Wochengrafik:Weiter Streit über das Werbeverbot

Union und SPD streiten über Paragraf 218 und 219a. Aber wieviele Abtreibungen gibt es überhaupt? Und was sind die Gründe dafür?

Recherche: Michaela Schwinn, Grafik: Julian Hosse

Leidenschaftlich stritten Union und SPD in den vergangenen Monaten über Paragraf 219a, der sogenannte Werbung für Abtreibungen unter Strafe stellt: Soll er abgeschafft, geändert oder beibehalten werden? Heraus kam ein Kompromiss: Ärzte und Kliniken dürfen künftig darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Für mehr Informationen müssen sich Frauen aber an Behörden oder Beratungsstellen wenden. Bei der ersten Lesung im Bundestag am Freitag verteidigten die Koalitionspartner den Gesetzentwurf: Er verbessere die Situation betroffener Frauen wesentlich, sagte Justizministerin Katarina Barley (SPD). Kritik kam von der Opposition. So hält die FDP den Kompromiss für verfassungswidrig: Ärzte dürften weiterhin nicht umfänglich über ihre Arbeit informieren, sagte der Abgeordnete Stephan Thomae. Nichts ändern wird das Vorhaben jedoch daran, dass es immer weniger Ärzte gibt, an die sich Frauen wenden können.

2017 wurden laut Statistischem Bundesamt in 1200 Einrichtungen Abbrüche vorgenommen, 2003 waren es noch 2000. In Niederbayern etwa gibt es nur noch einen Arzt, der Abbrüche vornimmt - bald wird er in Rente gehen. Kein Kollege, keine Klinik im Umkreis von 100 Kilometern nimmt die Eingriffe sonst vor. Solche Versorgungslücken müssen geschlossen werden, forderte am Freitag Familienministerin Franziska Giffey (SPD). Jede Frau brauche einen Arzt in ihrer Nähe, der den Eingriff ausführen kann.

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