In den vergangenen Jahren haben sich die deutschen Staatsanwaltschaften wunderbar gemacht. Sie haben gelernt, Bilanzen zu lesen. Sie lassen sich nicht mehr einschüchtern von großen Firmen, großen Namen und großen Bilanzsummen. Die Staatsanwälte sind zwar noch immer Beamte, genießen noch immer nicht die Unabhängigkeit der Richter. Aber sie haben ein neues, stolzes Rechtsbewusstsein; und sie haben sich den Respekt der Gesellschaft verdient.
Diesen Respekt gefährdet, ja zerstört die Staatsanwaltschaft in Niedersachsen. Die Art und Weise, wie sie das Wulff-Verfahren betrieben hat und weiter betreibt, ist ungut, unstatthaft und unanständig. Die Ermittlungen sind einseitig, sie sind auf beinah schon lächerliche Weise parteilich.
Der zuständige Generalstaatsanwalt tritt auf, als habe er einen Kampf auszufechten mit dem Ex-Bundespräsidenten, und als hingen sein Verdienst und sein Einkommen von der Verurteilung Wulffs ab. Für Staatsanwälte gelten leider, anders als für Richter, die Befangenheitsvorschriften nicht. Ansonsten müssten sich die mit der Causa Wulff befassten Staatsanwälte selbst als befangen ablehnen.
Natürlich machen auch die besten Staatsanwälte Fehler. Natürlich halten auch gute Staatsanwälte öffentlichem Druck nicht immer stand. Aber dann gehört es sich, Fehler einzuräumen. Diese Souveränität vermisst man bei der Staatsanwaltschaft in Hannover schmerzlich.