Wirtschaftspolitik - Stuttgart:Rettungsschirm für mittelgroße Unternehmen mäßig gefragt

Baden-Württemberg
Euro-Geldscheine liegen hintereinander. Foto: Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Stuttgart (dpa/lsw) - Die Nachfrage nach dem vom Land Baden-Württemberg aufgespannten Corona-Rettungsschirm für mittelgroße Unternehmen ist bisher mäßig. Seit dem Start des Beteiligungsfonds im Dezember gebe es nur einen vorläufigen Antrag und darüber hinaus vier "konkrete Interessenbekundungen", teilte das CDU-geführte Landeswirtschaftsministerium auf Anfrage mit.

Das Programm richtet sich an Firmen mit mindestens 50 und maximal 250 Mitarbeitern, die von der Corona-Pandemie besonders betroffen sind. Es geht es darum, dass das Land sich etwa als stiller Gesellschafter in Firmen einkauft oder Nachrangdarlehen gewährt, um pandemiebedingte Eigenkapitalverluste teils wieder auszugleichen.

Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums bezeichnete den Beteiligungsfonds als "Ultima Ratio" für unter Druck geratene Firmen aus dem Südwesten - man freue sich, wenn nicht allzu viele Unternehmen von diesem letzten Mittel Gebrauch machen müssten, sondern wenn diesen etwa mit anderen Unterstützungsprogrammen geholfen werden könne. Das Land und der Bund haben diverse Hilfsprogramme aufgestellt.

Dennoch soll der Beteiligungsfonds zeitlich nochmal ausgeweitet werden. Nach Ministeriumsangaben will das grün-schwarze Kabinett den Zeitraum, in dem Rekapitalisierungsmaßnahmen aus diesem Programm prinzipiell gewährt werden können, am kommenden Dienstag um drei Monate bis Ende September 2021 verlängern.

Die Mindesthöhe für eine Beteiligung des Landes liegt bei 800 000 Euro. Wie viel Geld und welche Konditionen das Land einem Unternehmen letztlich anbietet, entscheidet ein Expertengremium individuell. Der Fonds ist mit insgesamt einer Milliarde Euro gefüllt .

Voraussetzung für die Beantragung ist laut Wirtschaftsministerium unter anderem ein ausgewiesener Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vor dem 1. Januar 2020, ein Unternehmenssitz oder ein "klarer" Tätigkeitsschwerpunkt im Südwesten sowie eine "große Bedeutung" des Unternehmens für die wirtschaftliche Stabilität Baden-Württembergs.

© dpa-infocom, dpa:210123-99-139132/2

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: