Wohnungsmarkt:Mietpreisbremse verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht als Gegner der Gentrifizierung: Die Deckelung von Mieten sei rechtens, da es im öffentlichen Interesse liege, schicke Stadtteile nicht nur dem zahlungskräftigen Klientel zu überlassen.

Von Thomas Öchsner

55 Quadratmeter, München- Schwabing: 1044 Euro sollte die Wohnung kosten. Nach dem Einzug zog der Mieter die Mietpreisbremse und spart jetzt 156 Euro im Monat. Das Beispiel des Mietrechtsportals wenigermiete.de zeigt, was die Mietpreisbremse wert sein kann. Jetzt können Mieterschützer einen weiteren Erfolg für sich verbuchen: Das Bundesverfassungsgericht hat gegen den Mietendeckel per Gesetz nichts einzuwenden.

Der Beschluss, den das höchste deutsche Gericht am Dienstag veröffentlichte, lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Demnach ist die Mietpreisbremse verfassungsgemäß. Sie verletze weder das Eigentumsrecht von Vermietern noch die Vertragsfreiheit oder den Grundsatz der Gleichbehandlung, so die Karlsruher Richter. "Es liegt im öffentlichen Interesse, der Verdrängung wirtschaftlich weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen aus stark nachgefragten Stadtteilen entgegenzuwirken", stellte das Gericht fest. Die Regulierung sei geeignet, "Preisspitzen auf angespannten Wohnungsmärkten" entgegenzuwirken. Damit könne sie "zumindest die Voraussetzungen für einen Marktzugang einkommensschwächerer Mieter schaffen". Der Mietendeckel sei auch für Vermieter zumutbar, diese könnten nicht darauf vertrauen, dass sie auf Dauer von der Rechtslage profitieren und höchstmögliche Mieteinnahmen erzielen können.

In den vorliegenden Fällen ging es um die 2015 im Stadtgebiet von Berlin eingeführte Mietpreisbremse. Landesregierungen dürfen in Deutschland den Mietendeckel per Verordnung in Kraft setzen. Dieser sieht vor, dass die Miete nach einem Einzug nicht mehr als zehn Prozent über der "ortsüblichen Vergleichsmiete" liegen darf. Es gibt aber viele Ausnahmen, etwa bei Neubauten, Sanierungen oder wenn die Miete des Vormieters schon höher war. Ende 2018 galt die Preisbremse in 313 Kommunen, in der fast ein Drittel der Bevölkerung Deutschlands wohnte. In Karlsruhe ging es nun um zwei Beschwerden: Eine Vermieterin hatte geklagt, weil sie wegen Überschreitens der Preisbremse Geld zurückzahlen sollte. Außerdem hielt eine Kammer des Berliner Landgerichts die Regelungen für verfassungswidrig.

Lukas Siebenkotten, der Präsident des Deutschen Mieterbunds, zeigte sich über die Entscheidung in Karlsruhe hoch erfreut. Diese zeige, dass Mieterschutz selbstverständlich mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Dieser erfülle "den Grundsatz der Sozialpflichtigkeit des Eigentums mit Leben".

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