Süddeutsche Zeitung

Wikileaks-Gründer:Assange entgeht wohl US-Anklage

Die Pressefreiheit gilt auch für Wikileaks: Julian Assange muss sich offenbar keine mehr Sorgen machen, in den USA angeklagt zu werden. Einem Zeitungsbericht zufolge sieht das Justizministerium nach jahrelangen Ermittlungen keine Straftat in den Enthüllungen der Plattform. Endgültig ist die Entscheidung noch nicht - und Assanges Botschaftsasyl noch nicht vorbei.

Die große Furcht des Julian Assange besteht aus vier Worten: Auslieferung an die USA. Dies sei der Grund, weshalb er sich in die ecuadorianische Botschaft in London geflüchtet habe, erklärt der Wikileaks-Gründer stets. Werde er von Großbritannien an Schweden ausgeliefert, wo ihm sexuelle Delikte vorgeworfen werden, drohe ihm von dort die unfreiwillige Weiterreise in die Vereinigten Staaten.

Die Angst des Australiers erschien durchaus berechtigt: 2010 und 2011 veröffentlichte Wikileaks vertrauliche Dokumente über die amerikanische Kriegs- und Außenpolitik, sie stammen von der Geheimdienst-Analystin Chelsea Manning. Manning, die vor der Bekanntmachung ihrer Transsexualität als Mann unter dem Namen Bradley Manning international bekannt wurde, ist inzwischen zu 35 Jahren Haft verurteilt worden. Doch auch gegen Wikileaks liefen jahrelang Ermittlungen. Unter anderem lud ein Geschworenengericht in Virginia verschiedene Zeugen in der Sache vor.

Anders als bei Manning kam es jedoch bislang nicht zur Anklage - und das wird vermutlich auch so bleiben. Wie die Washington Post berichtet, ist das US-Justizministerium zu dem Schluss gekommen, dass Assange sich nicht gerichtlich verantworten muss. Eine endgültige Entscheidung sei noch nicht gefallen.

Wer Wikileaks belangt, muss auch die New York Times belangen

Damit erkennt das Justizministerium an, dass es sich bei Wikileaks um eine journalistische Institution handelt. Würde ein Staatsanwalt Assange für die Veröffentlichung der Geheimdokumente zur Verantwortung ziehen, müsse er theoretisch auch bei Enthüllungen der New York Times oder anderer Medien so handeln, so die Begründung ungenannter Offizieller.

Während die US-Regierung in den vergangenen Jahren vermehrt gegen Staatsbedienstete vorging, die Geheimnisse an die Medien weitergaben, wurden die entsprechenden Empfänger dafür nicht belangt. Dies würde auch der in der Verfassung festgeschriebenen Pressefreiheit widersprechen. Allerdings überwachte das Justizministerium Telefonate von Journalisten, um Hinweise auf die Quelle ihrer Informationen zu erhalten.

Noch ist unklar, wann das Justizministerium eine finale Entscheidung im Fall Assange trifft - und ob es diese dann auch öffentlich macht. Letzteres forderte jüngst ein Wikileaks-Sprecher.

Schwedischer Haftbefehl weiter gültig

Dass Assange dann die ecuadorianische Botschaft in London verlassen wird, in der er seit Juni 2012 Unterschlupf gefunden hat, erscheint eher unwahrscheinlich. Der Australier hofft immer noch auf Asyl in dem südamerikanischen Land, der schwedische Haftbefehl ist weiter gültig. Zudem hat Assange in Großbritannien gegen die Auflagen seines Hausarrests verstoßen, unter dem er seit dem Prozess um seine Auslieferung nach Skandinavien stand.

Britische Polizisten bewachen die Botschaft seit Assanges Ankunft - der Einsatz kostet jährlich etwa 3,8 Millionen Pfund.

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