BGH-Urteil:Antijüdische Schmähplastik darf bleiben

Stadtkirche von Wittenberg

Laut BGH hat die Stadtkirche von Wittenberg in Sachsen-Anhalt das beleidigende "Judensau-Relief" durch Bronzeplatte und Gedenktafel ausreichend eingeordnet.

(Foto: Jens Meyer/AP)

Seit dem 13. Jahrhundert hängt das antisemitische "Judensau-Relief" an der Stadtkirche in Wittenberg - einst Wirkungsstätte des Reformators Martin Luther. Der Bundesgerichtshof sieht darin keine Rechtsverletzung, weil die Kirche das Schandmal in ein Mahnmal verwandelt habe.

Von Iris Mayer, Wittenberg

Die antijüdische Schmähplastik an der Wittenberger Stadtkirche darf hängen bleiben. Der Bundesgerichtshof wies am Dienstag die Klage eines Mitglieds einer jüdischen Gemeinde ab, das die Entfernung des Sandsteinreliefs aus dem 13. Jahrhundert verlangt hatte. Der Kläger sah dadurch das Judentum und sich selbst diffamiert. Die Richter erkannten dagegen keine "gegenwärtige Rechtsverletzung", weil die Kirche die Historie mit einer Bodenplatte und einem Aufsteller ergänzt und sich so erfolgreich vom Inhalt des Reliefs distanziert habe. Aus einem Schandmal sei ein Mahnmal geworden.

Wer nicht um das antijüdische Sandsteinrelief aus dem 13. Jahrhundert weiß, der entdeckt es möglicherweise nicht gleich auf Anhieb an der Südostecke der Stadtkirche Wittenberg. Es zeigt eine Sau, an deren Zitzen zwei Menschen saugen - durch Spitzhüte als Juden zu identifizieren. Ein Dritter hebt den Schwanz des Tieres und schaut ihm in den After, laut BGH handelt es sich bei der Darstellung um einen Rabbiner. Schweine gelten im jüdischen Glauben als unrein - ähnlich herabwürdigende Darstellungen finden sich auch an anderen Kirchen.

Das Relief sei "weithin bekannt und bleibt für jede Generation ein beunruhigendes Erbe", sagt die Stadtkirchengemeinde.

Das Relief sei "weithin bekannt und bleibt für jede Generation ein beunruhigendes Erbe", sagt die Stadtkirchengemeinde.

(Foto: Jens Meyer/AP)

Die Stadtkirchengemeinde hat wiederholt erklärt, die Schmähplastik sei ebenso schwieriges Erbe wie Dokument der Zeitgeschichte. Das Relief, "ist weithin bekannt und bleibt für jede Generation ein beunruhigendes Erbe". Seit 1988 ist im Boden eine Bronzeplatte eingelassen, die an die Judenpogrome der Nationalsozialisten erinnern soll, zudem wird das Relief in einem Aufsteller erläutert. Dem Kläger reichte das nicht aus, er wollte die 2017 renovierte Plastik entfernt haben.

Der Pfarrer der Stadtkirche, Alexander Garth, sagte der SZ, das Urteil sei ein Ansporn, der "schrecklichen Plastik" eine noch deutlichere Botschaft entgegenzusetzen. Er kündigte für den Herbst ein Gedenkkonzept an, "so dass es jeder Besucher sofort erfasst und nicht nur interessierte Akademiker". Der Zentralrat der Juden wünschte sich in einer Stellungnahme ein klareres Schuldbekenntnis der Kirche.

"In Stein gemeißelter Antisemitismus"

Der Vorsitzende Richter des sechsten Zivilsenats am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, Stephan Seiters, hatte bei der mündlichen Verhandlung vor zwei Wochen gesagt, für sich betrachtet sei das Relief "in Stein gemeißelter Antisemitismus". Im Urteil wiesen die Richter nun darauf hin, dass die Kirchengemeinde das Schmährelief durch die Bodenplatte und den Aufsteller für einen unvoreingenommenen Beobachter "in ein Mahnmal zum Zwecke des Gedenkens und der Erinnerung an die jahrhundertelange Diskriminierung und Verfolgung von Juden bis hin zur Shoah umgewandelt und sich von der diffamierenden und judenfeindlichen Aussage distanziert" habe.

Kläger Dietrich Düllmann, der nach eigenen Angaben 1978 zum Judentum konvertiert ist und sich seither Michael nennt, sieht im "Judensau-Relief" nur ein Beispiel für viele Verfehlungen der Kirche. Insbesondere den Reformator Martin Luther, der in eben jener Kirche in Wittenberg predigte, bezeichnet Düllmann als "Erz-Antisemiten".

Düllmann war zuvor schon vor dem Landgericht Dessau-Roßlau und dem Oberlandesgericht Naumburg mit seiner Klage gescheitert. Für den Fall einer Niederlage vor dem BGH hatte er angekündigt, zum Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Dort gehe es nicht um zivilrechtliche Fragen nach Beleidigung und Unterlassung, sondern um das Grundgesetz und die Würde des Menschen. Und sollte auch das nichts bringen, bleibe ihm noch der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Mit Material von dpa und epd.

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