Wochengrafik:Skurrile Unterschriften

In Bayern erhielten dieser Tage zahlreiche Familien Post von Markus Söder mit Details zum geplanten Familiengeld. Dabei konnten sie die Unterschrift ihres Ministerpräsidenten begutachten - ein Überblick über prominente Signaturen.

Von Anna Reuß

In Europa gilt die handschriftliche Unterzeichnung seit der Neuzeit als rechtsverbindlich. Die Unterschrift gilt als eindeutige Willensbekundung und als Identitätsnachweis des Unterzeichnenden. Sie darf krakelig und verschnörkelt sein, nicht einmal leserlich muss sie sein. Allerdings muss sie individuelle, charakteristische Merkmale aufweisen und einmalig sein. Der Bundesgerichtshof hat detailliert festgelegt, was das bedeutet. Sie wird als "ein aus Buchstaben einer üblichen Schrift bestehendes Gebilde" definiert. So ist es nicht erlaubt, mit einem fremden Namen zu unterschreiben, mit einem Künstlernamen hingegen schon, wenn dieser allgemein bekannt ist. In Deutschland muss die Unterschrift den vollen Familiennamen enthalten, der Vorname alleine genügt nicht. Auch Abkürzungen sind nicht erlaubt, genauso wenig wie drei Kreuze oder Symbole. Sogenannte Faksimiles, also maschinelle oder elektronische Vervielfältigungen der Unterschrift zählen auch nicht: Gültig ist die Signatur nur, wenn sie eigenhändig unter ein Schriftstück gesetzt wird. Vor allem muss aus dem Schriftzug hervorgehen, von wem er stammt. Das bedeutet, dass die Unterschrift zumindest Andeutungen von Schrift aufweisen muss.

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