Katholische Kirche:Anwälte fordern Veröffentlichung des Missbrauchsgutachtens

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Er verzichtet in diesem Fall darauf, die Verjährung des Falls ins Feld zu führen: der Kölner Erzbischof Kardinal Rainer Maria Woelki. (Foto: Marius Becker/dpa/picture alliance)

Der Kölner Kardinal Woelki hat das Papier bisher zurückgehalten, angeblich wegen methodischer Mängel. Nun schlagen die Gutachter vor, den Text auf ihrer Homepage publizieren zu dürfen.

Von Matthias Drobinski und Annette Zoch, München

Im Gutachterstreit um die Missbrauchsaufarbeitung im Erzbistum Köln gehen die Urheber der ersten, unter Verschluss gehaltenen Studie in die Offensive: Die Münchner Anwaltskanzlei Westphal Spilker Wastl (WSW) fordert eine unverzügliche Veröffentlichung ihres Gutachtens. Die Juristen bieten an, dafür die "volle und alleinige Verantwortung" zu übernehmen.

In einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme gehen sie hart mit den Anwälten der Kirche ins Gericht. Das Gutachten des Frankfurter Richters und Strafrechtsprofessors Matthias Jahn, mit dem das Erzbistum die Nichtveröffentlichung des WSW-Gutachtens begründet hatte, leidet nach Ansicht der Münchner Juristen an "methodischen und anderen schwerwiegenden Fehlern".

Pikant daran: Genau diesen Vorwurf hatte Jahn der Münchner Kanzlei gemacht. Dies diente als Begründung für den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki, das Münchner Gutachten nicht zu veröffentlichen. Es liegt bis heute in der Schublade.

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In zehn Punkten legen die WSW-Anwälte in ihrer Stellungnahme ihre Kritik am Jahn-Gutachten dar. Zentraler Fehler des Gutachtens sei, dass es den Auftrag des Erzbistums Köln an die Kanzlei WSW "selektiv und unvollständig" darstelle. Das Erzbistum habe ausdrücklich nicht "eine bloße Rechtmäßigkeitskontrolle" gewünscht, sondern "gerade auch die Bewertung der Angemessenheit des Verhaltens hochrangiger Bistumsverantwortlicher unter Namensnennung gefordert".

Haben die Juristen des Erzbistums Betroffene zu wenig beachtet?

Ein weiterer Vorwurf lautet, dass die kirchenrechtlichen Ausführungen fehlerhaft seien. Dabei verweisen die Münchner Juristen auf den Innsbrucker Kirchenrechtsprofessor Wilhelm Rees und dessen Münsteraner Kollegen Thomas Schüller. Bei der Frage nach der Verantwortung von hochrangigen Klerikern bei der Behandlung von Missbrauchsfällen geht es vielfach darum, ob das Kirchenrecht Verantwortlichen einen Handlungsspielraum ließ.

Ein weiterer schwerer Vorwurf der Kanzlei WSW ist, dass die Juristen des Erzbistums Köln zu wenig die Bedürfnisse der Betroffenen in den Blick nähmen. Wenn in deren Gegengutachten kritisiert werde, dass lediglich 15 Fälle exemplarisch dargestellt werden, "übersieht es das berechtigte Interesse der von sexuellem Missbrauch Betroffenen, nicht der Gefahr einer weiteren Retraumatisierung ausgesetzt zu werden". Zugleich habe man, so WSW, durch die Auswahl die Persönlichkeitsrechte etwaiger Täter mit untergeordneter Stellung in der Erzdiözese berücksichtigt.

Seit der Veröffentlichung des Gegengutachtens Ende Oktober 2020 habe Matthias Jahn seine 22 Seiten mehrfach im Auftrag der Leitungsebene des Erzbistums Köln öffentlich verteidigen dürfen, schreiben die WSW-Juristen. Zuletzt bei einem Hintergrundgespräch, das platzte, weil sich Journalisten weigerten, vorher eine Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen. "Bei keinem dieser Auftritte hatten wir die Möglichkeit, zur Kritik an unserem für das Erzbistum Köln erstellten Gutachten Stellung zu nehmen", so die Kanzlei WSW.

Die Münchner Anwälte bieten dem Erzbistum Köln an, das Gutachten ausschließlich auf der eigenen Homepage zu veröffentlichen, "sodass unserer Einschätzung nach jegliches Haftungsrisiko des Erzbistums von vornherein ausschied und auch heute noch ausscheidet". Kölns Nachbarbistum Aachen hatte ebenfalls WSW mit einem Gutachten beauftragt. Dieses wurde jedoch mit Einverständnis der Kirche komplett veröffentlicht. Eine Klage gegen dieses Gutachten ist bislang nicht eingegangen.

Im Bistum Münster taucht plötzlich eine Akte auf. Beim Aufräumen

Der kritisierte Strafrechtler Jahn wies die Vorwürfe zurück. Gegenstand des Gutachtens sei allein die Frage gewesen, "ob die Einschätzung der Rechtmäßigkeit des Handelns von Verantwortlichen rechtsmethodisch haltbar ist". An dem Ergebnis, "dass die Ausarbeitung der Münchener Anwälte dafür nach wissenschaftlichen Maßstäben keine Grundlage bietet, hat sich nichts geändert". Auch das Erzbistum Köln bleibt bei seiner negativen Einschätzung des Gutachtens: Es sei wegen seiner handwerklichen Mängel "untauglich", teilte die Pressestelle des Erzbistums mit. Der "Veröffentlichung eines rechtswidrigen Gutachtens" könne man nicht zustimmen.

Unterdessen ist im Bistum Münster unerwartet eine Akte über den zweimal wegen Missbrauchs verurteilten und inzwischen aus dem Klerikerstand entlassenen Priester A. aufgetaucht. Bei Umräumarbeiten des Bistumsarchivs habe ein Mitarbeiter sie entdeckt, teilte die Diözese am Freitag mit. Trotz der Verurteilungen konnte der heute 87-jährige A. über Jahrzehnte in seinem Heimatbistum Köln sowie in den Bistümern Münster und Essen als Seelsorger arbeiten. Im vergangenen November wurde er aus dem Klerikerstand entlassen. Den Umgang mit A. hatte Kardinal Woelki als "jahrzehntelange Aneinanderreihung schwerer Fehler" bezeichnet.

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