Wikileaks:UN-Gremium: Assange hat Anspruch auf Entschädigung

  • Der Aufenthalt von Julian Assange in der ecuadorianischen Botschaft in London war eine "willkürliche Inhaftierung", sagt ein UN-Gremium.
  • Assange steht demnach eine Entschädigung zu. Die Briten reagieren ablehnend, ebenso die Schweden.
  • Das Gremium erhebt schwere Vorwürfe gegen die schwedische Staatsanwaltschaft.

Ein UN-Gremium hat den Zwangsaufenthalt von Wikileaks-Gründer Julian Assange in Ecuadors Botschaft in London als "willkürliche Inhaftierung" eingestuft. Der Australier müsse sich frei bewegen dürfen und zudem für seine "Haft" von Großbritannien und Schweden entschädigt werden, erklärte die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen in Genf. Schweden und Großbritannien müssten für Assanges Sicherheit und körperliche Unversehrtheit Sorge tragen.

Auch Ecuador fordert Entschädigung: "Können Sie sich vorstellen, wie viel es kostet, die Sicherheit in der Botschaft zu gewährleisten?", sagte Präsident Rafael Correa. Das Land sei Ziel von Spionage und "vielen anderen Dingen" geworden.

So reagieren Briten und Schweden

Die britische Regierung bleibt bei ihrer Haltung: Assange habe sich freiwillig in die Botschaft begeben, er vermeide eine rechtmäßige Festnahme durch die Polizei. Die Entscheidung des UN-Gremiums sei nicht bindend, sagte ein Regierungssprecher der BBC. Solange der europäische Haftbefehl Bestand habe, habe Großbritannien eine Verpflichtung, Assange an Schweden auszuliefern.

Auch Schweden verwahrte sich gegen die Einstufung als "willkürliche Inhaftierung": Stockholm sei mit der Entscheidung der UN-Arbeitsgruppe in Genf "nicht einverstanden", erklärte das schwedische Außenministerin in einem Schreiben an das Gremium. Die UN-Experten hätten nicht das Recht, sich in eine laufende Justizangelegenheit einzumischen.

Schweden betonte, dass Assange kein refoulement drohe, also eine Auslieferung an die USA. Ohnehin hätten die Vereinigten Staaten noch gar keinen Antrag auf Auslieferung von Assange gestellt. Das Non-refoulement-Gebot ist ein völkerrechtlicher Grundsatz, der besagt, dass Menschen nicht an Staaten ausgeliefert werden dürfen, in denen ihnen Folter oder schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

Assange hatte immer argumentiert, dass er sich seinem Verfahren in Schweden nicht stellen könne, weil ihm dort die Auslieferung an die USA drohe. Dort fürchtet er, wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente auf der Enthüllungsplattform Wikileaks ebenfalls angeklagt zu werden.

Der Fall Assange

Assange hatte sich wegen einer drohenden Festnahme durch Großbritannien und eine anschließende Überstellung nach Schweden im Sommer 2012 in die Botschaft Ecuadors geflüchtet. In Schweden läuft ein Verfahren wegen des Verdachts der Vergewaltigung gegen ihn. Vor seinem Aufenthalt in der Botschaft, der bis heute andauert, saß Assange aufgrund eines Ersuchens der schwedischen Staatsanwaltschaft für zehn Tage in Isolationshaft in einem Gefängnis in London. Beim darauf folgenden Hausarrest ersuchte er mit Erfolg um Asyl in der ecuadorianischen Botschaft.

Schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft

Das UN-Gremium erklärt die Isolationshaft für unzulässig und macht vor allem die schwedische Staatsanwaltschaft für die Situation des Wikileaks-Gründers verantwortlich. Die habe das Verfahren gegen Assange verschleppt und so den langen Aufenthalt in der Botschaft verursacht, der einer Haft gleichkomme. Assange hatte sich bereiterklärt, von den schwedischen Ermittlern in London zu seinem Verfahren befragt zu werden. Schweden jedoch lehnte ab.

Das ist das UN-Gremium

Die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen zu willkürlichen Inhaftierungen ("Working Group an Arbitrary Detention"/WGAD) wurde 1991 eingerichtet. Sie untersucht weltweit Fälle, in denen Menschen etwa ohne rechtliche Grundlage die Freiheit entzogen wurde, oder prüft, ob ein Urteil als willkürlich einzustufen ist.

So war die WGAD in den Fall des amerikanischen Reporters Jason Rezaian eingeschaltet, der in Iran wegen Spionage und Propaganda festgehalten und kürzlich freigelassen wurde. Das Team aus fünf unabhängigen Experten untersteht dem UN-Menschenrechtsrat. Den Vorsitz hat zurzeit der Südkoreaner Seong-Phil Hong.

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