Wulff-Prozess:Staatsanwälte beantragen neue Beweisaufnahme

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Eigentlich steht der Wulff-Prozess bereits kurz vor dem Ende: Heute wurden vor dem Landgericht Hannover die Plädoyers gehalten. Christian Wulff zeigte sich in seinem Schlusswort versöhnlich. Doch die Staatsanwaltschaft lässt nicht locker.

Im Korruptionsprozess gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff hat die Staatsanwaltschaft die Wiederaufnahme der Beweisaufnahme verlangt. Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer hielt deshalb zwar vor dem Landgericht Hannover sein Plädoyer, stellte aber zunächst noch keinen Antrag auf das Strafmaß für Wulff.

Nach seiner Darstellung verhielt sich Wulff in seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident korrupt: Beim Schreiben eines Briefes an den Siemens-Konzern habe er sich vom Wunsch des Filmemachers David Groenewolds "leiten lassen". In dem Schreiben hatte sich Wulff für ein Filmprojekt Groenewolds eingesetzt.

Verteidigung plädiert auf Freispruch

Die Verteidigung forderte in ihrem Plädoyer einen Freispruch des Ex-Bundespräsidenten. "Ich beantrage, Christian Wulff umfassend von den erhobenen Vorwürfen freizusprechen", sagte Verteidiger Peter Nagel.

Wulff habe seinerzeit nichts davon gewusst, dass Filmmanager David Groenewold Kosten für eine private Reise des Ehepaars Wulff nach München übernommen habe, führte Nagel aus. "Wenn die eine Seite nicht weiß, was die andere Seite tut, scheiden Korruptionsvorwürfe aus," betonte er.

Auch Wulff selbst äußerte sich nach Abschluss der Plädoyers und zeigte sich in seinem Schlusswort versöhnlich. "Ich hoffe, dass sich die Wogen glätten auf beiden Seiten, mit dem Urteil, das wir erwarten können", sagte Wulff. Die vergangenen zwei Jahre seien für ihn kein Spiel gewesen, er habe sie auch nicht als Heimspiel empfunden. Die gesamte Anklage gegen ihn habe sich auf falsche Vermutungen gestützt, so Wulff in seinen letzten Worten als Angeklagter.

Über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Wiederaufnahme der Beweisannahme gibt es noch keine Entscheidung des Gerichts. Es wird aber damit gerechnet, dass die Zweite Große Strafkammer die Forderung ablehnt und am Donnerstag kommender Woche ihr Urteil spricht.

Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer hatte bereits am vorangegangenen Prozesstag versucht, mit neuen Anträgen die Beweisaufnahme wieder zu öffnen - und hatte damit für einen Streit mit dem Richter gesorgt. Der Vorsitzende Richter Frank Rosenow hatte Staatsanwalt Eimterbäumer vorgehalten, dass die Anklage nach und nach neue Beweismittel vorlege, die dem Gericht bisher unbekannt seien. Überraschend hatte er sogar mit einem Abbruch des Verfahrens gedroht und alle neuen Beweisanträge der Staatsanwaltschaft abgewiesen.

© Süddeutsche.de/afp/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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