehmen. Als potenzieller "Gefährder" steht er nach wie vor unter Beobachtung des NRW-Verfassungsschutzes - auch jetzt, als Zeuge vor Gericht.

Das Gericht muss nun prüfen, ob die Warnwesten samt der Selbstinszenierung als "Sharia Police" auf junge Muslime "eine suggestiv-militante, einschüchternde Wirkung" hätte haben können. Genau dieses Empfinden einer nur möglichen, subjektiven Bedrohung sei etwas, was der Rechtsstaat nicht durchgehen lassen dürfe, hatte der Bundesgerichtshof 2018 geurteilt - und einen früheren Freispruch aus Wuppertal verworfen.

Bei den Uniformen habe er sich von Karnevalskostümen inspirieren lassen, sagt Lau

Also will Richter Holger Jung nun genau wissen, wie es zu dem Namen kam. Lau räumt ein, er habe lieber "Police" als "Polizei" gewählt: "Ich bin von Karnevalskostümierungen ausgegangen, da steht ja auch mal 'Police' drauf." Mit der Wortwahl "Police" habe er sich "auf der sicheren Seite" gewähnt. Und das hätten in der Septembernacht zunächst auch die Streifenpolizisten und der Mann vom Staatsschutz so gesehen. Mehrere seiner Mitstreiter hätten ihn dennoch gewarnt, nicht zu sehr zu provozieren. Auf die Frage des Richters, warum er es trotzdem riskierte, erwidert Lau knapp: "Selbstüberschätzung."

Lau hat seine früheren Gefolgsleute entlastet. Mehrmals betont er, man habe niemanden eingeschüchtert, nie eine Seele bedroht: "Die Stadt war eh menschenleer." Ein Freispruch ist den sieben Angeklagten dennoch nicht sicher. Denn später behauptet ein Islamwissenschaftler des Landeskriminalamtes von NRW, die Westen-Männer von Wuppertal stellten sich ihm sehr wohl als "eine Parallele zu London" dar, seien eine Nachahmung zur dortigen "Sharia Police" von 2014. Das erfülle schon "eine abstrakte Dimension der Einschüchterung". Die Verteidiger dagegen warnten unisono, eine solche "abstrakte Dimension" reiche nicht für eine Verurteilung etwa zu Geldstrafen. Konkret hätten die Beschuldigten "einfach eine Spinneraktion" begangen, sagt ein Anwalt, selbst Muslim und im Alter der Angeklagten: "Konkret hätte ich mich über die totgelacht."

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