Wohnungsbau:Suche nach dem Anreiz

An der Frage, wie der Bau von dringend benötigten Wohnungen gefördert werden kann, entzündet sich ein Streit zwischen Finanz- und Bauministerium.

Von Cerstin Gammelin

500 Millionen Euro, jährlich von 2016 bis 2019, zweckgebunden für sozialen Wohnungsbau, das müsse reichen. Finanzstaatssekretär Michael Meister hat am Dienstag nach Angaben von Teilnehmern der Unionsarbeitsgruppe Finanzen im Bundestag keinen Zweifel an der neuen Linie seines Hauses gelassen. Nach der ungewöhnlich großzügigen Bewilligung von Milliardenhilfen für die Versorgung und Integration der nach Deutschland ziehenden Asylbewerber wird jetzt an anderer Stelle gespart. Unter anderem bei der ursprünglich geplanten steuerlichen Förderung von allgemeinem Wohnungsneubau in Gebieten, in denen Wohnraum ohnehin knapp ist. Wegen des Neubaus von Wohnungen, in denen ganz durchschnittliche Bürger wohnen, will Schäuble keinesfalls auf Steuereinnahmen verzichten, die womöglich mit darüber entscheiden, ob am Ende des Jahres 2016 die schwarze Null gehalten werden kann.

Die Ankündigung des Finanzstaatssekretärs habe bei einigen Unionsabgeordneten für Unruhe gesorgt, hieß es weiter. Nicht wenige von ihnen hatten gehofft, ihren Wahlkreisen die steuerliche Förderung des allgemeinen Wohnungsneubaus als gute Nachricht übermitteln zu können. Bis zum Flüchtlingsgipfel im Bundeskanzleramt am vergangenen Donnerstag galt schließlich der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 6. September. Darin ist vermerkt: "Der Bund und die Länder prüfen, wie mittels steuerlicher Anreizinstrumente der Neubau von preiswertem Wohnraum in Gebieten mit angespannter Wohnungslage gefördert werden kann."

In der Freude über die Großzügigkeit des Bundesfinanzministers auf dem Flüchtlingsgipfel war dann untergegangen, dass der Beschluss des Koalitionsausschusses mit einem Wort entscheidend verändert wurde. Die Anreizinstrumente müssen nicht mehr "steuerliche" sein, sondern "geeignete".

Weshalb das Bundesfinanzministerium am Dienstag auf Nachfrage mitteilen ließ, die Kollegen vom Bundesbauministerium seien jetzt in der Pflicht, sich "geeignete Anreizinstrumente" zu überlegen. Man könne auch das Baurecht modernisieren oder die Genehmigungsverfahren vereinfachen.

Wie zu erwarten, birgt die geänderte Beschlusslage ein nicht zu unterschätzendes Konfliktpotenzial. Weshalb Bundesbauministerin Barbara Hendricks keinesfalls bereit ist, auf die einst zugesagten steuerlichen Anreize in Gebieten mit Mietpreisbremse zu verzichten. Das Bundesbauministerium gehe davon aus, dass das Bundesfinanzministerium zeitnah geeignete Abschreibungsmodelle vorschlagen werde, hieß es am Dienstag in ihrem Ministerium. Hendricks sei offen für alle Modelle, Hauptsache sei, "dass die steuerliche Förderung kommt". Um den Prozess zu beschleunigen, gehe das Ministerium davon aus, dass eine Arbeitsgruppe gegründet werde, die diverse steuerliche Abschreibungsmodelle prüft.

Dass sich Schäuble und sein Ministerium dagegen wehren, liegt auch daran, dass die Abschreibungen zu niedrigeren Steuereinnahmen führen würden, die sich über den Zeitraum der Förderung leicht auf einige Milliarden Euro summieren können. Selbst wenn diese Steuerausfälle über den üblichen Schlüssel auf Bund, Länder und Kommunen übertragen würden, müsste der Bund knapp die Hälfte übernehmen.

Das Bundeskabinett verabschiedete am Dienstag den Entwurf Schäubles für den Nachtragshaushalt 2015. Danach soll die bisher für dieses Jahr vorgesehene Entlastung der Länder und Kommunen um eine weitere Milliarde Euro auf zwei Milliarden Euro angehoben werden. Schäuble will zudem eine Rücklage in Höhe von fünf Milliarden Euro bilden, die von 2016 an zur Finanzierung der Asylsuchenden eingesetzt werden. Wie unsicher die Planung für 2016 ist, verdeutlicht ein Hinweis, den das Finanzministerium am Dienstag veröffentlichte: Falls sich zum Jahresabschluss 2015 weitere Entlastungen im Bundeshaushalt ergeben, "werden diese ebenfalls in die Rücklage fließen".

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