Wohnungsnot:Mieterverein: Immer mehr Kündigungen wegen Eigenbedarf

Lesezeit: 1 Min.

Immer mehr Kündigungen wegen Eigenbedarf. (Archivbild) (Foto: Christian Charisius/dpa)

Der Wohnungsmarkt in Hamburg ist sehr angespannt. Neben einer historisch niedrigen Leerstandsquote gibt es zunehmend Eigenbedarfskündigungen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Hamburg (dpa/lno) - Auf dem Hamburger Wohnungsmarkt gibt es nach Angaben des Mietervereins immer mehr Kündigungen wegen Eigenbedarf. „Die Eigenbedarfskündigung wird sowohl als Instrument zur Freimachung von Wohnraum genutzt, der verkauft oder teurer vermietet werden soll, als auch für den Fall, dass Mieter ihre Rechte wahrnehmen und dadurch unbequem werden“, sagte Marielle Eifler, stellvertretende Vorsitzende des Mietervereins zu Hamburg, der Deutschen Presse-Agentur. 

Vollständige Zahlen liegen dem Verein nicht vor. „Wir können nur zurückgreifen auf die Statistik der Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes, wonach es in den letzten drei Jahren 100 Fälle gab, wo die Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen wurde“, sagte Eifler. Der Mieterverein geht davon aus, dass mindestens doppelt so viele Verfahren in Hamburg vor Gericht lagen, die nicht von der Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes betreut wurden.

Vermutung: Wohnraum soll frei gemacht werden

Zu den Gründen vermutet der Mieterverein: „In Hamburg haben wir einen sehr angespannten Wohnungsmarkt, eine historisch niedrige Leerstandsquote, wenig Fluktuation mit den typischen Folgen (Lock-in-Effekt) und mehr Vermieterkündigungen. Es liegt dann die Vermutung nahe, dass hier Wohnraum frei gemacht werden soll, um diesen dann am Markt möglichst gewinnbringend weiterzuvermieten“, sagte Eifler.

Der Mieterverein rät dazu, nur in besonders schwerwiegenden Fällen den Gerichtsweg zu beschreiten. Die Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes berichte von vielen Verfahren, die zum Nachteil der Mieterseite ausgegangen seien, weil sich die Behauptung, der Eigenbedarf sei vorgetäuscht gewesen, nicht zur Überzeugung des Gerichts beweisen ließ. „Daher ist es immer gut, sich vor einem gerichtlichen Verfahren Rechtsrat einzuholen und möglichst eine einvernehmliche Lösung mit der Vermieterseite zu finden, ohne vor Gericht gehen zu müssen“, meinte die Expertin. 

 

© dpa-infocom, dpa:240902-930-220280/1

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