Wohnungspolitik - Berlin:Senat will Umwandlung von Mietwohnungen erschweren

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Berlin (dpa/bb) - Der Berliner Senat will die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erschweren. Wie Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) am Dienstag mitteilte, soll die ganze Stadt per Rechtsverordnung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen werden - Umwandlungen in bestehenden Gebäuden ab fünf Wohnungen bedürfen dann einer behördlichen Genehmigung.

Ein komplettes Umwandlungsverbot bedeutet das zwar nicht, weil Ausnahmen vorgesehen sind, etwa im Falle eines Verkaufs an Mieter. Gleichwohl erhofft sich der Senat, den anhaltenden Trend zur Umwandlung zumindest zu bremsen, wie Scheel deutlich machte. Denn: "Die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum führt zum Verlust an bedarfsgerechten Mietwohnraum in der gesamten Stadt."

Möglich gemacht hat die neue Regelung das erst kürzlich beschlossene Baulandmobilisierungsgesetz auf Bundesebene. Es erlaubt den Ländern, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt auszuweisen. Allerdings ist das Ganze bis spätestens Ende 2025 befristet.

Der Berliner Mieterverein begrüßte das Vorgehen des Senats, hätte sich aber nach den Worten von Geschäftsführer Reiner Wild noch schärfere Maßnahmen gewünscht. "Berlin braucht keinen Zuwachs an Eigentumswohnungen", so Wild. "Schon heute werden circa zwei Drittel aller umgewandelten Wohnungen vermietet. Es geht also im Kern nicht um eine Selbstnutzung zum Beispiel als ergänzende Altersvorsorge, sondern um ein Geschäftsmodell zu Lasten der Mieter und Mieterinnen."

Die Wirtschaft reagierte hingegen ablehnend. "Ein Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen wird keine einzige neue Wohnung schaffen und vielen Berlinern die Perspektive nehmen, mit Wohneigentum ihre Altersvorsorge zu betreiben", erklärte der Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK), Jan Eder. Die Vereinigung der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg forderte "mehr Bauen statt weitere Konfrontation".

Scheel hofft, dass die Rechtsverordnung nun so schnell wie möglich im Rat der Bürgermeister abgesegnet wird, der am Donnerstag zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommt. Nach erneuter Befassung und dem Beschluss im Senat könne das Vorhaben dann in drei oder vier Wochen in Kraft treten. Vorbehalten in den Bezirken hofft Scheel mit dem Versprechen zu begegnen, für zusätzliches Personal zu sorgen, damit die Bestimmungen auch konsequent umgesetzt werden können.

2020 wurden in Berlin nach früheren Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung rund 18.800 Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt. Das waren gut 6000 Wohnungen mehr als im Jahr davor. Seit 1991 wurden laut Mieterverein etwa 290.000 Wohnungen in Einzeleigentum umgewandelt. Beschränkungen hierfür gibt es bisher bereits in sogenannten Milieuschutzgebieten zum Erhalt der Sozialstruktur, allerdings greifen zahlreiche Ausnahmetatbestände.

© dpa-infocom, dpa:210720-99-452529/3

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