Süddeutsche Zeitung

Wirtschaftskriminalität:Der Spion, der sich liebte

Die Bundesanwaltschaft klagt den Schweizer Spitzel Daniel M. an. Er soll versucht haben, Steuerfahnder in Nordrhein-Westfalen auszuforschen.

Von Hans Leyendecker und Georg Mascolo

Peter Beckhoff ist zwar vor ein paar Monaten in Rente gegangen, mit 68 Jahren. Doch der Mann ist eine Legende, er gilt als der bekannteste Steuerfahnder Deutschlands. Beckhoff kommt aus dem Ruhrgebiet, hat zweifellos viel erlebt und viel bewirkt.

Vor ein paar Wochen wurde Beckhoff als Zeuge in einem Spionage-Verfahren befragt. Ob er mitbekommen habe, dass Schweizer Behörden versucht hätten, ihn auszuspionieren, wollten die Ermittler des Bundeskriminalamts von ihm wissen. Beckhoff antwortete: Nein. Ob ihm sonst noch etwas aufgefallen sei? Ja, die Schweizer würden in amtlichen Papieren den Vornamen seiner Ehefrau stets falsch schreiben.

Der Mann soll auf deutsche Steuerfahnder angesetzt worden sein

Beckhoff war wie immer. Verdammt gelassen. Ihn auszuspionieren, wäre auch gar nicht notwendig gewesen, sagt er. Es geht um die Steuerbetrügereien deutscher Kunden, die ihr Geld bei Schweizer Banken vor dem hiesigen Fiskus verstecken. Wenn die Schweizer nun wirklich hätten wissen wollen, wie die Steuerfahndung Wuppertal, der Beckhoff lange Jahre vorstand, in dieser Sache ermittle, sagt er, hätten sie ihn ruhig mal anrufen sollen. Dann hätte er ihnen nämlich gesagt, wie es ist: Jeder Fall sei anders. Aber die Wuppertaler Steuerfahndung ermittle nach Recht und Gesetz. Das stehe fest.

Mit Beckhoff fing alles an, was sich in diesen Tagen so merkwürdig zuspitzt. Die Karlsruher Bundesanwaltschaft hat beim Oberlandesgericht Frankfurt Anklage erhoben gegen den Schweizer Privatermittler Daniel M., der im Auftrag des Schweizer Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) Beckhoff und Kollegen ausspioniert haben soll. Im Haftbefehl gegen Daniel M., der im Dezember vergangenen Jahres erlassen wurde, findet sich schon der Hinweis, dass er angeblich "gemeinsam mit weiteren bislang unbekannten Personen für den Geheimdienst einer fremden Macht" an "nicht näher bekannten Orten in Nordrhein-Westfalen" spioniert haben soll. Die bislang unbekannten Personen könnten jene drei Mitarbeiter des NDB gewesen sein, gegen die Karlsruhe seit Kurzem wegen Verdachts der Agententätigkeit ermittelt. Einer von ihnen soll im Schweizer Geheimdienst NDB recht weit oben in der Hierarchie stehen.

Inzwischen haben Berlin und Bern ein Abkommen geschlossen

Auf Anfrage zu alledem teilt wiederum die Schweizer Bundesanwaltschaft mit, dass weiterhin gegen drei Mitarbeiter der Steuerfahndung Wuppertal Haftbefehle "gültig sind". Diese Haftbefehle wurden vor fünf Jahren gegen Beckhoff und zwei seiner Kollegen von den Schweizern verhängt. Die deutschen Fiskal-Beamten werden verdächtigt, Wirtschaftsspionage begangen und das Schweizer Bankgeheimnis verletzt zu haben. Erstaunlich ist unter anderem, dass die Schweizer Behörden immer noch von drei weiterhin gültigen Haftbefehlen sprechen - denn einer der drei deutschen Beamten ist bereits im Jahr 2012 verstorben. Eigentlich müsste man in Bern davon Kenntnis haben. Zwei oder drei Verdächtige - oder kommt es in dem irrlichternden Fall auf nichts mehr an?

Ob Daniel M. handfest spioniert hat, wie er einst selbst behauptete, oder ob er nur dilettiert hat, wie er heute sagt, ist unklar. Seine Behauptung von einst, er habe angeblich im Auftrag des NDB geholfen, einen Maulwurf in der Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen zu platzieren, könnte Gerede gewesen sein. Mittlerweile beteuert Daniel M., keinen derartigen Auftrag erhalten zu haben.

Die Agentengeschichte changiert ohnehin längst zwischen Krimi und Klamotte - und ist doch irgendwie hochpolitisch. Vor einem Jahr wurde zwischen den deutschen und den Schweizer Diensten ein "Memorandum of Understanding" ausgehandelt und im Januar dieses Jahres wurde es unterschrieben. Beide Staaten verpflichteten sich darin, nicht beim jeweiligen Nachbarn zu spionieren und Operationen im jeweils anderen Land vorher abzustimmen. Das Abkommen ist ziemlich ungewöhnlich. Vergeblich hatte Berlin versucht, beispielsweise mit Washington ein solches No-Spy-Abkommen auszuhandeln. Washington mochte nicht. Bern war dabei. Ein Verstoß gegen das Abkommen ist die Spionageaffäre um Daniel M. und die Nachrichtendienstler vom NDB übrigens nicht - dafür ist der Fall zu alt.

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Quelle:
SZ vom 14.08.2017
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