Urteil:Österreich: Verfassungsgerichtshof kippt Präsidentenwahl

Der österreichische Verfassungsgerichtshof mit seinem Präsidenten Gerhart Holzinger (2. von rechts) hat sein Urteil gesprochen. (Archivbild) (Foto: REUTERS)

Wegen Unregelmäßigkeiten bei der Stimmauszählung muss die Stichwahl nach Auffassung der Richter wiederholt werden.

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat die Bundespräsidenten-Stichwahl gekippt. Sie muss in ganz Österreich wiederholt werden. Dies verkündete der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Gerhart Holzinger: "Die Wahl muss in Gänze wiederholt werden." Die Entscheidung des Gerichts mache niemanden zum Gewinner oder Verlierer der Wahl, betonte Holzinger.

Das Gericht gibt damit einer Anfechtung der Wahl statt, die FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache eingereicht hatte. Die Abstimmung am 22. Mai hatte der Grüne Alexander Van der Bellen mit einem äußerst knappen Vorsprung von nur etwa 30 000 Stimmen gewonnen und sich gegen Norbert Hofer von der rechten FPÖ durchgesetzt.

Van der Bellen zeigte sich nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts zuversichtlich. "Wenn ich es einmal geschafft habe, kann ich es auch ein zweites Mal schaffen", sagte der 72-jährige Wirtschaftsprofessor.

Nach dem Urnengang hatte es Berichte über Unregelmäßigkeiten bei der Stimmauszählung gegeben. Bei der Befragung von mehr als 90 Zeugen traten teils haarsträubende Versäumnisse zutage. So wurden zum Beispiel in mehreren Bezirken Briefwahlstimmen bereits am Wahlsonntag ausgezählt, obwohl das Gesetz dies erst ab Montagmorgen erlaubt. Die FPÖ hatte daraufhin die Wahl in 94 der 117 Wahlbezirke angefochten.

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Von Leila Al-Serori

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