Wiesbaden (dpa/lhe) - Die AfD-Fraktion und fünf ihrer Abgeordneten sind vor dem Hessischen Staatsgerichtshof mit einem Antrag gegen die Maskenpflicht im Landtag gescheitert. Wie das Gericht am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte, wurde der Antrag aus formalen Gründen zurückgewiesen. Inhaltlich sei deshalb gar nicht erst geprüft worden, sagte ein Sprecher des Gerichts. Zuvor hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ darüber berichtet.
Landtagspräsident Boris Rhein (CDU) hatte die Maskenpflicht per Allgemeinverfügung angeordnet, weil Mitglieder der AfD-Fraktion zu einer Sondersitzung des Parlaments ohne Masken erschienen waren.
Der Staatsgerichtshof begründete seinen Beschluss unter anderem damit, dass einzelne Abgeordnete in dem sogenannten Verfassungsstreitverfahren nicht antragsberechtigt seien. Auch der Landtagspräsident, gegen den sich der Antrag gerichtet habe, könne nicht Beteiligter in einem solchen Verfahren sein. Die AfD-Fraktion komme dafür zwar in Betracht, ihr Antrag sei aber ebenfalls unzulässig. Sie habe darin nicht hinreichend dargelegt, dass durch die Maskenpflicht die durch die Landesverfassung übertragenen Rechte und Pflichten verletzt oder gefährdet würden.
Die Maskenpflicht gilt im gesamten Landtagsgebäude und damit auch im Plenarsaal sowie dort am Sitzplatz. „Eine Maskenpflicht am Sitzplatz im Plenarsaal des Landtags ist aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt, da hier hinreichende Abstände gewahrt und entsprechende Hygienemaßnahmen eingehalten werden können“, hatte AfD-Fraktionschef Robert Lambrou den Antrag begründet.