Wulff-Rücktritt:Wer entscheidet über Wulffs Ehrensold?

Altbundespräsident Walter Scheel findet, dass Christian Wulff auf seinen Ehrensold von 199.000 Euro im Jahr verzichten soll. Die Regierung hat aber offenbar keine Zweifel und will Wulff das Ruhegeld gewähren. Doch darf das Kabinett darüber überhaupt entscheiden?

Doris Mosandl

Das hat Walter Scheel keine Ruhe gelassen, dass Christian Wulff künftig Jahr für Jahr 199.000 Euro bekommen soll. In der Bild am Sonntag forderte er Wulff zum Verzicht auf. "Ich wünsche mir, dass Christian Wulff als Bundespräsident a. D. klug genug ist und auf seinen Ehrensold verzichtet", sagte der 92-Jährige. Damit könnte Wulff in der Bevölkerung verlorengegangenes Vertrauen und Glaubwürdigkeit zurückgewinnen.

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Bundespräsident Christian Wulff mit seiner Frau Bettina kurz bevor er seinen Rücktritt erklärte. Jetzt geht es um die Frage, ob Wulff nach seinem Ausscheiden einen Ehrensold in Höhe von 199.000 Euro bekommt.

(Foto: dpa)

Aus Regierungskreisen verlautete bereits, dass die Regierung dem zurückgetretenen Bundespräsidenten das Geld gewähren will. Ein nicht namentlich genanntes Kabinettsmitglied sagte der Mitteldeutschen Zeitung, der Ehrensold stehe Wulff rechtlich zweifellos zu. "Ich gehe deshalb davon aus, dass das Kabinett Wulff den Ehrensold zusprechen wird."

Allerdings stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung diese Entscheidung überhaupt treffen darf.

Gesetz sieht keine klare Regelung vor

Geregelt wird die Alimentierung im "Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten", 1953 in Kraft getreten. Dieses Gesetz umfasst gerade einmal sieben Paragraphen - darunter sucht man allerdings vergeblich eine Regelung, die klärt, wer im Zweifel darüber entscheidet, ob ein Ehrensold gezahlt wird oder nicht.

Bislang hat diese Frage auch kaum eine Rolle gespielt. Erst mit dem Rücktritt von Christian Wulff kommt nun eine Debatte auf, wann ein ehemaliges Staatsoberhaupt den Ehrensold bekommen darf. Laut Gesetz steht es ihm nur zu, wenn der Bundespräsident aus einem von drei Gründen aus dem Amt scheiden: wegen Ablaufs seiner Amtszeit, aus gesundheitlichen oder aus politischen Gründen. Bei Wulff kommt indes nur der letzte der drei Gründe in Frage - wenn überhaupt. Ob der Rücktritt aus politischen oder nicht vielmehr aus privaten Motiven erfolgt ist, ist nach Ansicht von Experten nicht eindeutig zu beantworten.

Auch der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim sieht hier ein Defizit. "Das Gesetz über Ruhebezüge des Bundespräsidenten sagt nichts darüber, wer im Falle eines Rücktritts darüber entscheidet, ob die im Gesetz genannten Gründe vorliegen oder nicht", schrieb der Professor an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer schon Ende Januar in einem Beitrag in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht.

Dennoch kommt der Staatsrechtler zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung über den Ehrensold letztlich doch bei der Regierung liegen muss. Für die Begründung muss man allerdings weit in die Vergangenheit zurück gehen. Das "Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten" (aus dem Jahr 1953) sei die Nachfolgeschrift des "Gesetzes über das Ruhegehalt des Reichspräsidenten" (1922). Und in diesem oblag die Beurteilung ausdrücklich der Reichsregierung. "Auf Grund der ausdrücklich erklärten engen Anlehnung des Bundespräsidenten-Gesetzes an das Reichspräsidenten-Gesetz ist im Falle des Bundespräsidenten die Bundesregierung für die Beurteilung zuständig", resümiert von Arnim.

Ohne Ehrensold "ziemlich mittellos"

Gleichzeitig mahnt der Staatsrechtler aber, dass die Regierung bei der Entscheidung an "Gesetz und Recht" gebunden sei und nicht nach politischem Ermessen entscheiden dürfe. Ob sich die Regierung tatsächlich daran hält, könne indes nur der Bundesrechnungshof überwachen - und die Öffentlichkeit, wie von Arnim schreibt. Der Jurist geht übrigens davon aus, dass Wulff der Ehrensold schon alleine deshalb nicht zusteht, weil er aus privaten und nicht aus politischen Gründen zurückgetreten sei.

Verwehrt das Kabinett Wulff den Ehrensold, so steht er laut von Arnim erst einmal "ziemlich mittellos" dar. Zwar habe er noch Ruhegehaltsansprüche aus seiner Zeit als Ministerpräsident und niedersächsischer Landtagsabgeordneter. Die erhalte er aber frühestens im Alter von 60 bzw. 57 Jahren - Wulff ist aber gerade einmal 52 Jahre.

Ganz ohne Gehalt muss der frühere Bundespräsident laut von Arnim aber in keinem Fall auskommen. Im Zweifel würde dann zumindest das aus seiner Zeit als Ministerpräsident erworbene Übergangsgeld wieder aufleben: laut von Arnim wären das immerhin etwa 7000 Euro monatlich. Doch auch dieses Gehalt fließt nicht endlos, sondern endet laut zwei Jahre nach dem Ausscheiden als Ministerpräsident. Im Fall Wulff wäre das schon Ende Juni 2012.

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