Die geplante Aufnahmerichtlinie will außerdem Normen definieren, die in allen 27 EU-Staaten bei der Aufnahme von Flüchtlingen gelten sollen: Dazu gehören eine angemessene Unterbringung und medizinische Versorgung. Als angemessenen Unterbringung wird freilich auch das Gefängnis betrachtet: Asylbewerber können nach der geplanten Richtlinie zur Feststellung ihrer Identität, bei Gefahr des Untertauchens oder zum Schutz der nationalen Sicherheit und Ordnung inhaftiert werden.
Stefan Keßler vom Flüchtlingsdienst der Jesuiten in Brüssel stellt dazu fest, dass damit die Richtlinie nur widerspiegle, "was in vielen Mitgliedsstaaten bereits Praxis ist". Allerdings müssen die Staaten künftig "Alternativen zur Haft" vorrangig prüfen. Auch besonders verletzliche Flüchtlinge - Kinder, Jugendliche, schwangere Frauen "Opfer von Menschenhandel" - nimmt die geplante Richtlinie von der Haft nicht aus.
Arbeitsverbot wird auf neun Monate verkürzt
Einige der Neuregelungen bringen Verbesserungen für Flüchtlinge in Deutschland: Hier gilt bisher ein zwölfmonatiges Arbeitsverbot; es wird auf neun Monate verkürzt. Insgesamt bringen nach den Einschätzungen der Flüchtlingshilfsorganisationen weder Dublin III noch die neue Aufnahmerichtlinie entscheidende Verbesserungen, die ein faires Asylverfahren oder angemessene Lebensbedingungen für Flüchtlinge garantieren.
Die neue Dublin-Verordnung und die Aufnahmerichtlinie hätten ursprünglich schon am 19. Dezember im EU-Parlament verabschiedet werden sollen. Die Behandlung wurde nun auch für die Januar-Sitzung abgesetzt. Grund dafür ist offenbar, dass es noch weitere Verordnungen und Richtlinien gibt, die mit Flüchtlingen zu tun haben - die noch nicht fertig verhandelt sind.
Auf Wunsch Deutschlands soll das alles "im Paket" beschlossen werden. Dem EU-Parlament sollen "Zugeständnisse" bei der Dublin-Verordnung und der Aufnahmerichtlinie nur dann gemacht werden, wenn das Parlament erstens den Zugriff der Sicherheitsbehörden auf die Fingerabdrücke der Flüchtlinge in der Eurodac-Datei umfassend genehmigt und sich zweitens bei der Asylverfahrensrichtlinie konziliant zeigt; darin will sich Deutschland unter anderem sein gegenwärtig praktiziertes Asylprüfungsverfahren auf Flughäfen abgesegnen lassen.